Datum: 14.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Rabengasse 3“ in Vöhringen (Flur-Nr. 369 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung eines Hackschnitzelheizwerkes mit Nahwärmenetz für die öffentliche Wärmeversorgung;
Bauort: Flur-Nr. 602 der Gemarkung Vöhringen (Nähe Robert-Bosch-Straße)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Hackschnitzelheizwerk wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen und nach Ansicht der Stadt Vöhringen die hierfür (lediglich) notwendige Erschließung gesichert ist.
Das informativ dargestellte Nahwärmenetz ist nicht Gegenstand der Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen. Vielmehr soll über das vorgesehene Nahwärmenetz nach Vorlage entsprechend konkretisierten Unterlagen separat entschieden werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Ahornweg 6a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 933 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben kann bei Würdigung allein der für die Stadt Vöhringen maßgeblichen Gesichtspunkte dem Grunde nach in Aussicht gestellt werden.
Ob das Vorhaben aber tatsächlich genehmigungsfähig ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen, wird sich insbesondere bei der Betrachtung der Belange der Bahn und des Immissionsschutzrechtes zeigen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs,
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 28.09.2023, ausgearbeitet von Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Umgriff Geltungsbereich
19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 28.09.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1.1) Planzeichnung bestehende Darstellung und geänderte Darstellung
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem darauffolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm.
Bevor Herr Häußler die angestrebte Flächennutzungsplanänderung erläutert, erklärt er zunächst, dass der ursprünglichen Sitzungsvorlage noch eine modifizierte Sitzungsvorlage nachgeschoben wurde, weil erst nach dem Versand der Ursprungssitzungsvorlage urlaubsbedingt die konkrete Betrachtung der vorgesehenen Festsetzungen erfolgen konnte und sich daraus ein gewisser Modifizierungsbedarf insbesondere bezüglich maximaler Gebäudehöhe und Eingrünung ergab.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 GE Ulmer Straße Vöhringen_Umgriff FNP.pdf
Download 02 GE Ulmer Straße Vöhringen_FNP Planzeichnungen.pdf
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes,
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs,
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
- Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,8, zulässige Gebäudehöhe 10,0 m) und zu überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung einer Busch- und Baumhecke mit einer Breite von 5,0 m entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze sowie einer Strauchhecke entlang der östlichen Grundstücksgrenze zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis der Bayerischen Kompensationsverordnung. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ergänzt.
Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm mit Begründung vor.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Umgriff Geltungsbereich
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße", Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 mit folgenden Bestandteilen
1.1) Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2) Begründung
Empfehlung
„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Im Ergebnis der Vorstellung der vorgesehenen Bebauungsplanfestsetzungen wird (erfolgreich) angeregt, die möglichen Dachformen noch zu ergänzen um „Sheddach“ sowie „Satteldach“.
Beschluss
„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 mit der Maßgabe, dass Shed- und Satteldächer als zusätzliche Dachformen vorgesehen werden.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 GE Ulmer Straße Vöhringen_Umgriff Bplan.pdf
Download 02 GE Ulmer Straße Vöhringen_Bplan Planzeichnung mit ergänzten Dachformen.pdf
Download 03 GE Ulmer Straße Vöhringen_Begründung mit ergänzten Dachformen.pdf
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4. Sanierung der Aussegnungshalle in Illerzell;
Vorstellung und Billigung der Planung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurde erstmals über die Sanierung der Aussegnungshalle in Illerzell seitens der Stadtverwaltung informiert.
Vom Gremium des Stadtrates wurden neben verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten auch ein eventueller Neubau der Aussegnungshalle thematisiert.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Schmölz aus Illerzell wurden diverse Szenarien untersucht und gegenübergestellt.
Die Stadtverwaltung würde gerne die bestehende Aussegnungshalle erhalten und dementsprechend barrierefrei ertüchtigen.
Hierfür soll die derzeit vorliegende Höhe des Fertigfußbodens auf das Niveau des Außenbereiches angepasst werden. Die Stufenanlage auf der Nordseite des Gebäudes könnte somit entfallen.
Entsprechende Voruntersuchungen haben stattgefunden. Ein Tieferlegen des Bestandsbodens sollte aus technischer Sicht machbar sein.
Eine öffentliche behindertengerechte Toilettenanlage kann auf der Ostseite des Gebäudes angebaut werden.
Dem Wunsch des Gremiums weitere überdachte Unterstellmöglichkeiten im Zuge des Umbaus zu schaffen, könnte durch ein umlaufendes Vordach gerecht werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden vom Planungsbüro derzeit auf ca. 265.000 € brutto inkl. Nebenkosten geschätzt.
Ein Neubau würde an gleicher Stelle und gleicher Größe auf ca. 320.000 € brutto inkl. Nebenkosten kommen.
Empfehlung
Um Entscheidung wird gebeten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt kurz in die Thematik ein.
Herr Söhner stellt sodann die wesentlichen Punkte der Sanierung vor mit der Schaffung eines behindertengerechten WC, die Tieferlegung der Aussegnungshalle zur Erreichung eines barrierefreien Zugangs sowie den Anbau eines Vordachs. Die Folge seien allerdings hohe Sanierungskosten verbunden mit der Frage, ob die Baumaßnahme nächstes Jahr angegangen werden kann und soll. Durch die nachlassende Bautätigkeit könnten die Baukosten zurückgehen, so dass sich ein Zuwarten lohnen könnte.
In der anschließenden Aussprache werden verschiedene Punkte wie beispielsweise der Anbau der WC-Anlage auf der Westseite, die Integration in das Bestandsgebäude usw. diskutiert.
Eingewandt wird durch Herrn Wedemeyer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, dass in der Aussegnungshalle vermehrt Trauerfeiern stattfinden, so dass der Aufbahrungsbereich nicht eingeschränkt werden sollte. Im Übrigen ergibt sich aus den von ihm geführten Gesprächen, dass die Illerzeller Bürger wohl eher einen Umbau statt eines Neubaus befürworten.
Beschluss
„Die vorgestellte Sanierungsplanung wird dem Grunde nach gebilligt.
Die Entscheidung über das „Ob“ bzw. das „Wann“ soll im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2024 getroffen werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Dokumente
Download Entwurfsplan_24_08_2023.pdf
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5. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Schlesierstraße 3, Vöhringen;
Einbau Pelletheizung;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Siehe die Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO – Schlesierstraße 3, Vöhringen; Einbau Pelletheizung; Auftragsvergabe vom 03.08.2023
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende Dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für den Einbau einer Pelletheizung in der Schlesierstraße 3 in Vöhringen wird an die Firma WAKO Haustechnik GmbH, Ulmer Straße 5, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 114.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 88010.9456 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende Dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für den Einbau einer Pelletheizung in der Schlesierstraße 3 in Vöhringen wird an die Firma WAKO Haustechnik GmbH, Ulmer Straße 5, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.07.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 114.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 88010.9456 bereitgestellt.
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6. Durchführung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit Voruntersuchung (VU);
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Durchführung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit Voruntersuchung (VU) wurde in Absprache mit der Regierung von Schwaben eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Die Leistungsbeschreibung wurde an 6 Fachbüros mit der Bitte um Angebotsabgabe versandt. Die Beteiligtenliste finden Sie in der Anlage 1.
Vier Büros haben ein dementsprechendes Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Durchführung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Voruntersuchung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an das Büro die Stadtentwickler GmbH, Ludwigstrasse 22, 87600 Kaufbeuren zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 127.320,00 €.
Die Maßnahme wird durch die Regierung von Schwaben bezuschusst.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Eingang der Förderzusage der Regierung von Schwaben den Auftrag für die Ausarbeitung des ISEK mit VU an das Büro die Stadtentwickler GmbH, Ludwigstrasse 22, 87600 Kaufbeuren, zu vergeben.
Beschluss
„Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Eingang der Förderzusage der Regierung von Schwaben den Auftrag für die Ausarbeitung des ISEK mit VU an das Büro die Stadtentwickler GmbH, Ludwigstrasse 22, 87600 Kaufbeuren, zu vergeben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Öffnung der Reiherstraße für den PKW-Verkehr;
Information durch Bürgermeister Neher
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist einleitend auf einen Gremiumsbeschluss, welcher die Öffnung der Reiherstraße für den PKW-Verkehr in West-Ost-Richtung zum Inhalt hat.
Nachdem einige Bürger bislang vergeblich auf die Freigabe für den motorisierten Verkehr warten und die Stadtverwaltung auch diesbezügliche Anfragen erreicht haben, erläutert Bürgermeister Neher, dass es der Stadtverwaltung trotz mehrfacher Bemühungen bislang nicht gelungen sei, das hierfür notwendige Verkehrszeichen wegen derzeit langer Lieferzeiten zu erwerben.
Sobald das Verkehrszeichen vorliege, werde dieses montiert und die Straße geöffnet.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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8 |
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8.1. Verkehrs- und Parksituation im Umfeld des Anwesens "Illerzeller Straße 5";
Antwort auf die Anfrage von Herrn Barth in der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung am 13.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
14.09.2023
|
ö
|
Beschließend
|
8.1 |
Sachverhalt
Wegen der u.a. in der BA-Sitzung vom 13.07.2023 angesprochenen Verkehrssituation in der Illerzeller Straße um das Anwesen „Illerzeller Straße 5“ wurde mit den beiden betroffenen Gewerbetreibenden ein Gespräch geführt.
Im Ergebnis haben sie übereinstimmend folgende Punkte zugesagt:
- Die Mitarbeiter der beiden Betriebe werden gebeten, ihre Fahrzeuge, mit denen sie zur Arbeit kommen, auf anderen Parkplätzen abzustellen und nicht direkt vor Illerzeller Straße 5.
- Die Ladephasen der Firmen-KfZ werden zeitlich entkoppelt, damit weniger Firmen-KfZ gleichzeitig vor der Illerzeller Straße 5 stehen.
- Mit einem Nachbarn laufen derzeit Gespräche, um noch mehr Fahrzeuge auf seinem Grundstück abstellen zu können. Die beiden Herren sind zuversichtlich, dass das klappen kann.
- Auf dem Gehweg wird künftig nicht mehr geparkt, was bisher tatsächlich einige Male der Fall war.
Nach eigenen Beobachtungen der Verwaltung hat sich aktuell die Situation deutlich gebessert.
Diskussionsverlauf
3. Bürgermeister Daikeler erklärt, dass er sich der Bewertung der Stadtverwaltung, die Situation habe sich deutlich gebessert, nicht anschließen könne. Er beobachte nach wie vor immer wieder gefährliche Situationen. Auch könne der südliche Nachbar das von ihm gewerblich genutzte Gebäude regelmäßig wegen Firmen- oder Lieferfahrzeugen des Betriebs in der „Illerzeller Straße 5“ nicht anfahren. Er bittet nochmals um die Anlage einer Verkehrsinsel in Abstimmung mit dem gegenüberliegenden Landwirt, um eine dauerhafte Verbesserung der Verkehrssituation sicherstellen zu können.
Herr Vrkoslav berichtet von einem Gespräch mit dem südlichen Nachbar, welcher auch gegenüber ihm die für ihn sehr unbefriedigenden Verhältnisse angesprochen habe. Nachdem aus rechtlicher Sicht aber Grundstückszufahrten ohnehin freizuhalten sind, sei aus Sicht der örtlichen Verkehrsbehörde die Anordnung eines Halteverbots nicht zielführend.
Bürgermeister Neher versichert, die Stadtverwaltung werde die Verkehrs- und Parksituation im Umfeld des Anwesens „Illerzeller Straße 5“ weiter im Blick haben.
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8.2. Einrichten von Schulstraßen im Bereich der Vöhringer Grundschulen und Anregung zu sog. "Fußbussen"; Antrag Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Antrag zur Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 14. September von Herrn Werner Zanker vom 04.09.2023:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Voraussetzungen und Maßnahmen für das Einrichten von Schulstraßen im Bereich der Vöhringer Grundschulen zu überprüfen und gegebenenfalls einzurichten.
Da es sowohl im Bereich der Uli-Wieland-Schulen wie auch der Grundschule Nord zu teilweise chaotischen und somit gefährlichen Situationen durch anliefernde bzw. abholende „Elterntaxis“ kommt, könnten hier in Absprache mit den Schulleitungen Sperrzeiten für den öffentlichen Verkehr festgelegt werden. Die Situation in Illerberg wäre zu überprüfen.
Darüber hinaus wäre es angebracht, wenn seitens der Verwaltung die Idee des „Fußbusses“ Schulleitungen und Elternbeiräte nähergebracht würde - dient neben mehr Sicherheit auch der Gesundheit der Kinder und dem Klimaschutz.“
Vorbemerkungen der Verwaltung zum Antrag von Herrn Zanker:
1) Als Schulstraße wird eine Straße bezeichnet, für die eine temporäre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr zu den Bring- und Abholzeiten im Bereich von Schulen besteht. Neben einer Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, wird in der Regel zusätzlich die Straße durch einen Sicherungsposten mit einer Absperrschranke gesperrt.
2) Der Fußbus (nachfolgend wegen der Wortherkunft Pedibus genannt) ist eine Maßnahme zur Sicherung des Schulwegs von Kindern. Bei diesem Schülerverkehr wird der Fußweg zur Schule beziehungsweise zum Kindergarten und von dort wieder nach Hause gemeinsam zurückgelegt. Dabei werden die Kinder von einer erwachsenen Person begleitet. Diese folgt einer vereinbarten Route und holt die Kinder zu bestimmten Zeiten an abgesprochenen „Sammelplätzen“ ab.
Ein Zweck des Pedibus ist die Vermeidung des motorisierten Individualverkehrs, indem die Eltern die Schüler nicht mehr einzeln – beispielsweise mit dem Personenkraftwagen – den gesamten Weg von und zur Schule befördern (Elterntaxi), sondern sie nur noch an den nächsten Sammelpunkt bringen. Des Weiteren dient die Maßnahme der Gesundheitsförderung und animiert die Schüler, sich im Alltag mehr zu bewegen.
Anders als der erste Eindruck des Begriffs „Pedibus“ nahelegt, leitet sich Pedibus nicht vom verbreiteten Massenverkehrsmittel Omnibus ab. Er ist vielmehr ein bereits im Römischen Reich gebräuchlicher Ausdruck für den nicht reitenden oder fahrenden Bürger oder Soldaten, der als Ablativ von pes mit zu Fuß, mit den Füßen, (vgl. omnibus = für - oder mit allen) zu übersetzen ist.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von Herrn Zanker
1) Der Begriff „Schulstraße“ (vgl. Vorbemerkung) kommt z.B. im europäischen Ausland im Straßenverkehrsrecht vor, ist aber anders als die Begriffe „Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich“ usw. der deutschen Straßenverkehrsordnung fremd. Es gibt im Rahmen unserer StVO keine extra Verkehrszeichen, die eine Schulstraße wirksam beschildern könnten.
Die vorliegende Situation an den Grundschulen, insbesondere Uli-Wieland-Schule und GS Nord, war schon mehrfach Gegenstand von Gesprächen mit Ordnungsamt und Polizei, allerdings ohne durchgreifendes Ergebnis.
Natürlich sind temporäre Durchfahrtsperren für einzelne Straßen oder Straßenabschnitte grundsätzlich möglich, diese müssen allerdings – wie alle Maßnahmen, die in den Straßenverkehr eingreifen – zwingend erforderlich sein und auch so begründet werden können, damit sie vor Gericht standhalten können.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm erscheint hier vorliegend eine solche Begründung schwierig, vor allem deswegen, weil die Anfahrtsbereiche bereits maximal „gesichert“ sind (Tempo 10 km/h bzw. Verkehrsberuhigter Bereich).
Eine temporäre Sperrung des Kirchplatzes müsste auch an der Illerstraße (Kreisstraße) bereits beschildert werden, der bereits an der Straße Kirchplatz bestehende „Schilderwald“ würde noch dichter werden.
Wir gehen davon aus, dass die Akzeptanz einer temp. Sperre gerade bei den „Elterntaxis“ sehr sehr gering sein würde, was eine gewisse Klagefreudigkeit gegen diese Regelung zumindest vermuten lassen kann.
Wir geben weiter zu Bedenken, dass sich bei einer temp. Sperre z.B. der Straße Kirchplatz“ das Problem auf andere Straßen verlagern würde, ggf. auch in Bereiche, die nicht so stark geschwindigkeitsreduziert sind (s.o.).
Des Weiteren befinden sich neben all unseren Schulen Kindertageseinrichtungen. Insbesondere die Krippe St. Michael wird von Kindern aus dem kompletten Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) besucht. Das Alter von einem bis drei Jahre erfordert teilweise, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen müssen und nicht zu Fuß an die KiTa gelangen - ebenso in unseren Kindertagesstätten Nord und Piepmatz. Hier sind die Kinder bereits 2,5 Jahre alt, aufgrund der angespannten Kindergartenplatzsituation werden jedoch auch hier Kinder aus der Kernstadt sowie den Ortsteilen betreut.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass über die jew. Schulleitung versucht werden sollte, eine Initiative an die Eltern gerichtet zu starten, dass die Kinder nicht mehr einzeln mit Fahrzeugen direkt zum Eingang der Schule gebracht werden sollen. Evtl. könnten auch Sammeltaxis organisiert werden.
2) Die Einrichtung von sog. Pedibussen ist zunächst keine verkehrsrechtliche Entscheidung.
Hier handelt es sich um eine Maßnahme, die die Schulleitungen initiieren müssten.
Natürlich wird dann die Kommune mit ihren zuständigen Abteilungen unterstützend tätig sein – Stichworte „Auswahl der Sammelpunkte“, „Streckenbestimmung“ usw..
Auch hier sollte versucht werden, dass über die Schulleitungen eine Initiative gestartet werden könnte, die zunächst die Eltern entsprechend informiert und dann das Interesse an der Einrichtung von Pedibussen abfragt.
Eine Entscheidung darüber sollte erst dann erfolgen.
Empfehlung
1) Die Einrichtung einer sog. „Schulstraße“ – temp. Zufahrtsperre für Kraftfahrzeuge – wird aus Gründen der nicht ausreichenden Begründbarkeit des Eingriffs in den Straßenverkehr und aus den in der Sachdarstellung genannten weitern Gründen nicht ins Auge gefasst.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die betroffenen Schulleitungen eine an die Eltern gerichtete Initiative zu starten, dass die Kinder nicht mehr einzeln mit Fahrzeugen direkt zum Eingang der Schule gebracht werden. Evtl könnten auch „Sammeltaxis“ organisiert werden.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, über die betroffenen Schulleitungen eine an die Eltern gerichtete Initiative zu starten, die zunächst die Eltern entsprechend informiert und dann das Interesse an der Einrichtung von Pedibussen abfragt.
Nach entsprechender Rückmeldung kann dann eine Entscheidung erfolgen.
Diskussionsverlauf
Herr Zanker führt aus, dass seines Erachtens die Situation vor den Schulen nicht zufriedenstellend sei. Nur wenn die Polizei vor Ort ist, werde bei dem Bringen und Abholen der Kinder nicht „kreuz und quer“ geparkt.
Er gibt sich auch enttäuscht über die komplette Ablehnung seines Antrags durch die Verwaltung.
So vernünftig Appelle seien, so überschaubar sei deren Erfolg in der Vergangenheit gewesen, so Herr Zanker weiter.
Ein Pedibus wäre schön; vielleicht könnte hier die Stadtverwaltung unterstützend tätig sein, nachdem die Verwaltung wissen dürfte, woher die Kinder kommen, um beispielsweise geeignete Treffpunkte vorzuschlagen.
Bürgermeister Neher geht kurz auf das „Green Mile Programm“ ein, an welchem die Grundschule Nord schon seit Jahren teilnehme, welches ebenfalls die Sicherheit der Kinder rund um die Schule zum Ziel hat.
Seines Erachtens könnten sich in Anlehnung beispielsweise die Kinder der Grundschule Süd südlich des Biergartens des „Schwarzen Adlers“ treffen, um von dort gemeinsam die Schule anzusteuern.
Auch eine lediglich partielle Sperrung der Straße „Kirchplatz“ sei, so Bürgermeister Neher, wohl eher nicht verhältnismäßig.
Eventuell könnte es geboten sein, die Verkehrssituation vor der Schule insbesondere zu Schulbeginn und den Hauptabholzeiten verstärkt durch die KVÜ beobachten zu lassen.
Beschluss 1
1) „Die Einrichtung einer sog. „Schulstraße“ – temporäre Zufahrtsperre für Kraftfahrzeuge – wird aus Gründen der nicht ausreichenden Begründbarkeit des Eingriffs in den Straßenverkehr und aus den in der Sachdarstellung genannten weiteren Gründen nicht ins Auge gefasst.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die betroffenen Schulleitungen eine an die Eltern gerichtete Initiative zu starten, dass die Kinder nicht mehr einzeln mit Fahrzeugen direkt zum Eingang der Schule gebracht werden. Eventuell könnten auch „Sammeltaxis“ organisiert werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung in Verbindung zu setzen und regelmäßige Kontrollen in diesem Bereich zu Stoßzeiten zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
2) „Die Verwaltung wird beauftragt, über die betroffenen Schulleitungen eine an die Eltern gerichtete Initiative zu starten, die zunächst die Eltern entsprechend informiert und dann das Interesse an der Einrichtung von Pedibussen abfragt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8.3. Fahrradfreundliche Stadt; Kontrolle der Fahrradwege;
Antrag Bernhard Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Antrag zur Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 14. September von Herrn Bernhard Thalhofer vom 21.08.2023:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher, lieber Michael,
sehr geehrter Herr zweiter Bürgermeister Walk, lieber Herbert,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
es war ausdrücklicher Wunsch der Verwaltung und des gesamten Stadtrates, dass wir in Vöhringen eine fahrradfreundliche Stadt werden. Das haben wir entsprechend beschlossen und auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.
Aus eigener, leidiger Erfahrung muss ich nun feststellen, dass das Konzept wohl nur halbherzig umgesetzt wird.
Gestern Abend hatte ich einen Fahrradunfall, bei dem ich, Gott sei Dank und dank des Fahrradhelms, nur leicht verletzt wurde. Im Bereich der alten Weißenhorner Straße – am Pendlerparkplatz östlich der Autobahn – war wohl durch ein Starkregenereignis (eine Woche zu-vor) das gesamte Bankett ausgeschwemmt worden. Der Schotter hat auf einer Länge von ca. 20 Meter den gesamten Fahrradweg belegt. Gerade in dem abschüssigen und kurvigen Be-reich eine sehr gefährliche Situation für alle Radfahrer. Hinweisschilder oder eine Absperrung waren nicht vorhanden!
Dieses habe ich gestern Abend gleich per SachdensApp der Stadtverwaltung gemeldet.
Deshalb stelle ich den Antrag:
1) Die Stadt Vöhringen hat wöchentlich alle (Haupt-)Fahrradwege zu kontrollieren.
2) Wenigstens nach Unwetterereignissen (Starkregen, Hagel, Sturm, etc.) sind alle Fahrradwege unverzüglich auf Gefahrenstellen zu überprüfen.
3) Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, sind die Gefahrenstellen unverzüglich abzusichern bzw. abzusperren.
4) Die Kontrollen sind zu dokumentieren.
Empfehlung
Um Entscheidung wird gebeten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt einleitend zu dem Antrag von Herrn Bernhard Thalhofer aus, dass die städtischen Fahrradwege auch bislang schon kontrolliert werden, dass allerdings eine wöchentliche Kontrolle nicht möglich sei. Auf Gefahrenstellen werde auch bereits heute ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Herr Georg Thalhofer berichtet als ehemaliger Kommandant der Feuerwehr Illerberg, dass der Radweg im Bereich des gegenständlichen Pendlerparkplatzes östlich der A 7 durch Ausspülungen tatsächlich schon öfters betroffen gewesen sei, weswegen es eventuell sinnvoll sein könnte, hier beispielsweise durch den Einbau von Rasengittersteinen längerfristige Abhilfe zu schaffen.
Bürgermeister Neher erklärt, dies sei seitens der Stadtverwaltung nach einer zwischenzeitlich durchgeführten Ortsbesichtigung auch beabsichtigt.
Sodann stellt Bürgermeister Neher den in Abstimmung mit dem Antragsteller etwas modifizierten Antrag von Herrn Bernhard Thalhofer zur Abstimmung.
Beschluss
„1. Die Stadt Vöhringen hat die in ihrer Straßenbaulast befindlichen Fahrradwege regelmäßig, d.h. i.d.R. einmal im Monat zu kontrollieren.
2. Nach Unwetterereignissen (Starkregen, Hagel, Sturm, etc.) sind alle Fahrradwege in der Straßenbaulast der Stadt Vöhringen unverzüglich auf Gefahrenstellen hin zu überprüfen.
3. Gefahrenstellen sind unverzüglich nach deren Feststellung oder Meldung zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, sind diese unverzüglich abzusichern bzw. abzusperren.
4. Die Kontrollen gemäß Ziffern 1 und 2 sind schriftlich zu dokumentieren.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8.4. 2. Kanalbrücke in Illerzell;
Notwendigkeit einer Abdichtung zur Vermeidung von Brückenschäden;
Anfrage von Herrn Klinger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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8.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Klinger berichtet, dass die 2. Kanalbrücke in Illerzell seines Erachtens längerfristig gefährdet sei, wenn nicht vorhandene Setzungen im Bereich der Brücke abgedichtet würden.
Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.
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8.5. Erneuerung eines morschen Holzzauns beim Abstieg zur Rinne in Illerzell;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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8.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler trägt vor, dass der Holzzaun beim Abstieg zur Rinne in Illerzell morsch sei und deswegen dringend erneuert werden sollte.
Bürgermeister Neher sichert Abhilfe zu.
zum Seitenanfang
8.6. Aushubarbeiten nördlich der Firma Sanomed;
Hintergrund;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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8.6 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler verweist auf größere Aushubarbeiten nördlich der Firma Sanomed und hätte gerne eine Information über den Hintergrund der Aktivitäten.
Bürgermeister Neher verweist grundsätzlich auf den bestehenden Bebauungsplan. Im Übrigen habe die Stadtverwaltung keine Kenntnis.
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8.7. Anlegung von Parkplätzen im Bereich Recyclinghof und Landgraben;
Anfrage von Herrn Wedemeyer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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8.7 |
Diskussionsverlauf
Herr Wedemeyer findet die Anlegung von Parkplätzen entlang des Illerzeller Weges zwischen Recyclinghof und Landgraben begrüßenswert und gibt auch das bereits von Bürgern geäußerte Lob weiter.
Die bislang noch fehlende Beschilderung werde, so die Verwaltung, in Bälde angebracht.
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8.8. Aufheizung der Innenstädte durch immer heißere Sommer;
Abhilfemaßnahmen;
Anfrage von Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Beschließend
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8.8 |
Diskussionsverlauf
Frau Böck berichtet, sie sei dieses Jahr angesichts der Temperaturen häufiger in der Vöhringer Eisdiele gewesen und habe dabei feststellen müssen, dass der am Mühlbach angelegte gepflasterte Bereich so heiß werde, dass dies die Aufenthaltsqualität deutlich einschränkt.
Aus ihrer Sicht sollte geprüft werden, ob hier nicht Bäume gepflanzt und Wasser aus dem Mühlbach herausgenommen werden könnte, welches dann über das Pflaster geführt wird und dort verdunstet.
Bürgermeister Neher informiert, dass die Stadtverwaltung bereits seit einiger Zeit Überlegungen anstellt, wo beispielsweise Entsiegelungen vorgenommen werden könnten.
Dabei kann auch dieser Bereich mit ins Auge gefasst werden.
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8.9. Meldungen an die Stadtverwaltung über den eigens eingerichteten „Schadensmelder“;
Anfrage von Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
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ö
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Beschließend
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8.9 |
Diskussionsverlauf
Frau Böck stellt fest, dass die von ihr über den „Schadensmelder“ eingereichten Mitteilungen sehr zügig abgearbeitet wurden und spricht dafür der Verwaltung ein Lob aus.
Bürgermeister Neher bittet die anwesenden Gremiumsmitglieder, sich verstärkt dieses Mediums zu bedienen, weil damit einerseits zügiger das angesprochene Thema angegangen werden kann und andererseits auch die Verwaltung in Sachen Niederschriften entlastet würde.
Datenstand vom 05.10.2023 17:21 Uhr