Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße; 1. Stellungnahme zu den Anregungen aus der Stadtratssitzung vom 28.10.2010 - auf Verringerung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße von 30 auf 20 km/h - auf Errichtung einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im Bereich der Einmündung Weihnachtsgässchen 2. Stellungnahme zu weiteren Anregungen, wie - Einrichtung einer rot angelegten Fußgängerfurt und weitere Unter- stützungsmaßnahmen zur Querungshilfe, wie Geschwindigkeitsanzeigen 3. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2010 ö Beschließend 3

Sachverhalt

1. Stellungnahme zu den Anregungen in der Stadtratssitzung vom 28.10.2010:

-   Verringerung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße von 30 auf 20 km/h

Bereits in den 90er-Jahren sind in Vöhringen Tempo-30-Zonen flächendeckend eingeführt worden. Nach Fertigstellung der Ulmer Straße wurde auch diese in die Tempo-30-Zonen-Regelung mit aufgenommen.

Zweck von Tempo-30-Zonen ist:
       Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. Schulwegsicherheit)
       Reduzierung von Emissionen (Abgasen und Lärm)
       Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

Nach Auffassung der Stadtverwaltung werden diese Ziele in der Ulmer Straße erreicht.

Von einer weiteren Reduzierung der Geschwindigkeit von 30 auf 20 km/h verspricht sich die Stadtverwaltung keine wesentlich weitere Verbesserung der oben dargelegten Ziele. Neben der Sicherheit des Fußgängers sollte in der Ulmer Straße auch der nötige Verkehrsfluss gewährleistet sein.

Sollte die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert werden, wäre eine begleitende Displayanzeige für den motorisierten Verkehr äußerst hilfreich.

Die Polizeiinspektion Illertissen vertritt zur Verringerung der Geschwindigkeit auf 20 km/h folgende Auffassung:

„Gem. § 45/1d StVO können in zentralen städtischen Bereichen Zonen - Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden, wenn mit hohem Fußgängeraufkommen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion zu rechnen ist bzw. dieses gegeben ist.

In der Ulmer Straße ist dies sicherlich nicht der Fall. Der Fahrzeugverkehr überwiegt. Für
die hiesige Dienststelle ist die 30-er-Zonen-Regelung angemessen, zumal Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich keine gravierenden Verstöße ergeben haben. Dem Fußgänger ist auch eine gewisse Eigenverantwortlichkeit beim Queren einer Straße zuzumuten.“


- Errichten einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im Bereich der
  Einmündung Weihnachtsgässchen

Eine nachträgliche Errichtung einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im
Bereich der Einmündung Weihnachtsgässchen wäre mit nicht unerheblichem Kostenaufwand verbunden, der sich im Bereich von mehreren 10.000 € bewegen würde.

Im Zuge des Ausbaus der Ulmer Straße wurden alle Ampeln im Kreuzungsbereich Vöhlinstraße / Bahnhofstraße und Frauenstraße / Silcherstraße abgebaut.
Die nachträgliche Errichtung einer Fußgängerampel würde deshalb wohl einer Vielzahl von Bürgern nicht vermittelt werden können.

Die Anlegung einer Ampel wirkt sich auch nicht gerade vorteilhalft auf das neue Stadtbild aus und hemmt den Verkehrsfluss. Fußgänger-Lichtzeichenanlagen sollen nach Nr. 7.4.1 der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 1992) auch nur dann eingerichtet werden, wenn eine andere Überquerungshilfe nicht infrage kommt, z.B. weil diese keinen ausreichenden Schutz verspricht oder Kindern, alten Menschen und Behinderten kein angstfreies Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.

Die Richtlinie Lichtsignale 1992 verweist im übrigen auch auf die Richtlinie Fußgängerüberweg.
Maßgeblich ist deshalb auch hier die Anzahl der Straßenquerungen von Fußgängern, die zwischen 50 und 150 Fußgängerquerungen in Spitzenzeiten liegen sollten.
Ansonsten sollten Fußgänger-Lichtzeichenanlagen in der Regel nur noch dort in Betracht kommen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (z.B. Fußgängerampel am Mühlbach bei der Bachgasse wegen der Schulwegsicherheit).

Die Polizeiinspektion Illertissen hat auch hierzu schriftlich Stellung genommen und führt
folgendes aus:

„Zunächst Abbau, später nachträgliche Errichtung einer Ampelanlage mit entsprechend
hohen Kosten. Diese Entscheidung unterliegt nicht der Beurteilung der Polizei, führt aber sicherlich bei einer Vielzahl von Bürgern zu Unverständnis.

Abgesehen von den Vorgaben der Richtlinien für Lichtsignalanlagen, die sicherlich nicht erfüllt sind, wird eine Fußgängerampel in diesem Bereich erfahrungsgemäß von einer Vielzahl von Fußgängern nicht angenommen bzw. benutzt. Der Fußgänger, der z.B. von der Eisdiele zur Raiffeisenbank wechseln will, geht zu hoher Wahrscheinlichkeit auch an dieser Stelle über die Straße. Beobachtungen in der Hauptstraße in Illertissen zeigen dies tagtäglich.“


2. Stellungnahme zu weiteren Anregungen, wie

-   Einrichtung einer rot angelegten Fußgängerfurt

Die Polizeiinspektion Illertissen hat auch zum ergänzenden Vorschlag der Stadtverwaltung, im Einmündungsbereich des Weihnachtsgässchens anstelle des Fußgängerüberweges eine rot eingefärbte Fußgängerfurt mit weißen Begrenzungslinien anzubringen, Stellung bezogen und hierzu folgendes ausgeführt:

„Von einer rot eingefärbten Fußgängerfurt zur Querung der Ulmer Straße ist unbedingt abzuraten. Solche Markierungen finden nur bei begleitenden Fuß- und Radwegen ihre Anwendung. In diesen Fällen ist die Vorfahrt (i.d.R. Zeichen 205 für die untergeordnete Straße) bzw. der Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr klar geregelt.

Bei der angedachten Lösung würde ein großer Gefahrenpunkt geschaffen werden, da sich Fußgänger oder auch sogar Radfahrer irriger Weise bevorrechtigt fühlen.“


-  weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Querungshilfe, wie Geschwindigkeitsanzeigen

Nachdem mit der Geschwindigkeitsanzeige in der „Rue de Vizille“ sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, wäre vorstellbar, dass zwei derartige Anzeigen auch in den Einmündungsbereichen der umgebauten Ulmer Straße angebracht werden.

Als Anlage sind einige Gestaltungsbeispiele (Motive, Beschriftung) von Displays beigefügt, wie sie auch in der Ulmer Straße eingesetzt werden könnten.
Die Kosten liegen je nach Ausstattung pro Gerät zwischen ca. 2.000 € bis 4.000 €.
Von der Verkehrswacht wurde uns für ein Gerät ein Zuschuss, in Höhe von voraussichtlich ca. 1.000 € in Aussicht gestellt.


3. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Eine Entscheidung wird nach der Ortsbesichtigung getroffen.
Insoweit darf auch noch einmal auf die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung zur Stadtratssitzung am 28.10.2010 Bezug genommen werden


Hinweis:

Eine 24-stündige Verkehrszählung in dieser Woche hat ergeben, dass sowohl in
Süd-Nord-Richtung, als auch in Nord-Süd-Richtung jeweils ca. 5.000 Fahrzeuge pro
Tag gezählt wurden.

Empfehlung

Eine Entscheidung wird nach der Ortsbesichtigung getroffen. Insoweit darf auch noch einmal auf die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung zur Stadtratssitzung am 28.10.2010 Bezug genommen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Darstellungen in den Sitzungsvorlagen vom 07.10.2010 und 17.11.2010 sowie auf die Diskussion in der Stadtratssitzung vom 28.10.2010 und die heutige Ortsbesichtigung.

Er führt aus, dass zur Entscheidung nunmehr 5 Alternativen für einen Fußgängerüberweg in der Ulmer Straße (vgl. Plan) anstehen, wobei er beim Ortstermin den Eindruck gewonnen habe, dass sich eine Mehrheit wohl für die Variante 1a aussprechen werde. Er plädiert dafür, ungeachtet der Entscheidung über die Anlage eines Fußgängerüberweges, auf jeden Fall zwei Geschwindigkeitsmessanzeigen, sog. Speedpacer, aufzustellen, bei denen der Anzeigentext selbst programmiert werden kann. Die Anlage des Fußgängerüberweges, sofern er beschlossen werden sollte, sei witterungsbedingt ohnehin erst im nächsten Frühjahr möglich.

Bei der sich daran anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass die Stadtratsmitglieder mehrheitlich die Anlage eines Fußgängerüberweges begrüßen, obwohl dies nach den einschlägigen Richtlinien im Bereich von 30 km-Zonen eigentlich nicht vorgesehen ist und auch von den Fachbehörden nicht für notwendig erachtet wird.

Die Stadtratsmitglieder halten dabei überwiegend die Variante 1a für die beste Lösung, da sich diese annähernd in der Mitte der Ulmer Straße befindet und deshalb sowohl für Fußgänger in Richtung Norden als auch in Richtung Süden geeignet wäre. Die baulichen Maßnahmen sind im Vergleich zu den anderen Alternativen etwas geringer, da weder Stellplätze, noch Bäume versetzt werden müssen. Lediglich auf der Westseite bedarf es einer zusätzlichen Beleuchtung (Kosten hierfür ca. 5.000 €). Auf der Ostseite muss noch geprüft werden, ob die vorhandene Leuchte ausreicht. Die Gesamtkosten für diese Alternative belaufen sich inklusive Markierung und Beschilderung auf ca. 6.000 €.

Herr Zanker hält die alleinige Anlage eines Fußgängerüberweges aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses nicht für ausreichend. Er beantragt deshalb, den Fußgängerquerung mit einer mobilen druckknopfgesteuerten Fußgängerampel zu ergänzen und die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 20 km/h vorzunehmen. Mit der mobilen Ampel soll zunächst der geeignete Standort getestet werden, bevor eine endgültige Festlegung des Standortes erfolgt.

Eine Vielzahl von Stadträten spricht sich gegen eine Ampelanlage aus, da dies den Bestrebungen der letzten Jahre bei den Umbaumaßnahmen in der Ulmer Straße und Memminger Straße, Ampelanlagen soweit wie möglich abzubauen, zu wider laufen würde.

Bürgermeister Janson bringt schließlich den Vorschlag zur Abstimmung: Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße nach Variante 1a (Kosten ca. 6.000 €) sowie ergänzend dazu Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessanzeigen (sog. Speedpacer – Kosten pro Gerät ca. 2.000 € bis 4.000 €).

Abstimmungsergebnis:        15 : 2 angenommen.

Sodann erfolgt eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Zanker auf weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße im Bereich zwischen der Silcherstraße / Frauenstraße und Minikreisverkehr „Lepple / Mutschler“ auf 20 km/h.

Abstimmungsergebnis:        2 : 15 abgelehnt

Anmerkung:        Dadurch erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Zanker auf
               Anlage einer mobilen Druckknopfampelanlage.