Datum: 07.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Nutzungsänderung eines bestehenden EFH zum MFH mit 6 WE; Bauort: "Mittelstraße 21" in Vöhringen (Flur-Nr. 967/1)
1.2 Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung; Bauort: "Memminger Straße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 181)
1.3 Umbau, Sanierung und Erweiterung eines best. Wohngebäudes; Bauort: "Marienstraße 13" in Vöhringen (Flur-Nr. 6)
1.4 Nutzungsänderung und Umbau des EG zu Wohnungen; Bauort: "Industriestraße 23 und 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12 und 742/11)
1.5 Neubau eines Wohnhauses; Bauort: "Ahornweg 9a" in Vöhringen (Flur-Nr. 918/2)
1.6 Neubau von einer Fertigungshalle, einer Lagerhalle und Büroräumen sowie einer Betriebsleiterwohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/25)
1.7 Nutzungsänderung von Kinderzimmer in einen Massageraum im OG; Bauort: "Eichenstraße 38" in Vöhringen (Flur-Nr. 893/21)
2 Neue Rathausmitte: Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Feststellungsbeschluss der 19. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; Vorberatung
5 Straßenausbauprogramm 2025-2029 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö 1
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1.1. Nutzungsänderung eines bestehenden EFH zum MFH mit 6 WE; Bauort: "Mittelstraße 21" in Vöhringen (Flur-Nr. 967/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung; Bauort: "Memminger Straße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 181)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Umbau, Sanierung und Erweiterung eines best. Wohngebäudes; Bauort: "Marienstraße 13" in Vöhringen (Flur-Nr. 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Nutzungsänderung und Umbau des EG zu Wohnungen; Bauort: "Industriestraße 23 und 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12 und 742/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz vorzusehen.
Pro Wohnung ist ein funktionsgerechter Stellplatz nachzuweisen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Neubau eines Wohnhauses; Bauort: "Ahornweg 9a" in Vöhringen (Flur-Nr. 918/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Von der „Satzung der Stadt Vöhringen über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 eine Ausnahme zugelassen, nachdem dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Neubau von einer Fertigungshalle, einer Lagerhalle und Büroräumen sowie einer Betriebsleiterwohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 630/25)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen und Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Nutzungsänderung von Kinderzimmer in einen Massageraum im OG; Bauort: "Eichenstraße 38" in Vöhringen (Flur-Nr. 893/21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neue Rathausmitte: Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat auf dem Areal zwischen Rathaus, Kulturzentrum, Jugendhaus und Marienkirche einen Bebauungsplan erlassen. Dieser Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ wurde am 11.11.2023 bekannt gemacht und ist rechtskräftig. Es wurde ein MU – Urbanes Gebiet – festgesetzt. Darin zulässig sind u. a. Wohnen, Büro / Dienstleistung, Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen sowie kirchliche / kulturelle Einrichtungen. 
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Vöhringen. Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.700 m², die die Baufelder MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans beinhaltet, soll zum Zwecke der Neubebauung an einen leistungsfähigen Investor (Projektentwickler / Bauträger) veräußert werden. Es ist geplant, dass der Investor die Hochbauten, die Freianlagen und die dazu gehörige Tiefgarage umsetzt. Der Fokus liegt auf einer wohnwirtschaftlichen Nutzung mit gewerblichen Ergänzungen im Erdgeschoß. 
Besondere Anforderungen an spezielle Wohnformen oder die Größe der Wohneinheiten werden nicht gestellt. Im Fokus steht qualitätsvolle Architektur, die der zentralen und besonderen Lage in Vöhringen gerecht wird und somit den Standort aufwertet.
Während die Stadtverwaltung aktuell die Vorbereitung für die geplante Straßenumverlegung der NU 14 trifft, um mit dem Bau der Straße im 2. Halbjahr 2025 zu beginnen, erhielt sie zwischenzeitlich Anfragen von verschiedenen Bauträgern, die Interesse am Erwerb der o.g. Fläche bekundeten. Um hier einen strukturierten sowie transparenten Vergabeprozess zu gewährleisten, wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (kurz „die KE“), eine Tochter der Landesbank Baden-Württemberg, angefragt, die Stadtverwaltung bei der Vermarktung zu begleiten. Die KE verfügt über jahrelange Erfahrungen in der Begleitung von Vergabeverfahren im Auftrag für Kommunen. 
In verschiedenen Abstimmungsrunden mit Bauverwaltung wurde das im Folgenden vorstellte Verfahren favorisiert:
Anbieter-Auswahl-Verfahren
Drei Unternehmen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten, wurden am 17.09.2024 direkt adressiert und um Zusendung weiterführender Unterlagen gebeten. 
Das Interesse an der weiteren Teilnahme am Verfahren fiel jedoch geringer aus als erwartet, insbesondere auf Grund der aktuellen, immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die KE schlug darauf hin vor, den Teilnehmerkreis um weitere regional tätige, sowie überregional und bundesweit tätige Unternehmen zu erweitern. 
Über ein sog. Anbieter-Auswahl-Verfahren soll eine strukturierte Vergabe ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollen gemeinsam mit der Stadt Vöhringen die konkreten Bewertungskriterien zur Vergabe abgestimmt werden. 
Die Bewertungskriterien beinhalten qualitative Aspekte wie Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und weitere Kriterien wie z.B. Mobilität oder soziale Aspekte. Die konkreten qualitativen Kriterien sind mit dem Bewertungsgremium (siehe unten) noch abzustimmen und final festzulegen.
Im zweiten Schritt werden aus einer von der KE zur Verfügung gestellten Liste an leistungsfähigen Investoren gemeinsam mit der Stadt Vöhringen diejenigen Unternehmen ausgewählt, die gezielt adressiert werden sollen. Die Unternehmen werden daraufhin von der KE aufgefordert, sich mit entsprechenden Projektreferenzen zu bewerben. Die Unternehmen erhalten ein Verfahrenspapier mit allen relevanten Informationen zum Projekt.
Anhand der Referenzen und auf Basis der Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die KE erfolgt dann die Auswahl der Verfahrensteilnehmer. 
Die Verfahrensteilnehmer werden dann aufgefordert, eine Projektidee zu erarbeiten, die die konkreten qualitativen Anforderungen an die Vergabe berücksichtigt.  
Das Bewertungsgremium soll sich aus den folgenden Personen zusammensetzen:
Vertreter der Stadt Vöhringen (Stadtrat / Verwaltung)        
  • Herr Michael Neher, Bürgermeister der Stadt Vöhringen
  • 2 Stadträte / Stadträtinnen der Fraktion der CSU (10 Mandante x 4 Sitze : 24 1,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der SPD (6 Mandante x 4 Sitze : 24 1 Sitz)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der FWG (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der Grünen (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • Herr Peter Schmid, Amtsleiter Bauverwaltung der Stadt Vöhringen 
  • Frau Seval Dal, Amtsleiterin Bauplanung der Stadt Vöhringen

Vertreter übergeordneter Behörden
  • Herr Tobias Frieß, Kreisbaumeister des Landkreises Neu-Ulm 
  • Ein Vertreter der Regierung von Schwaben -  in Abstimmung -   

Externer Experte
  • Herr Karl Haag / Stadtplaner + Architekt, Wick + Partner, Stuttgart
Weitere Experten können in Abstimmung noch hin zu gezogen werden.  
Das Bewertungsgremium kommt an einem Tag zusammen. Die Bieter werden nacheinander eingeladen und dürfen in einem vorher festgelegten Zeitrahmen ihr Unternehmen und ihre erarbeitete Projektidee vorstellen. Das Bewertungsgremium hat die Möglichkeit Fragen zu stellen und wird die Projektidee anhand des Kriterienkatalogs in der Sitzung bewerten.
Die Verfahrensteilnehmer werden zur Sitzung des Bewertungsgremiums einen verschlossenen Umschlag mit dem Kaufpreisangebot und einer Finanzierungsbestätigung über den angebotenen Kaufpreis mitbringen.
Um eine unvoreingenommene Bewertung der Verfahrensteilnehmer zu ermöglichen, sollte der Kaufpreisumschlag erst nach Bewertung der qualitativen Aspekte geöffnet werden. 
Die gewichtete Gesamtpunktzahl, die sich aus der Projektidee (= qualitative Kriterien) und dem Kaufpreis zusammensetzt, ist dann vergabeentscheidend. Das Bewertungsgremium spricht auf dieser Basis eine Empfehlung zur Vergabe aus. Die Vergabe des Grundstücks wird im Nachgang in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen.  
Nach der Vergabe wird die Stadt Vöhringen die Projektidee mit dem Gewinner konkretisieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass alle qualitativen Aspekte auch umgesetzt werden und daher im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags und städtebaulichen Vertrags festgehalten werden müssen. 
Mit der Zustimmung zum geschilderten Vergabeverfahren wird die Durchführung eines strukturierten und transparenten Prozesses ermöglicht. Inwieweit schlussendlich durch das ausgewählte Bewertungsgremium ein Kaufvertrag mit einem Investor / Bauträger für die Baugrundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans Neue Rathausmitte“ abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht gesichert.

Anlage        :        Präsentation Vergabeverfahren

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher nimmt einleitend auf die Vöhringer Bürgerversammlung vom vergangenen Montag und den daraus resultierenden Zeitungsartikel Bezug, der zu einiger Aufregung bei Bürgern und Stadträten geführt habe, nicht jedoch bei der Stadtverwaltung.
Er erläutert nochmals die Entstehungsgeschichte des seit etwa einem Jahr rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“, die Vielzahl an Diskussionen in den zurückliegenden über 15 Jahren, insbesondere auch zur Verkehrsführung.
Die Stadt Vöhringen habe über mehrere Jahre mit der Firma Hebel als potenziellen Investor für die „Neue Rathausmitte“ einen guten Kontakt gepflegt, dessen Planungsidee aber nicht weiterverfolgt, sondern letztendlich mit Herrn Haag selbst einen Städteplaner beauftragt. Im Ergebnis der weiterhin gemeinsamen Überlegungen entstand schließlich der Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ in der vorliegenden Form.
Nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig wurde und damit die Planung steht, wandten sich weitere Interessenten für die Realisierung der „Neuen Rathausmitte“ an die Stadtverwaltung.
Die Vergabe des Grundstücks erfordert keine Ausschreibung, hat allerdings nach billigem Ermessen zu erfolgen. Ein ordentlicher Verfahrensablauf ist zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung hat aufgrund der gegebenen Kompetenz der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung diese beauftragt, die Stadt Vöhringen bei der konkreten Grundstücksvergabe zu unterstützen.
Bürgermeister Neher weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung derzeit in intensivem Kontakt mit den Eigentümern von für den Straßenbau erforderlichen Flächen steht und nächste Woche eine große Gesprächsrunde angesetzt ist, bei der es ebenfalls konkret um die Verlegung der Kreisstraße entsprechend der fixierten Planung gehen wird.
Die Umsetzung des Projektes „Neue Rathausmitte“ schreitet damit planmäßig voran.
Bürgermeister Neher begrüßt nach seinem Vorwort Herrn Patanè von LBBW Immo, der sodann die mögliche Vorgehensweise skizziert.
Auf die entsprechende Präsentation darf verwiesen werden (Anlage 1)
In der anschließenden Aussprache zeigt sich, dass im Gremium Uneinigkeit über den Status quo besteht und die gegenwärtige Situation konträr bewertet wird. 
Einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses vertreten die Ansicht, dass durch den Rückzug des Investors nun ohne Gesichtsverlust diesem Gegenüber die Möglichkeit bestünde, die Planungsabsicht auch in wesentlichen Punkten zu hinterfragen. 
Beispielsweise könnte der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass der Kreisverkehr so verschoben wird, dass das gegenwärtig wohl nicht zulässige Linksabbiegen ermöglicht wird. Auch die normierte erhebliche Kubatur könnte in Frage gestellt werden.
Nicht auszuschließen sei, dass Investoren gefunden werden könnten, welche andere Ideen haben. Über einen städtebaulichen Wettbewerb könnte eventuell ebenfalls nachgedacht werden.
Es sei auch legal zu überlegen, ob das Grundstück überhaupt vergeben werden soll, weil dieses nach der Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gegebenenfalls dieser übertragen werden könnte. Auch eine (Teil-) Realisierung durch die Stadt Vöhringen selbst wird nicht ausgeschlossen.
Ein (weiterer) Zeitverlust von mehreren Jahren wäre für einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses wohl gut vertretbar, auch angesichts dessen, dass die Grundstückswerte nicht sinken dürften. 
Andere Gremiumsmitglieder hingegen würden es sehr bedauern, wenn der Vollzug des Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“ auf Eis gelegt würde, nachdem dieser von großen Teilen des Stadtrates unverändert für „gut“ befunden wird.
Bürgermeister Neher gibt einem formlosen Antrag von Herrn Gutter auf Sitzungsunterbrechung statt und erklärt, es gebe nun eine 10-minütige Pause. 
Anschließend schreitet Bürgermeister Neher zur Abstimmung.

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Feststellungsbeschluss der 19. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der St 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 25.04.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben vom 17.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte 19. Änderung des Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten 19. Änderung des Flächennutzungsplans bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Flächennutzungsplan betrifft dies insbesondere:
Ergänzung des Planzeichens Nr. 15.6 

Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 
Auf Grundlage der Endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und die 19. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2        19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 21.11.2024
Anlage 3        Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 19. Flächennutzungs-planänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Punkt Herrn Häußler vom  Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, der jeweils die wesentlichen Stellungnahmen vorträgt und die Abwägungsvorschläge erläutert.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 19. Flächennutzungs-planänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - 07 Vöhringen_19.FNP Änderung Ulmer Straße Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 - 08 Vöhringen_19.FNP Änderung Ulmer Straße Pläne+Begründung_Rev2.pdf
Download Anlage 3 - 09 Vöhringen_19. FNP Änderung Ulmer Straße Standortuntersuchung.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der St 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 25.04.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben vom 17.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Einarbeitung der Artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme entsprechend dem Artenschutzgutachten
  • Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht
  • Ergänzung einer weiteren externen Ausgleichsfläche (wird bis zur Sitzung des Stadtrats am 21.11.2024 nachgereicht)
  • Ergänzung der Verbotstatbestände des Wasserschutzgebiet Senden in der Begründung

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2.1        Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße Planzeichnung
Anlage 2.2        Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan, i.d.F. vom 21.11.2024
Anlage 3        Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024
Anlage 4        Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftplanung Dr. Andreas Schuler vom 30.08.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024 als Satzung.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024 als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download alt - Anlage 2.1 - 03 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Bplan+Festsetzungen.pdf
Download alt - Anlage 2.2 - 03.1 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Begründung_Rev2.pdf
Download Anlage 1 - 02 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 3 - 04 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Schallgutachten.pdf
Download Anlage 4 - 06 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Artenschutzgutachten.pdf

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5. Straßenausbauprogramm 2025-2029 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2026-2029 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2025 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2025 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Empfehlung

Im Jahr 2025 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2025 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2026 bis 2028 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.


Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Diskussionsverlauf

Frau Dal stellt kurz das seitens der Verwaltung erarbeitete Straßenausbauprogramm 2025-2029 ff vor und beantwortet vorgetragene Fragen.

Bürgermeister Neher erläutert ergänzend, dass für den Bau der Verdistraße im Haushalt 2025 die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe vorgesehen werden, wobei das Ärztehaus auch errichtet werden kann, ohne dass zuvor die Verdistraße gebaut worden ist.

Hinsichtlich der erst für die Jahre 2029 ff vorgesehene Heustraße führt Bürgermeister Neher aus, dass er diese Thematik in absehbarer Zeit separat besprechen wolle.

Beschluss

„Im Jahr 2025 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2025 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2026 bis 2028 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.


Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 27.01.2025 10:43 Uhr