Städtische Vereinsförderrichtlinien; Weitergewährung der Ausgleichszahlungen bei der Vereinspauschale durch die Stadt Vöhringen über das Jahr 2008 hinaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.04.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.03.2009 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2009 ö Beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.03.2009. Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0