Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Straße „Kirchplatz“ in Vöhringen; Information und Billigung der Kostenspaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Straßenbaumaßnahme für die Straße „Kirchplatz“ ist aus technischer Sicht mittlerweile abgeschlossen.

Wie bei anderen Straßenbaumaßnahmen auch üblich, erfolgten die Vermessungsarbeiten für einige erforderlich gewordene Grundabtretungen nach Abschluss der technischen Straßenbauarbeiten.

Bis wann jedoch die notwendige notarielle Beurkundung, vor allem mit dem Landkreis
Neu-Ulm, abschließend erfolgen können wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da vom Vermessungsamt Günzburg die notwendigen Fortführungsnachweise noch nicht erstellt worden sind.
Auch wenn lt. Auskunft dieses Amtes mit den Fortführungsnachweisen nun etwas zeitiger gerechnet werden könne, hält die Verwaltung doch noch einen längeren Zeitraum bis zum Abschluss des Grunderwerbs für realistisch, da auch beim Grundbuchamt derzeit wieder längere Bearbeitungszeiten zu beobachten sind.

Um eine möglichst zeitnahe Abrechnung der Beiträge, die auch im Interesse der beitragspflichtigen Anlieger und der Stadt Vöhringen liegen dürfte, erreichen zu können, hat die Stadtverwaltung für die Straße „Kirchplatz“ die Abspaltung der Kosten des Grunderwerbs von den übrigen Kosten ausgesprochen.

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Information über die Kostenspaltung für die Straße „Kirchplatz“ zur Kenntnis und billigt diese.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Kurzdarstellung in der Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass die aktuelle Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht nur die Bürgerinnen und Bürger verunsichere, sondern auch die Städte und Gemeinden. Eine baldige Bereinigung dieser Rechtsunsicherheit und eine ausreichende finanzielle Kompensation der Kommunen für einen etwaigen Ausfall der Straßenausbaubeiträge sei dringend erforderlich. Er gehe davon aus, dass dies bis zum Sommer des Jahres 2018 der Fall sein dürfte. Bis dahin sei die Kommune aber an die derzeitige Rechtslage gebunden.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion zur geplanten Abschaffung der Straßenausbeiträge, in der Herr Bürgermeister Janson zur gegenwärtigen aktuellen Sachlage noch ausführt, es solle wohl eine entsprechende Kompensation für die Gemeinden geben, die bislang ordnungsgemäß Ausbaubeiträge erhoben haben.

Für Gemeinden mit laufenden Ausbauvorhaben stelle sich nun für eine bislang vorgesehene Beitragsabrechnung aber die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll.

Kommuniziert wurde bislang lediglich, dass es keine Rückabwicklung von zum jetzigen Zeitpunkt bereits bezahlten Beiträgen geben soll. Fraglich sei aber gleichwohl weiter, ab welchem Zeitpunkt der Erhebung der Ausbaubeiträge die Rechtsgrundlage entzogen werde und auf welches Kriterium man sich hierbei stützen könne. Denkbare Zeitpunkte wären z.B. das Entstehen der Beitragspflicht, die Fälligkeit der Beiträge oder der Beginn der technischen Maßnahme. Eine weitere Problematik liege in der gesetzlichen Bestimmung des KAG, konkret wiederum in der Herstellungsfiktion des Art. 5a Abs. 7 KAG zum 1. April 2021

Im Anschluss hieran ergeht nachstehender Beschluss:



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Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Information über die Kostenspaltung für die Straße „Kirchplatz“ zur Kenntnis und billigt diese.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 07:18 Uhr