Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1248 (Sandberg), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Ein entsprechender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 gefasst.
Das gegenständliche Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Gegenstand der Planung ist das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den überwiegenden Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden die Randbereiche sowie die 40 m Freihaltezone zur Autobahn BAB 7 als Grünflächen planungsrechtlich gesichert.
Der Änderungsbereich umfasst somit lediglich das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 3,75 ha.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen lediglich im Bereich von 200 m parallel zu Autobahnen zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 23.02.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 23.02.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1) Planzeichnung bestehende Darstellung
2) Planzeichnung geänderte Darstellung