Straßenbauprogramm 2011; Vorstellung und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.11.2010 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2010 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Straßenbauprogramm für das kommende Jahr bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, hat sich bewährt, da dann mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung rechtzeitig begonnen werden kann. Dadurch wird es möglich, evtl. bessere Preise zu erzielen und mit dem Straßenbau im zeitigen Frühjahr zu beginnen.
Das Stadtbauamt schlägt vor, im Jahr 2011 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

1.)        Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
(Länge ca. 180 m)

Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau mit Bäume        ca.        330.000 €
für die Straßenbeleuchtung        ca.        12.000 €
für die Entwässerung        ca.        30.000 €
für die Wasserversorgung        ca.        42.000 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge        ca.        317.000 €
(Erschließungsbeitrag)

2.)        Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße
(Länge  ca. 210 m)

Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau        ca.        110.000 €
für die Straßenbeleuchtung        ca.        0 €
für die Entwässerung        ca.        11.000 €
für die Wasserversorgung        ca.        0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge        ca.        60.000 €
       (Straßenausbaubeiträge)

3.)        Fertigstellung Falkenstraße zwischen den Straßen
       „Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“
(Länge ca. 180 m)

Die geschätzten Kosten betragen:

für den Straßenbau        ca.        50.000 €
für die Straßenbeleuchtung        ca.        0 €
für die Entwässerung        ca.        5.000 €
für die Wasserversorgung        ca.        0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge        ca.        46.500 €
(Erschließungsbeitrag)
       

4.)        Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 (HHSt. 6300.9502)
(Länge ca. 160 m)

Die Anbindung des Schrankenwegs setzt eine Entscheidung über die zukünftige Gestaltung des Straßenzuges voraus.

Nach rechtsgültigem Bebauungsplan „Vöhringen Ost III“ vom 31.07.2003 wird der Straßenraum für die Anbindung an die Staatsstraße mit einer 6 m breiten Fahrbahn, einem 2,5 breiten Rad- und Gehweg im Norden, einer dazwischen liegenden
2 m breiten Grünfläche und einer ca. 3,5 m breiten Grünfläche nach Süden vorgesehen.
Aus der Begründung des Bebauungsplans geht hervor, dass bereits im Flächennutzungsplan eine Hauptzufahrtsstraße für den östlich der Bahn gelegenen Stadtbereich vorgesehen sei. Diese Zufahrtsstraße folge dem bestehenden Schrankenweg und verbinde die ehemalige Ortsdurchfahrt (Memminger Straße) mit der St 2031. Die Straße sei somit sowohl eine örtliche Verbindung zum übrigen Stadtgebiet, als auch ein direkter Anschluss an die Staatsstraße und von dort zur Autobahn. Mit diesem Anschluss würden Umwege durch andere Wohngebiete vermieden; dies träge dort zu einer deutlichen Verkehrsentlastung bei. Diese Verkehrsfunktion würde nicht nur für das nördlich der Verbindungsstraße liegende Baugebiet „Ost II“, sondern auch für das Baugebiet „Ost III“ übernommen.

Die Ausformulierung der Staatsstraße sieht daher eine Abbiegespur für aus dem Süden kommende Verkehrsteilnehmer vor.
Ein Einbiegen in den verlängerten Schrankenweg von der St 2031 ist somit gefahrlos und ohne Verkehrsbeeinträchtigung auf der Staatsstraße möglich.
Hierbei ist allerdings besondere Vorsicht geboten in Bezug auf querende Radfahrer und Fußgänger in Nord-Süd-Richtung.
Von seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird daher angeregt, für Radfahrer die Verkehrsregelung „Vorfahrt Achten“ vorzusehen. Dies würde gleichfalls dazu führen, dass Rückstauungen in die Staatsstraße vermieden werden.
Das Einfahren von Verkehrsteilnehmern aus dem Schrankenweg in die Staatsstraße in Richtung Süden wäre einigermaßen gefahrlos möglich. Hier könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein.

Für in Richtung Norden fahrende Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet stellt sich die Situation wesentlich gefährlicher dar. Beim Einbiegen sind beide Fahrstreifen auf der Staatsstraße zu beachten. Auch hier könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein. Allerdings kann die eigentliche Gefahr dadurch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die weitsichtige Einsicht des Verkehrsteilnehmers vom Schrankenweg am Kreuzungsbereich nach Süden und Norden ist durch den gekrümmten Straßenverlauf der St 2031 eingeschränkt.

Nach rechtsgültigem Bebauungsplan wäre die sofortige Umsetzung der zweispurigen Verkehrsanbindung zwischen Schrankenweg und Staatsstraße möglich.
Aus Sicht des Bauamtes bestehen allerdings massive Bedenken in Bezug auf die zweispurige Ausführung.
Hier ist vor allem die große Gefahr beim Einfahren vom Schrankenweg in die Staatsstraße Richtung Norden aufgrund des vorhandenen, gekrümmten Straßenverlaufs zu nennen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung vorzusehen. Somit wäre das Einfahren von der Staatsstraße in den Schrankenweg möglich, das Ausfahren auf die Staatsstraße allerdings nicht.

Diesem Vorschlag liegen folgende Überlegungen zugrunde.
Die Ausformulierung eines weiteren Kreisverkehrs auf der Staatsstraße wird nicht weiter verfolgt.
Das Verkehrsaufkommen an den vier Kreuzungsästen ist zu unterschiedlich. Auf dem östlichen Feldweg findet lediglich landwirtschaftlicher Verkehr statt. Aus dem Wohngebiet wird das prognostizierte Verkehrsaufkommen aufgrund der Eröffnung der NU-14-innerorts / Rue de Vizille und der damit verbundenen Schließung des Bahnüberganges am Bahnhof wesentlich geringer ausfallen als angenommen. Das „Einzugsgebiet“ dürfte sich auf das Wohngebiet „Ost III“ und den südlichen Teil des Wohngebietes „Ost II“ beschränken.
Zudem würde der Verkehrsfluss auf der Staatsstraße durch einen weiteren Kreisverkehr beeinträchtigt werden.

Durch die Eröffnung der NU-14-innerorts / Rue de Vizille und der Schließung des Bahnüberganges am Bahnhof wurden die Verkehrsströme neu gebildet.
Die Bürger auf der Westseite der Bahnlinie können über die Memminger Straße und die Rue de Vizille oder direkt über die südliche Memminger Straße eine Strecke zur Staatstraße benutzen, ohne den beschrankten Bahnübergang queren zu müssen.
Für die nördlich des Schrankenweges gelegenen Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, die Strecke über den Nebelhornring und Mittelstraße bzw. über den Nebelhornring, Hochvogelstraße und Riedstraße auf die Rue de Vizille und die Staatsstraße zu gelangen.

Die Kostendifferenz zwischen ein- und zweispuriger Verkehrsführung würde sich auf ca. 20.000 Euro belaufen.

Angesichts der großen Gefahr im Einmündungsbereich zur St 2031 und des doch eher geringen Verkehrsaufkommens wird eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung vorgeschlagen.

Die bereits im Haushalt veranschlagten Kosten für eine Einbahnregelung in Ost-
West-Richtung betragen:

für den Straßenbau mit Bäume        ca.        75.000 €
für die Straßenbeleuchtung        ca.        0 €
für die Entwässerung        ca.        0 €
für die Wasserversorgung        ca.        0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge        ca.        0 €
(keine Erschließungsanlage!)


Außerdem sollen weitere Straßenzüge im Jahr 2011 ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert werden, die gesondert behandelt wurden bzw. werden.  









5.)        Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alte Poliere“

Die Billigung des Planungsentwurfes erfolgte bereits in der Stadtratssitzung vom 10.12.2009. In der Stadtratssitzung vom 30.09.2010 wurde beschlossen, die Neugestaltung der Bahnhofstraße mit der Sanierung der Mühlbachbrücke im Jahr 2011 umzusetzen.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Neugestaltung der Bahnhofstraße belaufen sich zumindest auf 1,1 Millionen Euro (ca. 290.000 € Einnahmen durch Anliegerbeiträge) für Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation, Beleuchtung und Brückenelement (bei tragfähigen Brückenwiderlagern).


Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 wird derzeit vom Bauamt vorbereitet und wird im Frühjahr 2011 zur Beschlussfassung dem Bauausschuss bzw. dem Stadtrat vorgestellt.

Empfehlung

Im Jahr 2011 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
-        Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“

-        Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße

-        Fertigstellung Falkenstraße zwischen den Straßen „Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“

Die erforderlichen Mittel für Straßenbau (ca. 490.000,- €) und soweit erforderlich für Beleuchtung (ca. 12.000,- €), Entwässerung (ca. 46.000,- €) und Wasserversorgung (ca. 42.000,-  €) in Höhe von insgesamt  rd. 590.000,- € sind unter den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushalt 2011 bereitzustellen.
Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 423.500,- €.

Die Mittel in Höhe von 75.000,- € für die Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 mit einspuriger Verkehrsführung in Ost-West-Richtung wurden bereits im Haushaltsjahr 2010 veranschlagt.

Für die Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alten Poliere“ wurde bereits ein gesonderter Beschluss gefasst.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt unter Bezugnahme auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.11.2010 aus, dass der Ausbau Falkenstraße zwischen den Straßen „Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“ bis zum Jahr 2012 zurückgestellt werden sollte. Nachdem die Grundstücke im derzeitigen Baugebiet Vöhringen Ost III bereits fast alle veräußert sind, schlägt die Stadtverwaltung vor, im Bereich Falkenstraße / Reiherstraße demnächst ein neues Baugebiet auszuweisen und für dieses Areal einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei können sich in Bezug auf den Ausbau dieses Straßenabschnitts noch andere Anforderungen ergeben, weshalb die Zurückstellung bis zum Jahr 2012 vorgeschlagen wird.

Die Mitglieder des Stadtrates erklärten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Abstimmungsergebnis:        17 : 0 angenommen.

Sodann nimmt Bürgermeister Janson Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte ergänzende Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anbindung des Schrankenweges an die St. 2031 vom 18.11.2010. Er führt ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung die Anregungen aus der Bürgerversammlung in Vöhringen geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Anbindung nun doch zweispurig ausgebaut werden sollte.

Neben der schon vorgesehen Einfahrt von der St. 2031 in das Baugebiet Vöhringen Ost III, wäre es nach Ansicht der Stadtverwaltung vertretbar, die Fahrzeuge zumindest nach Süden (Richtung Bellenberg) auf die St. 2031 ausfahren zu lassen. Die Ausfahrt nach Norden (Richtung Senden) sollte wegen der Unübersichtlichkeit durch entsprechende Beschilderung aber weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die Mehrkosten für den zweispurigen Ausbau würden bei ca. 20.000 € liegen.

Dieser Vorschlag führt zu einer eingehenden Diskussion, in deren Verlauf insbesondere Zweifel an der Verkehrssicherheit bei der Zulassung einer Ausfahrt auf die St. 2031 geäußert werden. Die meisten Stadtratsmitglieder halten es deshalb zwingend für erforderlich, dass das Staatliche Bauamt Krumbach, in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anordnet. Zusätzlich sollte auch ein Stoppschild an der Ausfahrt des Schrankenweges angebracht werden.

Von einem Stadtratsmitglied wird auch angeregt, die bestehenden Aufpflasterungen im
Nebelhornring abzubauen und die Riedstraße von der Rue de Vizille bis zum Nebelhornring auszubauen, damit der Weg für Fahrzeuge, die in Richtung Norden fahren wollen, attraktiver wird.


Im Ergebnis der Aussprache ergehen sodann folgende Abstimmungen:

Vorschlag Bürgermeister Janson:

Die Anbindung des Schrankenweges erfolgt in zweispuriger Ausbauweise (Mehrkosten ca. 20.000 €). Neben der Einfahrt von der St. 2031 aus beiden Richtungen, wird auch die Ausfahrt auf die Umgehungsstraße, allerdings nur nach Süden (Richtung Bellenberg) zugelassen

Abstimmungsergebnis:        9 : 9 abgelehnt

Antrag 3. Bürgermeister Kreisl:

Die Anbindung des Schrankenweges erfolgt in zweispuriger Ausbauweise (Mehrkosten ca. 20.000 €). Solange vom Staatlichen Bauamt Krumbach keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h angeordnet ist, erfolgt nur eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung. Erst danach wird auch die Ausfahrt auf die Umgehungsstraße nach Süden
(Richtung Bellenberg) zugelassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 2 angenommen

Gesamtbeschluss:

Im Jahr 2011 werden unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
-        Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“

-        Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße

Die erforderlichen Mittel für Straßenbau (ca. 440.000,- €) und soweit erforderlich für Beleuchtung (ca. 12.000,- €), Entwässerung (ca. 41.000,- €) und Wasserversorgung (ca. 42.000,-  €) in Höhe von insgesamt  rd. 590.000,- € sind unter den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushalt 2011 bereitzustellen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 423.500,- €.

Die Mittel in Höhe von 75.000,- € für die Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 mit einspuriger Verkehrsführung in Ost-West-Richtung wurden bereits im Haushaltsjahr 2010 veranschlagt. Für den zweispurigen Ausbau der Anbindung müssen zusätzlich 20.000 € vorgesehen werden.

Für die Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alten Poliere“ wurde bereits ein gesonderter Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis:        18 : 0 angenommen