Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.02.2025 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im September 2024 und Oktober 2024 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Als weitere Anlage erhalten Sie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen. 
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2023. Hierzu sind als Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und Gruppierungsübersicht beigefügt. 
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.

Empfehlung

  1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

  1. Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 

Diskussionsverlauf

Ohne Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss 1

  1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bürgermeister Neher übergibt zu diesem Punkt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Walk.

3. Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr