Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen zur Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen und der dortigen Außenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29. November 2017 beantragte das Evangelische Pfarramt Vöhringen/Iller für die anstehenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der
Martin-Luther-Kirche Vöhringen samt zugehöriger Außenanlagen die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses (siehe Anlage).

Für die Teile der Außen- und Innensanierung wird hierbei um einen über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss gebeten.

In der Begründung wird dabei auf die Verfahrensweise bei der Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen an der Vöhringer Marienkirche Vöhringen verwiesen, die, ebenso wie die Martin-Luther-Kirche Vöhringen, unter Denkmalschutz stehe.

Hierzu ist anzumerken, dass die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses bei kirchlichen Gebäuden grundsätzlich nach Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien erfolgte.
Mit Ausnahme der Marienkirche Vöhringen wurde hierbei - ebenso wie auch bei allen Bauvorhaben der örtlichen Vereine -  grundsätzlich eine Regel-Bezuschussung in Höhe von
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Ferner war der Zuschussbetrag nach Ziff. 6.1 auf einen Höchstbetrag in Höhe von maximal 50.000,00 € begrenzt.

Vor diesem Hintergrund würde sich insoweit folgender Investitionskostenzuschuss errechnen:

    Regel-Investitionskostenzuschuss
    für die Generalsanierung der Martin-Luther-Kirche samt Außenanlagen

    voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 240.000,00 € x 10 %           = 24.000,00 €


Anzumerken ist ferner, dass Entscheidungsgrundlage für die bei der
Vöhringer Marienkirche von der Regelbezuschussung abweichende Entscheidung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12. September 2016 die besondere und heraus-ragende bau- und kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks der Marienkirche
für die Stadt Vöhringen war, welche gleichzeitig als Wahrzeichen der Stadt Vöhringen gelte.

Diese Einzelfallentscheidung erfolgte auch unabhängig von der Einstufung als
Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, welche für nahezu alle anderen Kirchengebäude im Stadtgebiet Anwendung finden würde.

Würde man hier bei der Martin-Luther-Kirche ebenfalls eine von der
Regelbezuschussung abweichende Entscheidung treffen und eine Bezuschussung in
Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden, sonstige Zuschüsse Dritter, eigene Rücklagen u.dgl. - gedeckten  Gesamtkosten gewähren und in Anlehnung an Ziff. 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinie einer Höchstbetragsbegrenzung auf 50.000,00 Euro.
zustimmen, würde sich dies rechnerisch wie folgt auswirken:

1. Außerordentlicher Sanierungskostenzuschuss
    für die Innen- und Außensanierung
    Voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag                                190.000,00 €
    abzüglich Rücklagen Kirchengemeinde                                           90.000,00 €
    abzüglich Zuschüsse Dritter
                  - kirchlich (Dekanat, Landeskirche)                                ca. 30.000,00 €
                  - sonstige (LKR NU, Bezirk, Denkmalpflege)                         n.b.*
                 private Spenden u.dgl.)
                                                                            _________________
                                                                                =     ca. 17.500,00 €*
plus

2. Regel-Investitionskostenzuschuss
    für die Sanierung der Außenanlagen

    Voraussichtliche Gesamtkosten lt. Antrag: 50.000,00 € x 10 %         = ca. 5.000,00 €

Dies ergäbe eine Gesamtsumme von höchstens 22.500,00 €
Der Zuschussbetrag reduziert sich ferner noch in Abhängigkeit der Höhe
eingehender Spenden.

Vor dem Hintergrund obiger Vergleichsberechnung wäre die Regelbezuschussung mithin für die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen vorteilhafter.


Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt zu den nachfolgenden drei Anträgen auf Investitionskostenbezuschussung einleitend zunächst grundsätzlich aus, dass die Gewährung von Zuschüssen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien seit Jahren sehr detailliert geregelt sei. Diese Richtlinien zur Vereinsförderung seien Richtschnur zur konkreten Beurteilung. Sie hätten sich auch in der Vergangenheit bestens bewährt. Sie schaffen Transparenz und in gewisse Weise auch Verlässlichkeit für die Vereine und sonstigen Anspruchsberechtigten wie auch kirchliche Gemeinschaften, was und in welcher Höhe durch die Kommune unterstützt und gefördert werde.
Es müsse insbesondere aber auch beachtet werden, dass es sich bei der Zuschussgewährung um sog. freiwillige Leistungen der Kommune handelt, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht. Priorität hätten zunächst die Pflichtaufgaben.
Die jeweilige Entscheidung sei auch stets abhängig von der konkreten Haushaltslage, die im Jahr 2018 weiterhin sehr angespannt sei und nur wenig Spielraum zulasse. Denkbar sei auch, dass die Zuschussgewährung, wie bisher schon teilweise praktiziert, deshalb auch auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werde.

In der anschließenden Diskussion führen Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion aus,
dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien ursprünglich für die Unterstützung von Anliegen der Vereine aufgestellt worden seien. In letzter Zeit hätten aber vor allem die Kirchen von diesen Richtlinien profitiert, die für die Sanierung ihrer Gebäude ja auch Mittel aus Steuergeldern erhalten.

Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien ausdrücklich auch die Bezuschussung von caritativen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen vorsehen. Zudem hätten die kirchlichen Gebäude auch eine besondere städtebauliche Bedeutung.

Zum konkreten Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche beantragt Frau Böck, wegen der besonderen Bedeutung der Kirchen, die ihrer Ansicht nach auch für einen Großteil der Bevölkerung noch immer zutreffe, einen städtischen Zuschuss in Höhe von pauschal 30.000,00 € zu gewähren.

Herr Bürgermeister Janson stellt dar, dass dieser Betrag über die in den Richtlinien
festgelegte Regelförderung von 10% hinausgehen würde, die bei 24.000 € liegen würde. Er halte diese Abweichung aus Präzedenzgründen nicht für empfehlenswert.

Im Ergebnis der Beratungen bringt Herr Bürgermeister Janson sodann zunächst den
weitergehenden Antrag von Frau Böck auf Gewährung eines Zuschussbetrages in Höhe von 30.000,00 € zur Abstimmung.

Dieser wird mit 5 : 8 Stimmen abgelehnt.

Sodann ergeht auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson folgender Beschluss:

Die Stadt Vöhringen gewährt der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen auf ihren Antrag vom 29.11.2017 für die Generalsanierung der Martin-Luther- Kirche Vöhringen samt zugehöriger Außenanlagen (laut Kostenschätzung ca. 240.000 €) nach den derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien einen 10%igen Investitionskostenzuschuss der nachgewiesenen tatsächlichen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter. Im Haushalt 2018 sind hierfür Mittel in Höhe von 24.000 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:        13 : 0 angenommen

Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr