Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird. 
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage). 
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft. 
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen. 

Empfehlung

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.04.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass der Tagesordnungspunkt mit den noch zu behandelnden Vereinsförderrichtlinien zusammenhängt.

Die Ausführungen zu den in der Sitzungsvorlage erarbeiteten Verrechnungssätzen erfolgt durch Frau Ertle, wonach eine transparente und einheitliche Vorgehensweise das Ziel sein soll.
Aufgrund der aktuellen Praxis, viele Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können, werde seitens der Vereine gerne auf städtische Leistungen sowie Equipment zurückgegriffen.

Im Rahmen der Aussprache wird seitens einiger Ratsmitglieder angesprochen, dass die Vereine hiervon teils massiv finanziell in Anspruch genommen werden, was wohl zu einer Reduzierung von Veranstaltungen führe.

Seitens des Gremiums werden dabei insbesondere die Konditionen für die Veranstaltungshütten sowie die Bühne und Bühnenelemente angesehen. In der Diskussion wird daher angeregt, diese nicht auf Tagessätze auszulegen, sondern pauschal abzurechnen.
Bezüglich des Bühnenaufbaus wird eruiert, inwieweit analog eines Zeltverleihers mit Bauhofpersonal als anleitende Person gearbeitet werden kann und die für den Aufbau benötigten Personen vereinsseitig gestellt werden.

Die in den einzelnen Positionen zu verändernden Sätzen werden für die Stadtratssitzung in einer fortgeschriebenen Fassung zur Verfügung gestellt. Weiterhin soll die Richtlinie auf Wunsch eines Ratsmitgliedes den Vereinen zur Kenntnis gegeben werden bzw. auf der Homepage einsehbar sein.

Hiernach fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes nach Maßgabe der heutigen Änderungen tritt zum 01.04.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 15:07 Uhr