Die Stadt Vöhringen hat auf dem Areal zwischen Rathaus, Kulturzentrum, Jugendhaus und Marienkirche einen Bebauungsplan erlassen. Dieser Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ wurde am 11.11.2023 bekannt gemacht und ist rechtskräftig. Es wurde ein MU – Urbanes Gebiet – festgesetzt. Darin zulässig sind u. a. Wohnen, Büro / Dienstleistung, Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen sowie kirchliche / kulturelle Einrichtungen.
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Vöhringen. Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.700 m², die die Baufelder MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans beinhaltet, soll zum Zwecke der Neubebauung an einen leistungsfähigen Investor (Projektentwickler / Bauträger) veräußert werden. Es ist geplant, dass der Investor die Hochbauten, die Freianlagen und die dazu gehörige Tiefgarage umsetzt. Der Fokus liegt auf einer wohnwirtschaftlichen Nutzung mit gewerblichen Ergänzungen im Erdgeschoß.
Besondere Anforderungen an spezielle Wohnformen oder die Größe der Wohneinheiten werden nicht gestellt. Im Fokus steht qualitätsvolle Architektur, die der zentralen und besonderen Lage in Vöhringen gerecht wird und somit den Standort aufwertet.
Während die Stadtverwaltung aktuell die Vorbereitung für die geplante Straßenumverlegung der NU 14 trifft, um mit dem Bau der Straße im 2. Halbjahr 2025 zu beginnen, erhielt sie zwischenzeitlich Anfragen von verschiedenen Bauträgern, die Interesse am Erwerb der o.g. Fläche bekundeten. Um hier einen strukturierten sowie transparenten Vergabeprozess zu gewährleisten, wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (kurz „die KE“), eine Tochter der Landesbank Baden-Württemberg, angefragt, die Stadtverwaltung bei der Vermarktung zu begleiten. Die KE verfügt über jahrelange Erfahrungen in der Begleitung von Vergabeverfahren im Auftrag für Kommunen.
In verschiedenen Abstimmungsrunden mit Bauverwaltung wurde das im Folgenden vorstellte Verfahren favorisiert:
Anbieter-Auswahl-Verfahren
Drei Unternehmen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten, wurden am 17.09.2024 direkt adressiert und um Zusendung weiterführender Unterlagen gebeten.
Das Interesse an der weiteren Teilnahme am Verfahren fiel jedoch geringer aus als erwartet, insbesondere auf Grund der aktuellen, immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die KE schlug darauf hin vor, den Teilnehmerkreis um weitere regional tätige, sowie überregional und bundesweit tätige Unternehmen zu erweitern.
Über ein sog. Anbieter-Auswahl-Verfahren soll eine strukturierte Vergabe ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollen gemeinsam mit der Stadt Vöhringen die konkreten Bewertungskriterien zur Vergabe abgestimmt werden.
Die Bewertungskriterien beinhalten qualitative Aspekte wie Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und weitere Kriterien wie z.B. Mobilität oder soziale Aspekte. Die konkreten qualitativen Kriterien sind mit dem Bewertungsgremium (siehe unten) noch abzustimmen und final festzulegen.
Im zweiten Schritt werden aus einer von der KE zur Verfügung gestellten Liste an leistungsfähigen Investoren gemeinsam mit der Stadt Vöhringen diejenigen Unternehmen ausgewählt, die gezielt adressiert werden sollen. Die Unternehmen werden daraufhin von der KE aufgefordert, sich mit entsprechenden Projektreferenzen zu bewerben. Die Unternehmen erhalten ein Verfahrenspapier mit allen relevanten Informationen zum Projekt.
Anhand der Referenzen und auf Basis der Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die KE erfolgt dann die Auswahl der Verfahrensteilnehmer.
Die Verfahrensteilnehmer werden dann aufgefordert, eine Projektidee zu erarbeiten, die die konkreten qualitativen Anforderungen an die Vergabe berücksichtigt.
Das Bewertungsgremium soll sich aus den folgenden Personen zusammensetzen:
Vertreter der Stadt Vöhringen (Stadtrat / Verwaltung)
- Herr Michael Neher, Bürgermeister der Stadt Vöhringen
- 2 Stadträte / Stadträtinnen der Fraktion der CSU (10 Mandante x 4 Sitze : 24 ≙ 1,66 Sitze)
- 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der SPD (6 Mandante x 4 Sitze : 24 ≙ 1 Sitz)
- 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der FWG (4 Mandante x 4 Sitze : 24 ≙ 0,66 Sitze)
- 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der Grünen (4 Mandante x 4 Sitze : 24 ≙ 0,66 Sitze)
- Herr Peter Schmid, Amtsleiter Bauverwaltung der Stadt Vöhringen
- Frau Seval Dal, Amtsleiterin Bauplanung der Stadt Vöhringen
Vertreter übergeordneter Behörden
- Herr Tobias Frieß, Kreisbaumeister des Landkreises Neu-Ulm
- Ein Vertreter der Regierung von Schwaben - in Abstimmung -
Externer Experte
- Herr Karl Haag / Stadtplaner + Architekt, Wick + Partner, Stuttgart
Weitere Experten können in Abstimmung noch hin zu gezogen werden.
Das Bewertungsgremium kommt an einem Tag zusammen. Die Bieter werden nacheinander eingeladen und dürfen in einem vorher festgelegten Zeitrahmen ihr Unternehmen und ihre erarbeitete Projektidee vorstellen. Das Bewertungsgremium hat die Möglichkeit Fragen zu stellen und wird die Projektidee anhand des Kriterienkatalogs in der Sitzung bewerten.
Die Verfahrensteilnehmer werden zur Sitzung des Bewertungsgremiums einen verschlossenen Umschlag mit dem Kaufpreisangebot und einer Finanzierungsbestätigung über den angebotenen Kaufpreis mitbringen.
Um eine unvoreingenommene Bewertung der Verfahrensteilnehmer zu ermöglichen, sollte der Kaufpreisumschlag erst nach Bewertung der qualitativen Aspekte geöffnet werden.
Die gewichtete Gesamtpunktzahl, die sich aus der Projektidee (= qualitative Kriterien) und dem Kaufpreis zusammensetzt, ist dann vergabeentscheidend. Das Bewertungsgremium spricht auf dieser Basis eine Empfehlung zur Vergabe aus. Die Vergabe des Grundstücks wird im Nachgang in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen.
Nach der Vergabe wird die Stadt Vöhringen die Projektidee mit dem Gewinner konkretisieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass alle qualitativen Aspekte auch umgesetzt werden und daher im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags und städtebaulichen Vertrags festgehalten werden müssen.
Mit der Zustimmung zum geschilderten Vergabeverfahren wird die Durchführung eines strukturierten und transparenten Prozesses ermöglicht. Inwieweit schlussendlich durch das ausgewählte Bewertungsgremium ein Kaufvertrag mit einem Investor / Bauträger für die Baugrundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht gesichert.
Anlage : Präsentation Vergabeverfahren