Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 22.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“. Das Plangebiet ist in allen Richtungen von Bebauung umgeben. Im Norden begrenzt die „Illerberger Straße“ den Bereich im Osten schließt das Plangebiet an der „Mittelstraße“ ab. Im Westen bildet die Bahnlinie Ulm – Memmingen die natürliche Demarkation. Im Süden endet das Plangebiet an der „Rue de Vizille und grenzt dort an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstr. u. Memminger Str.“ Die Grundstücke des Bebauungsplanes „Reihenhauswohnanlage Weißenhorner Straße 1-13“ sind nicht Teil des Plangebietes, da sie bereits überplant sind. Das Plangebiet selbst stellt ein gewachsenes Wohngebiet mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen dar, welches seit den 1940er Jahren sukzessive bebaut wurde.
Derzeit ist für ein Grundstück im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets ein Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals gewerblich /handwerklich genutzten Gebäudes in eine Asylbewerberunterkunft beim Landratsamt Neu-Ulm anhängig. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen verweigert. Weiter zeichnet sich in dem Gebiet ein Generationenwechsel ab, der ebenfalls in absehbarer Zeit zu Nutzungs- bzw. baulichen Veränderungen in dem Gebiet führen wird. Aus diesem Grund sieht es die Stadt als erforderlich an, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern und ihre städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet bauleitplanerisch zu sichern. Ziel ist es, die vorhandene Nutzungsstruktur zu erhalten sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu ermöglichen. Da das Plangebiet aktuell gem. §34 BauGB bebaubar wäre, ist zur städtebaulichen Steuerung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Am 25.01.2024 hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes “Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg” sowie einer Veränderungssperre hierfür beschlossen.
Ferner wurde in der Sitzung vom 26.09.2024 seitens des Stadtrats die frühzeitige Beteiligung beschlossen, welche im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 stattfand.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 erarbeitet und stellt diesen in der Sitzung vor.
Durch die getroffenen Festsetzungen entspricht der Bebauungsplan einem einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, wodurch sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, im Übrigen aber nach § 34 BauGB richtet.
Anlagen
Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, in der Fassung vom 22.05.2025.mit folgenden Bestandteilen
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Textteil/Satzung
Anlage 3: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und den Empfehlungsbeschluss aus der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 08.05.2025.
Sodann ergeht ohne Wortbeiträge folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Dr. Bilmayer-Frank befindet sich während der Abstimmung nicht im Saal.
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Dr. Bilmayer-Frank befindet sich während der Abstimmung nicht im Saal.
Dokumente
Anlage 1 Planzeichnung E BP Ahornweg PLAN (.pdf)
Anlage 2 Text-Satzung E BP Ahornweg TEXT (.pdf)
Anlage 3 Umweltbericht E BP Ahornweg UB (.pdf)
Datenstand vom 17.06.2025 17:44 Uhr