Zu 1: Jahresrechnung 2015
Die Unterdeckung im Jahr 2015 beläuft sich auf 300.430,72 € (2014: 299.852,56 €).
Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2015 ein gegenüber dem Haushaltsansatz höherer Betrag von 16.150,72 €, der aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden kann.
Der aktuelle Rücklagenbestand reduziert sich damit auf 50.379,19 €.
Die Ursachen für die gegenüber dem Ansatz etwas gestiegenen Kosten liegen insbesondere in den schwankenden Schülerzahlen, veränderten Gruppenstärken und Jahreswochenstunden begründet.
Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 618 (2014: 577). Diese teilt sich auf in
192 Schüler aus Vöhringen, 121 Schüler aus Bellenberg, 254 Schüler aus Illertissen und
51 Schüler aus anderen Orten. Der Anteil der Stadt Vöhringen am Budgetbetrag 2015 beträgt 33,86% in Illertissen 44,80% und in Bellenberg 21,34%.
Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt
ein Anteil in Höhe von 96.254,03 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 12.632,40 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang umfassten im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 108.886,43 € (2014: 95.900,92 €).
Nähere Einzelheiten der Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Zu 2: Haushalt 2016
Der Verwaltungshaushalt sieht unter Berücksichtigung der Festbetragsfinanzierung der drei Mitgliedskommunen im Ansatz noch eine Unterdeckung in Höhe von 46.488 €vor.
Im Vergleich zum Ausgabenansatz im Jahr 2015 in Höhe von 696.415 € weist der Ansatz 2016 einen Betrag in Höhe von 759.014 € auf. Die Kostensteigerung liegt insbesondere in den um ca. 62.700 € erhöhten Personalkosten begründet.
Die Zunahme der Personalkosten ist vor allem auf eine Erhöhung der Jahreswochenstunden um 5,88%, die Erhöhung der Schülerzahlen um 34, die Erhöhung der Ensembleschüler von 52 auf 68 sowie auf eine vorsorglich eingeplante tarifliche Erhöhung um 2,5% zurückzuführen. Die sonstigen Kosten im Verwaltungshaushalt bewegen sich im bisherigen Rahmen. Um die gestiegenen Ausgaben etwas aufzufangen wird von der Schulleitung und der Vorstandschaft vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2016/2017 etwas anzuheben (vgl. nachfolgende Ziff. 3).
Der selbst unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze noch verbleibende Unterdeckungsbetrag in Höhe von 46.488 € kann in diesem Jahr nochmals durch die Rücklage, die bei ca. 50.000 € liegt (s. vorstehende Ziff. 1), aufgefangen werden.
Im nächsten Jahr ist jedoch eine Anpassung des Festbetrages erforderlich, nachdem auch die staatliche Bezuschussung nicht mehr auf der Grundlage von Schülerzahlen sondern von tatsächlichen Fächerbelegungen gewährt wird.
Der Vermögenshaushalt sieht neben allgemeinen Ausgaben in Höhe von 6.495 €, die auf alle drei Mitgliedskommunen entsprechend der Schülerzahlen aufgeteilt werden, weitere Beschaffungen in Höhe von 5.770 € vor, die nur die Stadt Vöhringen betreffen. Dabei handelt es sich um ein weiteres „digitales Brett“ mit WLAN-Anschluss (3.980 €) für Informationen an die Eltern, Schüler und Besucher des Gebäudes im westlichen Eingangsbereich sowie um weitere kleinere Beschaffungen (s. Anlage). Die Kosten für die Ausstattung des Ballettsaals mit einer weiteren Spiegelwand in Höhe von 5.600 € werden in das Jahr 2017 zurückgestellt.
Zu 3: Änderung der Entgeltordnung
Um die zu erwartende Unterdeckung im Jahr 2016 etwas auszugleichen schlägt die Schulleitung und die Vorstandschaft vor, die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2016/2017 entsprechend der beigefügten Übersicht zu erhöhen und dadurch auch den Sätzen der benachbarten Musikschulen anzugleichen. Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.700 € jährlich erwartet. Der Anteil für das Jahr 2016 für den Zeitraum von September bis Dezember in Höhe von ca. 7.900 € ist im vorgelegten Etatentwurf bereits berücksichtigt.
Anmerkungen zu Ziff. 1 bis 3:
Herr Schulleiter Hoffmann wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung, der Haushalt und die Änderung der Entgeltordnung bedürfen noch der Zustimmung der beiden anderen Mitgliedskommunen und der Mitgliederversammlung.