Investitionskostenzuschüsse nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien; 1. an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für den Neubau eines Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen Entscheidung über die Höhe des Zuschusses 2. an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ Illerzell für die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell; Information über den aktuellen Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2010 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Zu 1:        Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für den
Neubau eines Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen – Entscheidung über die Höhe des Zuschusses

Der Bau des neuen Pfarrheims mit Verwaltungszentrum zeigt bereits große Baufortschritte. Mit der Fertigstellung und Einweihung wird zum Patroziniumsfest am 29.09.2011 gerechnet. Die Baumaßnahme soll nach einer vorläufigen Kostenschätzung des Architekturbüros Kling ca. 1.560.000 € betragen. Die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ beantragt hierzu einen städtischen Investitionskostenzuschuss.

Dieser ist grundsätzlich nach den aktuellen städtischen Vereinsförderrichtlinien (vgl. Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2) zu bewerten, die eine Bezuschussung in Höhe von 10% der tatsächlich angefallenen Kosten vorsehen. Auf der Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung wären dies 156.000 €.

Nachdem die städtischen Vereinsförderrichtlinien bei der Bezuschussung eine Höchstgrenze von 50.000 € vorsehen, bedarf es im vorliegenden Fall einer gesonderten Entscheidung,
ob mit einer Überschreitung dieses Höchstbetrages Einverständnis besteht.

Bei der Höhe des tatsächlich zu leistenden Zuschusses ist zu berücksichtigen, dass die in der notariellen Urkunde zum Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ vom 04.11.2010 getroffenen Regelungen, wonach bestimmte Punkte auf den Investitionskostenzuschuss der Stadt Vöhringen angerechnet werden, einbezogen werden.

Dies sind laut not. Kaufvertrag:
?        Ein Betrag für die Ablösung der für den Neubau des Pfarrheims nötigen Stellflächen.
Lt. Vereinbarung vom 09.07.2010/28.07.2010 handelt es sich um einen Ablösungsbetrag in Höhe von 21.000 € für 7 Stellplätze.
?        Ein Betrag für den Erwerb einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück
(vormals Parkplatzfläche an der Wasserachse) in Höhe von vorläufig 36.581 €.
?        Die ursprünglich in der Urkunde geregelte Anrechnung der Abstandsflächen durch den Bau des neuen Pfarrheimes wirkt sich finanziell nicht aus, da es sich faktisch um eine
öffentlich-rechtlich als Parkplatz gewidmete Fläche handelt. Nach der Bayer. Bauordnung dürfen derartige Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Aus diesem Grunde bedarf es nun keiner gesonderten Übernahme mehr, so dass infolgedessen somit auch kein Wertausgleich/keine Entschädigung für die „Übernahme“ besteht.

Dadurch ergeben sich folgende Anrechnungen auf den städtischen Investitionskostenzuschusses:

               Bei 10%iger Förderung:                                156.000 €
               Ablösung Stellplätze                                          21.000 €
               Erwerb Teilfläche für Pfarrheim                          36.581 €
               Verbleibender Zuschuss:                                  98.419 €

Die Stadtverwaltung schlägt vor, im vorliegenden Fall von der in den städtischen Vereinsförderrichtlinien vorgesehenen Beschränkung der Höchstbetragsbezuschussung von 50.000 € abzusehen und eine 10%ige Förderung von den tatsächlich nachgewiesenen Baukosten vorzunehmen.

Aufgrund der im nächsten Jahr noch zu erwartenden schlechten Haushaltslage wird vorgeschlagen, die Investitionskostenförderung auf einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen und zwar wie folgt:

?        Im Jahr 2011        30.000 €
?        Im Jahr 2012        35.000 €
?        Im Jahr 2013        den Restbetrag, voraussichtlich 33.419 €

Rein informativ sei darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Zuschusses für die Renovierungsmaßnahmen der Marienkirche außerhalb der städtischen Vereinsförderrichtlinien nach einem gesondert gefassten Beschluss durch den Haupt- und Umweltausschuss erfolgte (Höhe: 25 % der tatsächlich angefallenen und nicht anderweitig gedeckten Gesamtkosten).


Zu 2:        Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ Illerzell zu den Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell
Information über den aktuellen Sachstand

Mit Schreiben vom 16.11.2007 beantragte auch das Kath. Pfarramt „St. Ulrich“ Illerzell die Bezuschussung für die ursprünglich bereits schon im Kalenderjahr 2008 vorgesehenen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell.
Die Kostenschätzung belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 300.000,-- €.

Der sich zunächst hieraus errechnete städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30.000,-- € wurde rechnerisch auf die Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010 mit einem Betrag von jeweils 10.000,-- € verteilt und ist unter der Haushaltsstelle VMH/3701.9870 bereits veranschlagt. Der tatsächliche Baubeginn verzögerte sich jedoch bis ins Jahr 2009.

Nachfolgend eine Übersicht der bis dato eingereichten Rechnungssummen bzw. Auszahlungsbeträge durch die Stadt Vöhringen:

Haushaltsjahr
Eingereichte Rechnungssummen
in Euro
Bereinigter
rechnerischer Zuschuss
(10%)
bereinigter 10-%
Investitionszuschuss
bzw. Abschlagszahlung in Euro
Auszahlung
erfolgt am

2009
70.210,18

7.021,09
12/2009
2010
163.764,46
16.376,45
10.000,00
09/2010
Summe:
233974,64

17.021,09

Im Jahr 2011 anzurechnender,
noch ausstehender Zuschussbetrag:
6.376,45


Sollten sich die tatsächlichen Baukosten gegenüber der Kostenschätzung jedoch erhöhen, so ist der Zuschussbetrag der Stadt Vöhringen entsprechend anzupassen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt der Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen, abweichend von der Höchstbetragsregelung in Ziff. 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien,
in der Fassung vom 30.05.2005, einen 10%igen Investitionskostenzuschuss von den nachgewiesenen tatsächlichen Baukosten (die Baukosten betragen laut Kostenvoranschlag
voraussichtlich 1.560.000 €). für den Neubau des Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen.
Von diesem Zuschussbetrag sind die im notariellen Kaufvertrag vom 04.11.2009 Urk.Nr. 2521/2009 des Notariats Dr. Kössinger, Illertissen, genannten Kosten für die Ablösung von sieben Stellplätzen in Höhe von 21.000 € und den Erwerb einer Teilfläche von ca. 233 qm aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Vöhringen, in Höhe von 36.581 €, abzuziehen.
Der dann verbleibende Zuschussbetrag in Höhe von voraussichtlich 98.419 € wird nach
Vorlage der Endabrechnung in drei Raten wie folgt ausbezahlt:

               2011        25.000 €
               2012        35.000 €
               2113        den Restebetrag, voraussichtlich 33.419 €

Diese Beträge sind im Haushaltsplan entsprechend zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, der Kath. Pfarrkirchenstiftung für den Bau des neuen Pfarrheimes, in Abweichung von der Höchstbetragsbegrenzung in den städt. Vereinsförderrichtlinien (50.000 €), 10% von den tatsächlichen Baukosten zu gewähren (nach derzeitigem Stand: ca. 156.000 €), führt zu einer eingehenden, teilweise kontrovers geführten Diskussion.

Während ein Teil der Stadtratsmitglieder den Vorschlag der Stadtverwaltung angesichts der öffentlichen Bedeutung des neuen Pfarrheimes mittragen könnte, hält ein anderer Teil der Stadtratsmitglieder die Gewährung eines Zuschusses über die Höchstbetragsgrenze von 50.000 € hinaus für nicht angezeigt. Dies wird vor allem auch damit begründet, dass die Stadt Vöhringen der Kath. Pfarrkirchenstiftung beim Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ schon weit entgegen gekommen ist und die derzeitige Haushaltslage der Stadt Vöhringen sehr angespannt ist.

Von einigen Stadtratsmitgliedern wurden darauf hin Kompromissvorschläge unterbreitet,
die wie folgt aussehen:

Vorschlag 1:
?        Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 € als städtischer Investitionskostenzuschuss.
?        Gewährung der verbleibenden Zuschussleistungen in Höhe von 98.419 € in Form eines zinslosen Darlehens. In ca. 5 Jahren Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung.

Vorschlag 2:
?        Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 € als städtischer Investitionskostenzuschuss.
?        Gewährung eines Betrages in Höhe von 50.000 € als weiteren städtischen Zuschuss.
?        Gewährung der restlichen Zuschussleistungen in Höhe von 48.419 € in Form eines zinslosen Darlehens. In ca. 5 Jahren Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung.

Die Anregung von Bürgermeister Janson, aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen eine Sitzungsunterbrechung durchzuführen, wird einstimmig angenommen.
Nach der Sitzungsunterbrechung stellt Bürgermeister Janson folgenden Vorschlag zur
Abstimmung:

?        Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 €, als städtischer Investitionskostenzuschuss.
?        Gewährung eines Betrages in Höhe von 50.000 € als weiteren städtischen Zuschuss in zweit Raten: 25.000 € im Jahr 2011 und 25.000 € im Jahr 2012.

Abstimmungsergebnis:        10 : 10 abgelehnt

Danach stellt Herr Barth folgenden Antrag:

?        Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 €, als städtischer Investitionskostenzuschuss.
?        Darüber hinaus werden keine weiteren Investitionskostenzuschüsse für das Pfarrheim mehr geleistet.

Abstimmungsergebnis:        20 : 0 angenommen