Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft; Vorstellung des Gesellschaftsvertrages und Beschlussfassung über die Gründung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.05.2025 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 19.12.2024 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft beauftragt.
Mit Hilfe des VdW Bayern wurden zwischenzeitlich die Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen „GmbH“ bzw. „GmbH & Co. KG“ aus steuerrechtlicher Sicht aufgearbeitet, relevante rechtliche Fragestellungen untersucht, ein Entwurf eines Gesellschaftsvertrages ausgearbeitet und ein Gründungsplan für eine Wohnbau- und Projektgesellschaft zur Errichtung kommunaler (Wohn-) Immobilien und Stadtentwicklungsmaßnahmen in der Stadt Vöhringen erstellt.
Wichtige Planungsprämissen sind hierbei die Haushaltsmittel, welche die Stadt Vöhringen auf das gezeichnete Kapital der Gesellschaft sowie in die Kapitalrücklage einzahlt. Als Gegenleistung     erhält die Stadt Vöhringen eine Beteiligung an der Gesellschaft. Anschließend verkauft die Stadt Vöhringen ihre Grundstücke zum aktuellen Buchwert an die Gesellschaft. Die Bestandswohngebäude bleiben im städtischen Haushalt, können jedoch von der neu gegründeten Gesellschaft mitverwaltet werden. Bei den Grundstücken handelt es sich um die unbebauten Grundstücke 1. und 2. BA Kranichstraße (Buchwert ca. 860.000,- € | ca. 240,- €/m²) sowie 1. und 2. BA Thal, sog. „Bucher-Areal“ (Buchwert ca. 1.052.000,- € | ca. 300,- €/m²). Der Kaufpreis ergibt sich aus dem historischen Buchwert der Stadt Vöhringen zzgl. Erwerbsnebenkosten. Ein Grundstück für das Ärztehaus wird direkt von der neu gegründeten Gesellschaft zum vorgesehenen Kaufpreis zu erwerben sein (ca. 550.000,- € | ca. 310,- €/m²).
Die Ergebnisse werden in der Sitzung durch Frau Dr. Julia Betz, Frau Evi Betz sowie Herrn Patrik Zeitler vorgestellt, welche auch für Rückfragen zur Verfügung stehen. 

Empfehlung

1. Für die Wohnungsbau- und Projektgesellschaft wird die Rechtsform der GmbH gewählt.

2. Die Wohnungsbau- und Projektgesellschaft wird auf Grundlage des vorgestellten Gesellschaftsvertrags gegründet. Die Geschäftsführung soll von einem externen Dienstleister übernommen werden.

3. Die genannten Grundstücke (1. und 2. BA Kranichstraße sowie 1. und 2. BA Thal) werden an die GmbH zum Buchwert verkauft.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen notariellen und gesellschaftsrechtlichen Erklärungen zur Gründung der Wohnungsbau- und Projektgesellschaft abzugeben, sowie weitere erforderliche Umsetzungsschritte für die Gründung vorzunehmen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Frau Evi Betz, Frau Dr. Julia Betz, Herrn Rolf Pflüger und Herrn Patrick Zeitler vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.

Herr Zeitler verweist auf die Vorstellung in der Stadtratssitzung vom Dezember 2024. Heute erfolgt die Ergebnisvorstellung anhand der beiliegenden Präsentation.

Frau Betz geht anhand der Präsentation auf die vergaberechtlichen Aspekte, das EU-Beihilferecht und den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Konzeption eines kommunalen Wohnbauträgers ein. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Bürgermeister Neher regt an, dass der Zusatz „bei grob fahrlässiger“ aufgenommen wird.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Versicherung für Aufsichtsräte.

Herr Pflüger erläutert, dass nur gehaftet wird, wenn eine Aufgabe fehlerhaft erfüllt wird. Das Haftungsrisiko sei gering, da die hauptsächliche Aufgabe in der Überwachung der Gesellschaft liege.

Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob nur die Stadt Vöhringen Gesellschafter sei und das Stammkapital einbringe. 

Frau Betz bestätigt, dass die Stadt Vöhringen Alleingesellschafter sei. Die Haftung sei auf das Stammkapital begrenzt. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob bei Baumaßnahmen über der EU-Grenze von 5,3 Mio.€ regulär ausgeschrieben werden muss. 

Frau Betz verneint dies, da die Gesellschaft so konzipiert werden könne, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber sei.  

Bezüglich der steuerrechtlichen Aspekte übergibt Bürgermeister Neher das Wort an Frau Dr. Betz. 

Frau Dr. Betz stellt die Modelle der GmbH und der GmbH & Co. KG anhand der Präsentation vor. Die steuerrechtliche Empfehlung sei die der GmbH.

Herr Zeitler stellt anhand der Präsentation umfangreich die Planungsprämissen vor und geht dabei auf die Kranichstraße Ost, die Ortsmitte Thal und das Ärztehaus ein. 

Abschließend stellt Herr Pflüger die Ergebnisse der finanziellen Planungsaspekte umfassend vor. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, weshalb keine Bestandsgebäude aufgenommen werden. 

Herr Zeitler erklärt, dass dies aus steuerlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Dennoch könnten Bestandsgebäude jederzeit eingebracht werden und die Gesellschaft könne die Gebäude mitverwalten. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Sollzins für das Ärztehaus.

Bürgermeister Neher erklärt, dass der Wert auf einer der Möglichkeiten basiere. Bewusst wurden keine Zahlen der aktuellen Verhandlungen im Hintergrund verwendet. 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die nötige Einzahlung für das Jahr 2025 über 3 Mio. € nicht im Haushalt eingeplant sei.

Herr Zeitler erklärt, dass es nach Verrechnungen 1,1 Mio. € seien, die aber einzubringen seien. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Gehalt für den Geschäftsführer.

Herr Pflüger erläutert, dass der verwaltende Dienstleister 500, - € pro Wohneinheit im Jahr erhalten soll. Für den Geschäftsführer seien 30.0000 , - € eingeplant. 

Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich danach, ob auch fremde Gebäude, wie beispielsweise Stiftungen, durch die Gesellschaft mitverwaltet werden könnten. 

Bürgermeister Neher bestätigt dies. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach einer Risikoeinschätzen im Hinblick auf die Insolvenz.

Herr Pflüger erklärt, dass das Risiko überschaubar sei. 

Herr Gutter spricht die preislichen Aspekte des Ärztehauses an. Diese Zahlen deuten auf einen geplanten Bau auf dem Grundstück der Moschee hin. Diese Planung sei mit dem vorhandenen Ärzteteam in Vöhringen nicht realisierbar.

Bürgermeister Neher kritisiert das Veröffentlichen der Zahlen. Dies schade den Verhandlungen im Hintergrund. Die Zahlen basieren lediglich auf einem Geschäftskonzept und seien für die Gesellschaft unerheblich.

Frau Betz geht abschließend auf das geplante weitere Vorgehen ein. 

Bürgermeister Neher erkundigt sich danach, ob ein Ärztehaus defizitär zu betreiben sei. 

Herr Pflüger erklärt, dass ein Ärztehaus mindestens kostendeckend sein müsse und nicht defizitär zu betreiben sei. 

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss 1

1. Für die Wohnungsbau- und Projektgesellschaft wird die Rechtsform der GmbH gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Wohnungsbau- und Projektgesellschaft wird auf Grundlage des vorgestellten Gesellschaftsvertrags gegründet. Die Geschäftsführung soll von einem externen Dienstleister übernommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die genannten Grundstücke (1. und 2. BA Kranichstraße sowie 1. und 2. BA Thal) werden an die GmbH zum Buchwert verkauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen notariellen und gesellschaftsrechtlichen Erklärungen zur Gründung der Wohnungsbau- und Projektgesellschaft abzugeben, sowie weitere erforderliche Umsetzungsschritte für die Gründung vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2025 17:44 Uhr