Bezahlbarer Wohnraum; Vorstellung der Grundkonzeption für die Errichtung einer Wohnbaugesellschaft im Landkreis Neu-Ulm unter Kooperation mit der NUWOG; Erste Vorabinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Bayer. Staatsregierung angesichts des großen Wohnungsbedarfs in Bayern am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen habe. Im Rahmen dieses Programms sollen bis zum Jahr 2019 bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Bayern setze dabei auf ein staatliches Sofortprogramm, ein kommunales Förderprogramm und den Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Hierfür stehen bis 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit.

Er erläutert sodann die drei Programme:

1) Staatliches Sofortprogramm

Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts
plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge sowie zu rund 30 Prozent auch für einheimische Bedürftige. Für kurzfristig zu schaffende Wohnplätze stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen mit reduziertem Wohn- und Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen, kommunalen und Bundesgrundstücken entstehen.

2) Kommunales Förderprogramm
Das kommunale Förderprogramm als zweite Säule richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Das 4-Jahresprogramm umfasst beginnend ab dem Jahr 2016 pro Jahr 150 Millionen Euro. Damit könnten jährlich rund 1.500 Wohnungen gefördert werden.

3) Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung

Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Mit einem 4-Jahresprogramm werden im Jahr 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten, die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen, gebaut. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich
500 Wohnungen gesteigert werden. Dazu wurde die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 um die Bayern aus der Erhöhung der Bundesmittel zustehenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 59,2 Millionen Euro sowie 100 Millionen Eigenmittel der BayernLabo verstärkt. 2016 steht damit ein Betrag von 401,7 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, der vom Freistaat jährlich um weitere 56 Millionen Euro bis 2019 erhöht werden soll.


Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson werde der Großteil der neuen Wohnungen sicherlich von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen gebaut werden. Dafür seien zusätzliche Investitionsanreize vorgesehen.


Die Stadt Vöhringen sei gleichfalls seit längerem bemüht, auch vor Ort diesem zunehmenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Es seien in dieser Hinsicht bereits eine Vielzahl von Gesprächen geführt worden, insbesondere mit der Unternehmensgruppe NUWOG.

Diese Unternehmensgruppe der Stadt Neu-Ulm sei äußerst erfahren und kompetent. Bereits heute werden von der NUWOG ca. 2.600 Wohneinheiten bewirtschaftet. Zweck der NUWOG sei die Verwaltung und Betreuung von eigenen und fremden Bauten und Bauvorhaben zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung für die breite Bevölkerung, aber auch die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, die Betätigung als Sanierungsträgerin sowie der Betrieb öffentlicher Einrichtungen jeder Art. Die Stadtverwaltung verfüge für eine derartige umfangreiche Aufgabe nicht das nötige Personal.

Der mit dieser Thematik ebenfalls bereits konfrontierte Kreistag habe keine primäre Zuständigkeit des Landkreises Neu-Ulm gesehen, weshalb die Kommunen ggf. selbst tätig werden müssen. Unsererseits sei deshalb angeregt worden, z.B. eine NUWOG-LAND zu gründen, die uns bei der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums zur Seite stehen könnte.
Diese Idee und Anregung sei bislang auch auf Interesse sowohl der NUWOG wie auch einzelner Gemeinden, die keine Wohnbaugesellschaften vor Ort haben, gestoßen.
Damit ließe sich auch eine bessere Koordination der Stadt-Umland-Entwicklung erreichen.
Es wäre auch die Nutzung öffentlicher Fördermittel „Wohnungspakt Bayern“ möglich.
Es wäre ferner keine öffentliche Ausschreibung innerhalb der Gesellschaft selbst nötig.

Die Geschäftsleitung der NUWOG habe auch bereits mehrere Konzepte erarbeitet, die in der kommenden Stadtratssitzung im Detail vorgestellt werden.

1) Konzept NUWOG-Land
Hier wäre die Kommune Mitgesellschafter, z.B. bei einer Einlage in Höhe von 30.000,00 € Eigenkapitaleinlage 25%

2) Konzept EOF
EOF= einkommensorientierte Förderung; Förderung des Mieters
hier wäre die NUWOG-Land Eigentümerin des Objektes
Kommune kann aber Wohnungen belegen
sonst kein eigener Aufwand

3) Konzept: KommWFP
Finanzierung über das Kommunale Förderprogramm
Laufzeiten 10, 20 der 30 Jahre
Kommune hat die Finanzierung im Haushalt darzustellen
Kommune ist Eigentümer des Objektes

Mindestwirtschaftlichkeitsgröße allgemein: 1 ½ Millionen €

Die konkrete Zeittafel wäre so vorstellbar:
1. Beschlussfassung zur Gründung der NUWOG-Land im Oktober 2016
2. Gründung der Gesellschaft mit interessierten Kommunen bis Ende des Jahres 2016
3. Im Jahr 2017 Start der Projekte

Hieran schließt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von zwei Gremiumsmitgliedern angeregt wird, auch Gespräche mit den Nachbarkommunen Senden und Weißenhorn zu führen. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die benachbarten Städte Illertissen und Weißenhorn, ebenso wie die Große Kreisstadt Neu-Ulm schon viele Jahre über Wohnbaugesellschaften verfügen. Ein Beitritt der Stadt Vöhringen wäre zwar grundsätzlich wohl möglich. Dies wäre aber hinsichtlich der seit vielen Jahren fest stehenden Strukturen bei diesen Wohnbaugesellschaften nicht ganz einfach.

Die Stadt Senden befindet sich nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson, ebenso wie die Stadt Vöhringen, erst in der Meinungsbildungsphase. Die NUWOG habe nach Einschätzung der Stadtverwaltung jedoch die meiste Erfahrung und Kompetenz, weshalb von Seiten der Stadtverwaltung empfohlen wird, dieser Konzeption den Vorzug zu gegeben.

Die Ausschussmitglieder regen an, rechtzeitig vor der Stadtratssitzung die Präsentation der NUWOG an die Hand zu bekommen, damit sie sich vor der Sitzung noch eingehender mit der Thematik befassen können.

Herr Bürgermeister Janson wird sich diesbezüglich mit dem Geschäftsführer der NUWOG, Herrn Heipp, in Verbindung setzen, der die Konzeption auch in der Stadtratssitzung am 29.09.2016 vorstellen wird. Er geht davon aus, dass dies möglich sein wird.

Datenstand vom 05.10.2016 09:15 Uhr