Datum: 13.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Aufstockung Garage und Ausbau zur Wohnung; Bauort: „Auf der Härte 12a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 748/6)
1.2 Neubau Stadel für forstwirtschaftliche Nutzung; Bauort: „Untere Hauptstraße 17“ in Thal (Flur-Nr. 32)
1.3 Nutzungsänderung von Werkstatt und Garage zu Wohnung; Bauort: „Bellenberger Straße 5a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1123)
1.4 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelcarports; Bauort: „Eschleweg 7“ in Thal (Flur-Nr. 62/5)
1.5 Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude sowie Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9d“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)
1.6 Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9c“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)
1.7 Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)
1.8 Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)
1.9 Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)
1.10 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Bauort: „Pfauengasse 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 426/10)
1.11 Neubau Sozialcontainer im Bereich Versand; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nrn. 582/1, 581/2)
2 Ausbau der Schlesier Straße in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
3 Kranichstraße Ost, Nahwärmenetz; EMSR-Technik; Auftragsvergabe
4 Kranichstraße Ost, Nahwärmenetz; Hydraulischer Ausbau; Auftragsvergabe
5 Durchführung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Voruntersuchung; Auftragsvergabe abgesetzt
6 Östliche Reiherstraße; Festlegung der vorübergehenden Verkehrsführung
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; 1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB 2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion; hier: Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung "Neue Rathausmitte"; Vorberatung
9.2 Gefährliche Verkehrs- und Parksituation im Umfeld des Anwesens "Illerzeller Straße 5" in Vöhringen; Abhilfe; Anfrage von Herrn Barth

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö 1
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1.1. Aufstockung Garage und Ausbau zur Wohnung; Bauort: „Auf der Härte 12a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 748/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das geplante Flachdach sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Neubau Stadel für forstwirtschaftliche Nutzung; Bauort: „Untere Hauptstraße 17“ in Thal (Flur-Nr. 32)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Wünschenswert wäre eine Begrünung und/oder eine Teileingrünung des Gebäudes (z. B. Spalierbaum).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Nutzungsänderung von Werkstatt und Garage zu Wohnung; Bauort: „Bellenberger Straße 5a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1123)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelcarports; Bauort: „Eschleweg 7“ in Thal (Flur-Nr. 62/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die Errichtung eines Doppelcarports am geplanten Standort kann nicht in Aussicht gestellt werden, weil sich der Doppelcarport insbesondere bezüglich der angestrebten Lage nicht in die Gebäudeflucht einfügen würde bzw. damit eine Grundstücksfläche überbaut würde, die die städtebauliche Ordnung stören würde.

Eine so weitreichende Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ kann insoweit nicht in Aussicht gestellt werden, nachdem diese Abweichung städtebaulich nicht vertretbar wäre.

Für die Stadt Vöhringen noch vertretbar könnte sein, wenn zwischen der Gehweghinterkante und dem gewünschten Doppelcarport ein Abstand von mindestens 3 m verbleiben würde.
Eine entsprechende Befreiung vom einschlägigen Bebauungsplan erscheint vorstellbar.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude sowie Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9d“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Das Dach von Flachdachgaragen sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9c“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das Dach von Flachdachgaragen sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das Dach von Flachdachgaragen sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das Dach von Flachdachgaragen sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.9. Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Bauort: „Möslegasse 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 390 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Das Dach von Flachdachgaragen sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.10. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Bauort: „Pfauengasse 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 426/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.11. Neubau Sozialcontainer im Bereich Versand; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nrn. 582/1, 581/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ausbau der Schlesier Straße in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 22.12.2022 wurde u. a. auch der Ausbau der Schlesier Straße beschlossen.

Der Planungsauftrag wurde an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.

Für den Ausbau der Schlesier Straße wurde ein Planungsentwurf ausgearbeitet.

Die Schlesier Straße erschließt sich über eine Länge von ca. 180 m.

Im Osten und Westen grenzt die Schlesier Straße an die noch nicht sanierte Herbststraße und Bellenberger Straße an.

In der Schlesier Straße befindet sich neben einer EFH-Bebauung auch größere Wohneinheiten.

Die Straße hat derzeit eine Breite von ca. 6,00 m und jeweils beidseitig angrenzende Gehwege mit einer Breite von ca.1,50 m.
Die neue Fahrbahnbreite wird auf der östlichen Seite mit einer Breite von 5,00 m und ab den Längsparkplätzen bei Haus.-Nr. 5 wird die Straße auf 5,50 m aufgeweitet.

Die beiden Gehwege bleiben erhalten, werden allerdings mit einer Pflasterbauweise hergestellt und der südliche Gehweg wird verbreitert.

Die PKW-Stellplätze werden mit einem Drainfugenpflaster, die Randeinfassungen und Rinnen in Granit ausgeführt.

In der Schlesier Straße befinden sich bereits große Bäume. Diese bleiben erhalten. Zusätzlich wird im Einmündungsbereich zur Herbststraße noch eine neue Bauminsel angelegt.

Wegen der größeren Wohneinheiten besteht ein erhöhter Parkbedarf. Die bestehenden Parkflächen entsprechen nicht den gültigen Richtlinien und müssen im Zuge der Umgestaltung umgebaut werden. 
Die Gesamtanzahl der Stellplätze wird sich nach dem Straßenausbau nicht verändern.

Im Zusammenhang mit dem Straßenausbau wird die Wasserhauptleitung aus dem Jahr 1953 in der Schlesier Straße und in Teilbereichen der Herbststraße und Bellenberger Straße, inklusive aller Wasserhausanschlüsse, mit erneuert.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 27.06.2023 für den Ausbau der Schlesier Straße wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bosch vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, der sodann sehr ausführlich die vorgesehene Straßensanierung vorstellt und anschließend die Fragen von Gremiumsmitgliedern beantwortet.

Zur Frage der Beteiligung der Anwohner erläutert Herr Söhner, dass diese nun umgehend schriftlich über die beabsichtigten Maßnahmen informiert werden und den Anwohnern dabei auch angeboten wird, bei Fragen und Anregungen auf das Stadtbauamt zuzukommen.

Sofern zeitnahe Rückmeldungen gegeben werden, kann über diese bei der Beratung und Beschlussfassung in der abschließenden Sitzung des Stadtrates am 27.07.2023 informiert werden. 

Beschluss

„Die vorgestellte Planung vom 27.06.2023 für den Ausbau der Schlesier Straße wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan - Entwurf Stand 27.06.2023.pdf

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3. Kranichstraße Ost, Nahwärmenetz; EMSR-Technik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Verlegung der kalten Nahwärme wird am Standort auch ein Gebäude mit Anlagentechnik entstehen.
Mit der Planung für die Ausführung der EMSR Technik wurde die Fa. BauGrund Süd, Gesellschaft für Geothermie mbH, Bad Wurzach beauftragt.
Von dieser wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe des Angebotes wurden 9 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 04.07.2023 haben drei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die EMSR Technik ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Heller & Straulino Regeltechnik GmbH, Zirgesheimer Straße 31 b, 86609 Donauwörth zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 98.298,09 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der EMSR Technik wird an die Firma Heller & Straulino Regeltechnik GmbH, Zirgesheimer Straße 31 b, 86609 Donauwörth zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 03.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 98.200,00 € sind unter der Haushaltsstelle 81600.9610 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der EMSR Technik wird an die Firma Heller & Straulino Regeltechnik GmbH, Zirgesheimer Straße 31 b, 86609 Donauwörth zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 03.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 98.200,00 € sind unter der Haushaltsstelle 81600.9610 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Kranichstraße Ost, Nahwärmenetz; Hydraulischer Ausbau; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Verlegung der kalten Nahwärme wird am Standort auch ein Gebäude mit Anlagentechnik entstehen.
Mit der Planung für die Ausführung des Hydraulischen Ausbaus der Übergabestation wurde die Fa. BauGrund Süd, Gesellschaft für Geothermie mbH, Bad Wurzach beauftragt.
Von dieser wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe des Angebotes wurden 4 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 04.07.2023 hat eine Firma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für den Hydraulischen Ausbau ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Norbert Schütz GmbH & Co. KG, Fellheimer Straße 5 – 13, 87737 Boos zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 135.288,72 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung des Hydraulischen Ausbaus der Übergabestation wird an die Firma Norbert Schütz GmbH & Co. KG, Fellheimer Straße 5 – 13, 87737 Boos zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 135.200,00 € sind unter der Haushaltsstelle 81600.9610 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung des Hydraulischen Ausbaus der Übergabestation wird an die Firma Norbert Schütz GmbH & Co. KG, Fellheimer Straße 5 – 13, 87737 Boos zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 135.200,00 € sind unter der Haushaltsstelle 81600.9610 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Durchführung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Voruntersuchung; Auftragsvergabe abgesetzt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 5
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6. Östliche Reiherstraße; Festlegung der vorübergehenden Verkehrsführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Mit der Fertigstellung der Erschließung für das neue Baugebiet Kranichstraße Ost wird der östliche Teil der Reiherstraße als Fuß- und Radweg ausgebaut.

Die neue Ost-West-Verbindung über die Kranichstraße wird allerdings erst mit dem Baugebiet Kranichstraße West fertiggestellt.

Somit besteht aktuell keine Möglichkeit für den PKW-Verkehr, von der westlichen Reiherstraße kommend in Richtung Osten zu fahren.

Eine Umfahrung mit dem PKW erfolgt über die Vogelstraße oder die Werner-von-Siemens-Straße.

Fußgänger und Radfahrer sind von der Umleitungsstrecke nicht betroffen.
Zu der vorübergehenden Verkehrssituation haben sich nun schon mehrere Bürger bei der Stadtverwaltung erkundigt.

Für die Stadtverwaltung gibt es zwei Möglichkeiten, wie bis zur Fertigstellung der Kranichstraße mit dem östlichen Teil der Reiherstraße umgegangen werden kann:

  1. Anordnung einer Einbahnstraße, um den motorisierten Verkehr in eine Richtung abfließen lassen zu können, bevorzugt in West-Ost-Richtung.
  2. Beibehalten des Fuß- und Radweges und somit Stärkung des Fahrradverkehrs und ökologisches Vorbild als Kommune.

Eine vorübergehende Befahrung der Straße in beide Richtungen ist aufgrund der fehlenden Breite (3,5 m) nicht möglich.

Die Straße konnte auch nicht temporär breiter gebaut werden, da ansonsten eine Restfläche zwischen Straße und privaten Grundstücken nach Fertigstellung des gesamten Baugebietes zurückgeblieben wäre.

Empfehlung

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Beibehaltung des Fuß- und Radweges.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert einführend, dass der östliche Teil der Reiherstraße trotz der noch ausstehenden Realisierung der Kranichstraße bis zum westlichen Anschlusspunkt im Bereich Storchenweg bzw. Illerzeller Straße bereits so wie schlussendlich vorgesehen als Geh- und Radweg mit südlicher Begrünung hergestellt wurde. Aufgrund der damit verbundenen geringen Fahrbahnbreite scheidet eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen in beide Richtungen aus. Eine Einbahnregelung für PKW wäre möglich, wird von der Verwaltung aber wegen der angestrebten Entwicklung zur „Fahrradstadt“ nicht favorisiert.

In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass wohl mehrheitlich die Einrichtung einer temporären Einbahnregelung für Kraftfahrzeuge in West-Ost-Richtung bis zur Komplettierung der Kranichstraße befürwortet wird. Ausschlaggebend hierfür sei aber weniger die Vermeidung eines Umweges für Autofahrer als vielmehr das Ziel, eine weitere Belastung der Vogelstraße mit den dort angesiedelten besonders schützenswerten Einrichtungen wie Altenheim, Grundschule und Kindergarten zu vermeiden.

Die konkrete Ausgestaltung der „Straße“ wäre noch durch die Verwaltung zu prüfen (Fahrradstraße, Verkehrsberuhigter Bereich, Verbot des Überholens von Fahrrädern usw.).

Beschluss

„Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die zeitlich begrenzte Anordnung einer Einbahnstraße, um den motorisierten Verkehr in eine Richtung abfließen lassen zu können, in West-Ost-Richtung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Dokumente
Download Übersichtsplan.pdf

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; 1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB 2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell in seiner Sitzung vom 29.06.2023 beschlossen. 

Parallel hierzu hat die Stadtverwaltung wegen der erforderlichen Erschließung und Neuordnung des Bebauungsplangebietes insbesondere aufgrund der momentanen Grundstücksverläufe im Gegensatz zu den angestrebten Grundstückszuschnitten mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (ADBV) Kontakt aufgenommen. 

Aus Sicht der Stadtverwaltung bieten sich sowohl ein Umlegungsverfahren als auch eine Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an, weil es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes und strukturiertes Verteilungsverfahren handelt, welches einen gerechten Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer sowie der Allgemeinheit anstrebt und das ADBV als neutrale Behörde mit entsprechender Fachkompetenz eine höhere Akzeptanz genießt als die Stadt Vöhringen, welche im Umlegungsverfahren ja auch Partei ist.

Durch den klaren Aufbau eines Umlegungsverfahrens und die Durchführung durch eine unabhängige Behörde kann von einer zügigeren Umsetzung der Grundstücksneuordnung und auch der Erschließung, welche dann in einem Zug angegangen werden kann, ausgegangen werden. 

Zudem ist mit einer nicht unerheblichen finanziellen Ersparnis bei den Grundstückseigentümern zu rechnen, weil die Grundstücksneuordnung ohne einen Notar erfolgen kann und grundsätzlich keine Grunderwerbskosten und keine Grundbuchgebühren anfallen und auch die Vermessung und Abmarkung zu geringeren Gebühren erfolgen kann. 

Empfehlung

„1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell, soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden. 

2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg. 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.“

Beschluss

„1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell, soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden. 

2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg. 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö 9
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9.1. Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion; hier: Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung "Neue Rathausmitte"; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Vorberatung 9.1
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 6.1

Sachverhalt

Am 11. Mai 2023 reichte die SPD-Fraktion den Antrag „Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung Neue Rathausmitte“ bei der Stadtverwaltung ein.
Der Antrag liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Zu 1. 
Wie schon öfters im Gremium erörtert, ist ein Ausfahren vom Hettstedter Platz 1 in Richtung Wielandstraße aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich möglich. Dies wurde vom Ingenieurbüro Wassermüller dementsprechend geplant. Einen Plan finden Sie als Anlage 1.
Da es sich bei der NU 14 um eine Kreisstraße handelt, ist die Planung zwingend mit dem Straßenbauamt Krumbach abzustimmen. Dieses hat in Absprache mit der Verkehrsbehörde aus Neu-Ulm Bedenken an der Verkehrssicherheit geäußert und das Abbiegen an dieser Stelle vorerst abgelehnt.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen liegt nun folgende Stellungnahme seitens des Straßenbauamtes vor:
„Sofern die Stadt trotz unserer ablehnenden Haltung den Gedanken des Linksabbiegens vom Rathaus kommend weiterverfolgen möchte, wäre eine vertiefte verkehrstechnische und verkehrssicherheitstechnische Betrachtung/Begutachtung erforderlich. Dazu gehören insbesondere eine technisch ausgearbeitete Lageplanung, in der alle straßenbaulichen und verkehrsrechtlichen Elemente und Fahrbeziehungen erkennbar sind sowie eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung mit Linkseinbiegern vom Rathaus kommend und eine verkehrssicherheitstechnische Einschätzung der Gesamtsituation durch einen Verkehrsgutachter.“
Derzeit werden von einem Stuttgarter Sachverständigenbüro die oben genannten Untersuchungen durchgeführt.
Nach dem Erhalt des Gutachtens wird die Stadtverwaltung abhängig vom Ergebnis, in Absprache mit dem Stadtrat, in weitere Gespräche mit dem Straßenbauamt aus Krumbach gehen.
Die im Antrag 1 genannte Alternative 1 wird derzeit erarbeitet bzw. liegt bereits vor. Die Reduzierung auf Tempo 30 wurde schon mehrmals mit dem Straßenbauamt besprochen, bisher ohne Erfolg. Das Thema wird jedoch weiterverfolgt.
Dem Antrag 1 mit Alternative 1 kann aus Sicht der Stadtverwaltung zugestimmt werden. Die Ausarbeitung ist in Arbeit.
Antrag 1 mit Alternative 2 wird seitens der Stadtverwaltung abgelehnt. Eine Verschiebung des Kreisverkehres würde einen nicht unerheblichen Verlust von Gestaltungsfläche mit sich bringen. Die sehr hochwertige Baufläche inmitten des Platzes würde verloren gehen.
Zu 2.
Die Rücknahme von potentiellen Bauflächen im zentralen Bereich der Neuen Rathaus-Mitte wird seitens der Stadtverwaltung aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Die Verkleinerung der Baufenster MU6 und MU7 ist städtebaulich nicht sinnvoll. Im Bereich der Neuen Rathaus-Mitte sind unterschiedliche Gebäudetypologien angedacht. 

Im Nordwesten ist ein Wohnhof gelegen, der vor Einblicken und Lärmwirkungen des öffentlichen Raums und vor sonstigen Störwirkungen, auch in Bezug auf den Platz der Rathaus-Mitte, schützt. Die vorgeschlagene Reduzierung des Baufensters in MU7 würde zum Verlust der Wohnqualität auf diesem Grundstück, aber auch zum Verlust der angestrebten, gesteigerten Aufenthaltsqualität auf dem Platz vorm Rathaus führen, da der Lärm von der verlegten Kreisstraße nicht mehr durch die Bebauung in MU7 abgefangen würde. Der als Rückzugsort dienende Innenhof von MU7 würde durch die Einsehbarkeit verloren gehen, ebenso die den Platz fassende Raumkante, welche den Platz im Westen derzeit einfasst.

Östlich davon schließt mit MU6 eine Winkelbebauung an, die zusammen mit dem Gebäude des Wohnhofs einen eigenen kleinen, untergeordneten Platz bildet, welcher sich durch seine geschütztere Lage eher zum Verweilen unter dem geplanten grünen Baumdach anbietet, im 
Gegensatz zum eher offen gehaltenen Platz vorm Rathaus, wo die gewünschten Flächen für Veranstaltungen vorgehalten werden.

Gerade die im Antrag genannten Gebäudeteile MU6 und MU7 sollen mit der passenden Nutzung (Bürgerbüro, Café) zu einer Belebung des Platzes beitragen. Die Stadtverwaltung ist davon überzeugt, dass auch mit der vorliegenden Planung ausreichend Freifläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung steht.

Diskussionsverlauf

Nach Aufruf des TOP übergibt Bürgermeister Neher zunächst Herr Barth das Wort, damit dieser den Antrag der SPD-Fraktion (siehe Anlage) persönlich vorstellen und erläutern kann.
Herr Barth gibt kund, dass er aufgrund der Rückmeldungen von Bürgern davon ausgeht, dass Teilen der Bevölkerung die vorgesehene Bebauung zu massiv sei und im Übrigen fordere, dass, vom Hettstedter Platz kommend, ein geradeaus fahren sowie ein Linksabbiegen möglich sein müsse.
Es entwickelt sich eine lange und kontroverse Diskussion.
Während einige Gremiumsmitglieder darauf verweisen, dass mittlerweile seit etwa 30 Jahren über die Neue Rathausmitte diskutiert wird und mit dem aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf Einverständnis bestand, nicht zuletzt auch deswegen, weil die von den potentiellen Investoren vorgelegten massiven Bebauungsabsichten verworfen wurden und stattdessen durch einen sehr qualifizierten Städteplaner im Auftrag der Stadt Vöhringen zwischenzeitlich eine hochwertige Lösung in Abstimmung mit den Investoren erarbeitet wurde, verweisen andere Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses darauf, dass die kritischen Äußerungen aus der Bürgerschaft im Hinblick auf die aus deren Sicht zu großzügigen Bebauungsmöglichkeiten und die verbesserungswürdige Bilanz an Frei- und Grünflächen nicht ignoriert werden dürfen. 
Seitens der Stadtverwaltung wird darauf hingewiesen, dass es Auftrag war, eine städtische kulturelle Mitte insbesondere zum Wohnen und der Ansiedlung von freiberuflichen Einrichtungen sowie beispielsweise eines Cafés zu erarbeiten, die auch genügend Raum lässt etwa für den Wochenmarkt und den Adventsmarkt. Dies ist gelungen.
Durch die vorgesehenen Pflanzgebote, welche aufgrund der Darstellung als öffentliche Verkehrsfläche leider nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die Beschränkung der Bebauung auf die Bereiche innerhalb der gekennzeichneten Bauflächen, werde entgegen der Befürchtung einiger Bürger sehr viel Grün geschaffen werden können.
Entgegen den Äußerungen einiger Bau- und Verkehrsausschussmitglieder seien bei den formalen Beteiligungen der Öffentlichkeit lediglich fünf Stellungnahmen zum gesamten Themenkomplex eingegangen.
Einige Ausschussmitglieder vertreten die Ansicht, dass jegliche Änderung der Planung mit dem potentiellen Investor abgesprochen werden sollte, nachdem aufgrund des Formats desselben wohl von einer zeitnahen und hochwertigen Umsetzung des Projektes ausgegangen werden könnte. Andere Stadträte hielten ein Abspringen des Investors für hinnehmbar und stellen sogar die Frage in den Raum, ob nicht die Stadt Vöhringen die Neue Rathausmitte selbst errichten könnte.
Schließlich erklärt Bürgermeister Neher in einem emotionalen Wortbeitrag, dass  
  • seines Erachtens die aktuell vorliegende Planung allumfassend als „gut“ zu bezeichnen sei und diese auch bisher von einer großen Mehrheit des Gremiums befürwortet wurde, 
  • er nicht will, dass die Stadt Vöhringen sich insoweit in der Öffentlichkeit fragen lassen muss, warum es ihr nach über 30 Jahren nicht gelingt, eine Planung zu fixieren,
  • und schließlich allerorten tolle Projekte realisiert werden, die Stadt Vöhringen aber trotz Einbiegens in die Zielgerade aktuell, wie bereits einmal geschehen, wieder Gefahr läuft, zu keinem Abschluss zu kommen mit dem Risiko, in fünf Jahren vielleicht immer noch zu diskutieren, sollte die aktuelle Planung wiederum zerredet werden.  

Beschluss 1

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan ausarbeiten zu lassen, durch den ein Einfahren in den Kreisverkehr aus dem Hettstedter Platz heraus ermöglicht wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Bebauung, wie im Bebauungsplan dargestellt, wird reduziert mit dem Ziel, dass ein größerer Platz vor dem Vöhringer Rathaus entstehen kann. Konkret schlagen wir (Anmerkung: die SPD-Stadtratsfraktion) vor, zwei Gebäude, in der aktuellen Planskizze mit „MU6“ und „MU7“ bezeichnet, in ihrer Flächenausdehnung um ca. ein Drittel zu verkleinern (siehe Anlage 3 des Antrages vom 11.05.2023).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Dokumente
Download Anlage 1: Schlepp-PKW-Rathaus_20230710.pdf
Download Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 11.05.2023.pdf

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9.2. Gefährliche Verkehrs- und Parksituation im Umfeld des Anwesens "Illerzeller Straße 5" in Vöhringen; Abhilfe; Anfrage von Herrn Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth geht auf die ungute Verkehrs- und Parksituation im Bereich des Anwesens „Illerzeller Straße 5“ ein, seitdem dieses durch eine prosperierende Firma übernommen wurde. Durch das regelmäßige Abstellen von mehreren Firmenfahrzeugen samt Anhängern auf der Straße sowie das Beladen derselben über den Gehweg komme es täglich zu gefährlichen Situationen, die s. E. nicht hingenommen werden können.

Bürgermeister Neher stimmt der Einschätzung von Herrn Barth zu, verweist aber darauf, dass die Stadt Vöhringen im Bereich des Straßenverkehrsrechtes im übertragenen Wirkungskreis handle, was bedeute, dass beispielsweise Verkehrszeichen nur in Abstimmung mit den Fachbehörden Polizei und Landratsamt aufgestellt werden sollten. Mit diesen wurde die Situation bereits einmal besichtigt; ein unmittelbarer Handlungsdruck wurde scheinbar (noch) nicht bejaht.

Er persönlich könnte sich hier ein Halteverbot vorstellen und will die Gesamtproblematik intern nochmals besprechen.

Datenstand vom 29.08.2023 08:19 Uhr