Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Renovierung Nebenraum im Sportheim Illerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. bereits für die beabsichtigten notwendigen Erneuerungen im Gastronomiebereich
des Sportheims in Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschuss.
Das Sportheim Illerberg wurde vom SSV Illerberg-Thal zur gastronomischen Bewirtung
weiterverpachtet.
Das bestehende Pachtverhältnis besteht bereits seit mehr als 25 Jahren.
Da nach Ziff. 6.4 Vereinsförderrichtlinien jedoch die Kosten für Vereinsheime (Gaststättenbereich) und weitere mit Baumaßnahmen fallweise zusammenhängende Einrichtungen,
die nicht unmittelbar Vereinszwecken oder zur Gewinnerzielung dienen von einer Förderung ausgenommen sind, konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden, vgl. Beschluss
des Haupt- und Umweltausschuss vom 15.01.2018.

Mit nun vorliegendem Schreiben vom 24.09.2018 (siehe Anlage) beantragt
der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. nun für den Anteil der geplanten Renovierungsmaßnahmen, die sich auf den der Gaststätte angrenzenden Nebenraum beschränken, der zu rund 50 % für vereinseigene Zwecke (Mannschaftssitzungen, Mitgliederversammlungen, Abteilungssitzungen etc.) genutzt wird, eine Bezuschussung durch
die Stadt Vöhringen.

Grundsätzlich schließen die Städtischen Vereinsförderrichtlinien zwar die Förderung
mobiler Einrichtungsgegenstände, wie Einbauschränke, Küchen, aber auch sonstige
mobile Gegenstände aus.
Bis dato wurden im Wege von Einzelfallentscheidungen darüber hinaus aber
lediglich Ausstattungsgegenstände in einem Vereinsheim, die den allgemein
nötigen regelmäßigen Versammlungen der Mitglieder dienen, wie z.B. Tische/Stühle
als förderfähig eingestuft.
Diese Vorgehensweise wäre auch hier vorstellbar.

Bei dem gestellten Zuschussantrag handelt es sich um eine mindestens hälftige Vereinsnutzung, die nach Ansicht der Stadtverwaltung unter Ziff. 6.1 der
derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien subsumiert werden kann
und für die insoweit ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt werden kann.


Aufgrund der im Antrag genannten voraussichtlichen Kostensumme von rund
20.000,00 € läge der Zuschussbetrag bei ca. 2.000,00 €.

Der Zuschuss stünde jedoch darüber hinaus, ebenfalls nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien, zwar auch unter dem Vorbehalt der Maßnahmenbeteiligung
durch den zuständigen Dachverband BLSV.
Die Sportförderrichtlinien des Bayerischer Landes-Sportverband e.V. sehen jedoch
lediglich eine Bezuschussung von sog. „fest verbauten“ Teilen vor und schließen
somit  jegliche Förderung von Mobiliargegenständen aus.

Wie bereits erläutert, ist das Vorhandensein von Räumlichkeiten für Sitzungsbesprechungen, Mitgliederversammlungen und dgl. Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Verwaltung eines Vereins und dies beinhaltet, sofern ein eigenes Vereinsheim hierfür
zur Verfügung steht, auch entsprechendes Mobiliar, wie Tische/Stühle.

Die Stadtverwaltung vertritt daher die Auffassung, dass im vorliegend Fall insoweit,
trotz des Fehlens der Beteiligung und damit Zustimmung des Dachverbands
nach den Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung, aufgrund der vorangestellten Gründe, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle, gewährt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.,
Am Sandbergweg 19, Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahme des mindestens hälftig für Vereinszwecke genutzten und
an die verpachtete Gaststätte angrenzenden Nebenraums zu und gewährt nach
Ziffer 6.1. der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich 2.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung von Gastronomiebereichen nicht vorsehen, da dies u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würde. Der Nebenraum werde jedoch überwiegend für Vereinszwecke genutzt, weshalb eine 10%ige Bezuschussung analog den städtischen Vereinsförderrichtlinien vertretbar wäre.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und fassen folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.,
Am Sandbergweg 19, Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahme des mindestens hälftig für Vereinszwecke genutzten und
an die verpachtete Gaststätte angrenzenden Nebenraums zu und gewährt nach
Ziffer 6.1. der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich 2.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2018 07:15 Uhr