Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 03.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 03.02.2025 | ö | Vorberatung | 1 |
Stadtrat | Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt | 26.02.2025 | ö | Beschließend | 5 |
Sachverhalt
Empfehlung
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.