Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.10.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im November 2023 und Januar 2024 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage 1 und Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Als Anlage 3 finden Sie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen. 
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2022. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und Gruppierungsübersicht anbei. 
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.

Empfehlung

  1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

  1. Für das Rechnungsjahr 2022 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 

Diskussionsverlauf

Frau Eckel erläutert den Sachverhalt und den Verfahrensablauf. Von Seiten des Gremiums wird nachgefragt, wie die Verwaltung mit den Beanstandungen und Empfehlungen umgeht. Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die Beanstandungen zum großen Teil abgearbeitet wurden und auf die Erledigung des Restes geachtet werde. Die Rechnungsprüfung finde ja auch jährlich statt und könne dies somit regelmäßig überprüfen. Des Weiteren hinterfragt das Gremium die derzeitige Handhabung der Gleitzeitkonten und die damit verbundene Dienstvereinbarung. Sodann ergehen folgende Beschlüsse

Beschluss 1

Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für das Rechnungsjahr 2022 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:40 Uhr