Dr. Reinelt Klaus und Wlodek Sabine;
Bauvoranfrage für die Teileinfriedung des Grundstücks im Bereich Hauszugang mit Errichtung einer Hofschiebetoranlage;
Bauort: "Libellenweg 8" in Illerzell (Flur-Nr. 45)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 02.04.2009
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Die Vorstellung dieses Baugesuch führt zu einer zunächst teilweise kontroversen Diskussion über die grundsätzliche Frage, ob die beantragte Einfriedung aufgrund dessen, dass sie zu dem errichteten Gebäude passt und von den Zugangsstraßen nur schwer einsehbar ist, zugelassen werden kann oder ob die erforderliche Befreiung mit der Begründung, die gewollte Einfriedung widerspreche klar den entsprechenden Regelungen des einschlägigen Bebauungsplanes, abgelehnt werden müsse.
Im Ergebnis der Abwägung dieser unterschiedlichen Positionen ist die Mehrheit des Gremiums der Auffassung, dass im Hinblick auf die nur zurückgesetzte Einsehbarkeit und die Anpassung zur Gesamtkubatur des Wohngebäudes eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden könne.
Beschluss
Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Hoftoranlage mit Gartenmauer wird in Aussicht gestellt.
Die erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt, weil sich die betroffene Nachbarschaft mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt hat und die geplante Hoftoranlage mit Gartenmauer von öffentlichen Straßen de facto nicht einsehbar ist. Somit passe die Kubatur des Wohngebäudes zu der beabsichtigten neuen Einfriedung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2