Datum: 19.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 20:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Stadtratssitzung vom 21.11.2024 - öffentlicher Teil
2.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.12.2024 - öffentlicher Teil
2.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.12.2024 - öffentlicher Teil
3 Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen; Gründung bzw. Beteiligung an einer Wohnbau- und Projektgesellschaft: Vorstellung und Grundsatzbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Widmung eines externen Trauzimmers außerhalb der Diensträume: Foyer OG Wolfgang-Eychmüller-Haus
7 Kulturzentrum-Neue Entgeltordnung ab 01.01.2025
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 2
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2.1. Stadtratssitzung vom 21.11.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 2.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.12.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 2.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 02.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.12.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 2.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 05.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen; Gründung bzw. Beteiligung an einer Wohnbau- und Projektgesellschaft: Vorstellung und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Klausurtagung des Stadtrates vom 22.03.2024 unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ sind dem Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt worden. 
Im Anschluss hat sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.04.2024 dafür ausgesprochen, die Gründung einer oder den Beitritt zu einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

Die Stadtverwaltung hat folglich die Daten für die Vorbereitung dieser Entscheidung an den Verband „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ übermittelt. 

Deren Ergebnisse werden in der Sitzung durch Herrn Patrick Zeitler vorgestellt, welcher auch für Rückfragen zur Verfügung steht.

In dem Grundlagenpapier sind verschiedene Gestaltungsvarianten dargestellt, wobei seitens der Stadtverwaltung folgende Ausgestaltung vorgeschlagen wird:

1.        Gesellschaftsform (vergleiche Seiten 18, 19 des Grundlagenpapiers)

Die Rechtsformen des Eigenbetriebs bzw. des Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts sind abzulehnen, da insbesondere die Vermögensverhältnisse jeweils im Haushaltsplan auszuweisen sind und es letztlich erschweren, die wirtschaftliche Situation allein des Immobilienbereichs darzustellen.

Zudem besteht bei diesen Gestaltungsformen eine Vergabepflicht, die die Realisierung von Bauvorhaben insoweit sehr unflexibel macht.

Im Gegensatz dazu, ist zentraler Vorteil der Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft wie GmbH und GmbH & Co.KG, dass eine Vergabepflicht nicht besteht und Aufträge somit flexibel und gegebenenfalls nach Verhandlungen deutlich günstiger vergeben werden können.

Auch entfällt die oftmals schwerfällige Entscheidungsfindung in den kommunalen Gremien.

Eine politische Kontrolle findet regelmäßig über den Aufsichtsrat bzw. die Vertretung in der Gesellschafterversammlungen statt.

2.        Geschäftsmodell der bestandshaltenden Wohnbaugesellschaft (Seite 22 ff des
       Grundlagenpapiers)

Sowohl das Geschäftsmodell der Bauträgerschaft als auch des Baubetreuers erfordert einen relativ hohen Einsatz an personellen und wirtschaftlichen Ressourcen, was seitens der noch „kleinen“ und neu gegründeten Gesellschaft nicht leistbar ist.

Deshalb sollte aus Sicht der Stadtverwaltung das dritte Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft forciert werden. Dies soll letztlich auch das Ziel der Wohnbaugesellschaft sein. Die Bautätigkeit selbst soll überwiegend über Dienstleister wie Architekten, Schlüsselfertigbauträger oder Projektentwickler erfolgen.

Dies ist letztlich auch deshalb erforderlich, da ein großer personeller Bestand zunächst nicht aufgebaut werden kann und auch nicht wirtschaftlich ist, vgl. Seite 47 des Grundlagenpapiers.

Empfehlung

1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ zur Kenntnis. 

2. Der Stadtrat beschließt die Gründung einer Wohnbau- und Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co.KG, wobei die Entscheidung nach einer Prüfung durch einen Steuerberater erfolgt. Es wird das Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft realisiert.

3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Zeitler vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.

Herr Zeitler stellt ausführlich seine Präsentation zum Grundlagenpapier als Entscheidungsvorbereitung für die zukunftsweisende Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen vor, welche als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

Bürgermeister Neher dankt Herrn Zeitler für die Präsentation. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoller wäre, sich einer anderen Wohnungsbaugesellschaft anzuschließen, oder eine eigene zu gründen.

Herr Zeitler erklärt, dass es sinnvoll wäre, bestehende Verwaltungsstrukturen anderer Wohnungsbaugesellschaften zu nutzen, nicht aber Grundstücke in andere Gesellschaften einzubringen oder Geschäftseinlagen dort zu tätigen.

Ein weiteres Gremiumsmitglied versteht darunter, dass die Vermögenswerte der Stadt in eine eigene Gesellschaft eingebracht werden, die Stadt sich bei der Geschäftsabwicklung aber einer anderen Wohnbaugesellschaft bedienen könnte. Leidglich der Name sollte von einer „Kommunalen Wohn-Immobiliengesellschaft“ zu „Immobiliengesellschaft“ geändert werden, da eventuell auch gewerbliche Immobilien gebaut werden können. 
 
Herr Zeitler erläutert, dass es sich hierbei lediglich um einen Arbeitstitel handelt. Die Stadt Vöhringen ist bei der Namenswahl völlig frei. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoll ist, die städtischen Grundstücke zu verkaufen.

Herr Zeitler empfiehlt, diese zum Zwecke des Wohnbaus zu behalten.

Ein weiteres Stadtratsmitglied fragt, ob es für die Stadtverwaltung eher um Bestandshaltung geht, und die Wohnbaugesellschaft die Grundstücke verwaltet.

Bürgermeister Neher erläutert, dass es sowohl um Bestandshaltung als auch um Bestandsaufbau geht.

Herr Mennel merkt an, dass die Stadtverwaltung städtische Gebäude an die Wohnbaugesellschaft abgibt, damit durch Mieterträge Einnahmen erzielt werden, genauso wie städtische Grundstücke, damit die Wohnbaugesellschaft projektieren und die Bauvorhaben vergeben kann, da die Stadt selbst der Ausschreibungspflicht unterliegt. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Genehmigungspflicht bei den Kreditmittelbeschaffungen.

Herr Mennel erläutert, dass die Stadtverwaltung Kredite vom Landratsamt Neu-Ulm als Aufsichtsbehörde genehmigen lassen muss, die Wohnbaugesellschaft hingegen unterliegt nur der Kontrolle durch ihren Aufsichtsrat. 

Auf Nachfrage eines Stadtrats erklärt Bürgermeister Neher, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch geklärt werden müsse. Die Stadt gibt zwar hier Verantwortung an die Wohnbaugesellschaft ab, ist dadurch aber im Bau deutlich flexibler.

Herr Zeitler ergänzt, dass der Bürgermeister üblicherweise Aufsichtsratsvorsitzender wird und der Stadtrat ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten sein wird. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die KommWFP-Förderung überhaupt auf Neubauten bezogen werden kann, da diese 2026 ausläuft.

Herr Zeitler erklärt, dass diese erst noch verlängert werden muss, was aber wahrscheinlich der Fall sein wird.

Ferner erkundigt sich das Gremiumsmitglied, welches Zielklientel die EOF-Förderung anspricht. Herr Zeitler erklärt, dass etwa 60 % der Bevölkerung in die EOF-Förderung fallen. 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums erkundigt sich, wer in dieser Wohnbaugesellschaft arbeiten wird. Bürgermeister Neher erklärt, dass ein von der Stadt bezahlter Geschäftsführer benötigt wird, entweder ein städtischer Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ zur Kenntnis. 

2. Der Stadtrat beschließt die Gründung einer Wohnbau- und Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co.KG, wobei die Entscheidung nach einer Prüfung durch einen Steuerberater erfolgt. Es wird das Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft realisiert.

3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.12.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossene Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 21.12.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 21.12.2023 wurde mit Schreiben vom 11.10.2024 im Zeitraum bis 15.11.2024 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 statt. Auf die frühzeitige Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 12.10.2024 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere:
  • Ausarbeitung der Begründung sowie des Umweltberichts

Für die Planung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 2 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2        20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024
Anlage 3         20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Begründung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Ohne Wortmeldungen ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägung und Beschlüsse - 20. Änderung FNPL.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichungen - 20. Änderung FNPL.pdf
Download Anlage 3 - Begründung - 20. Änderung FNPL.pdf

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.12.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Fläche des Plangebiets kommt in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 21.12.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 21.12.2023 wurde mit Schreiben vom 11.10.2024 im Zeitraum bis 15.11.2024 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 statt. Auf die frühzeitige Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 12.10.2024 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Einarbeitung der vorgeschlagenen wasserrechtlichen Hinweise 
  • Einarbeitung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme entsprechend dem Artenschutzgutachten
  • Ausarbeitung des Umweltberichts
  • Ergänzung der Artenliste unter Ziffer 1.5
  • Anpassung der Gundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auf 0,5 sowie Festsetzung eines Mindesreihenabstandes von 3,0 m 

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 2 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024
Anlage 3        Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024

Empfehlung

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.

  1. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Ohne Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.

  1. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägung und Beschlüsse - PV Illerberg Freyung_Bplan_Rev3.pdf
Download Anlage 2 - Begründung+UB Entwurf_PV Illerberg Freyung_BplanRev2.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung Entwurf - PV Illerberg Freyung_Bplan_Rev3.pdf
Download Anlage 3 - Artenschutzgutachten -PV Illerberg Freyung.pdf

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6. Widmung eines externen Trauzimmers außerhalb der Diensträume: Foyer OG Wolfgang-Eychmüller-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit gem. § 14 Abs. 2 PStG iVm. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschriften befugt, die Diensträume des Standesamtes zu bestimmen und dabei auch festzulegen, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen. 
Die Entscheidung der Gemeinde, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen, stellt eine Widmung dar, durch die dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. Gewidmet wird die Räumlichkeit durch Stadtratsbeschluss. 
Im Hinblick auf die begrenzte Kapazität des bestehenden Trausaals im Rathaus, wird vorgeschlagen, einen zusätzlichen externen Trausaal für die Vornahme von Eheschließungen zu widmen. 
Die Widmung eines externen Trausaals ist eine notwendige Maßnahme, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von Brautleuten wird sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung mit einem größeren Kreis an Gästen stattfinden soll. 
Das Trauzimmer im Rathaus Vöhringen hat 20 Sitzplätze für Gäste und bietet Platz für ca. 10 weitere Personen, die stehen müssen. Aufgrund dieser Beschränkung heiraten immer wieder Vöhringer Paar außerhalb. 
Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses bietet ausreichend Platz und einen würdigen Rahmen für Eheschließungen. 
Um Kollisionen mit anderen Terminen im Kulturzentrum vorzubeugen, werden die Trautermine im Kulturzentrum grundsätzlich vom Standesamt vorgegeben und Anfragen sind immer mit der zuständigen Standesbeamtin abzustimmen. 

Es wird vorgeschlagen, das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses zu widmen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei einer standesamtlichen Trauung im Kulturzentrum abweichend von der Entgeltordnung der Stadt Vöhringen für das Wolfgang-Eychmüller-Haus eine Pauschalgebühr von 70 Euro zu erheben. 
Zusätzlich wird vorgeschlagen, eine Verwaltungsgebühr gemäß Nr. 2.II8/1.2.2 Anlage zum Kostenverzeichnis (erhöhter Verwaltungsaufwand) in Höhe von 30 Euro für eine Trauung außerhalb der Diensträume zu erheben. 

Empfehlung

Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses wird ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. 

Ein Gremiumsmitglied dankt für die Umsetzung des Vorschlags aus dem Gremium. Die Kosten hierfür seien angemessen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, den Preis auf 150 € anzuheben, 100 € seien zu günstig. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass die Kosten lediglich den Trau-Akt umfassen. Bei einer anschließenden Feier müssen die Räumlichkeiten des Wolfgang-Eychmüller-Hauses ganz normal gemietet werden. Der Verwaltungsaufwand richte sich nach der Anlage zum Kostenverzeichnis. Darin ist eine Trauung mit 70, -- € veranschlagt. Herr Mennel ergänzt, dass die 30,-- € den angemessenen Zusatzaufwand des Weges für den jeweiligen Standesbeamten ins Kulturzentrum darstellen.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses wird ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Kulturzentrum-Neue Entgeltordnung ab 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Beendigung der Vereinbarung mit dem Kulturring nach Ablauf der 30jährigen Laufzeit und die angekündigte Auflösung des Kulturrings führten zu kostenpflichtigen Rechnungen für Nutzungen durch verschiedene Vereine. Zweifelsfälle, wie Proben- und Aufbauzeiten haben zu einer Besprechung mit Vereinsvertretern geführt und die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung offensichtlich gemacht
Eine Kostenanpassung durch Personalkostensteigerungen nach den aktuellen Verrechnungssätzen sind erforderlich, ebenso wie eine zeitgemäße Anpassung der Grundmiete.

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung zum 01.01.2025.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Die neuen Mietpreise wurden mit umliegenden Städten verglichen und sind aus Sicht der Verwaltung angemessen.

Ein Ratsmitglied fragt nach, weshalb der teurere Wochenendpreis bei Proben unter der Woche berechnet wird.

Herr Drastik erklärt, dass die Stunden der Proben und der Veranstaltung verrechnet werden und sich somit ein einheitliches Preisniveau innerhalb eines Mietverhältnisses für eine Veranstaltung ergebe. Dies vereinfache die Abrechnung und deren Verständlichkeit.  

Das Ratsmitglied merkt an, dass die Proben bisher kostenfrei waren und somit eine künftige Berechnung kostenaufwändiger für die Vereine ist.

Herr Drastik erläutert, dass die bisherigen Abrechnungen des Kulturamts geprüft wurden. Die Proben mancher Vereine wurden berechnet, anderer Vereine wiederum nicht. Die Proben sollen künftig allen Vereinen berechnet werden, um für Gleichberechtigung zu sorgen.  

Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, dass bei 2.2.2 das Wort „Wochenendpreis“ gestrichen wird, da es unterschiedliche Nutzungshäufigkeiten gibt und auch unter der Woche Veranstaltungen stattfinden sollten. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied beantragt, die Bezeichnung in der Entgeltordnung von „Wochenendpreis“ auf „Tag der Veranstaltung“ abzuändern. 

Bürgermeister Neher schlägt vor, die Entgeltordnung wie folgt abzuändern: Bei Aufbau und Proben wird als Grundlage der Tag der Inanspruchnahme genommen, bei Grundmiete nicht in Anspruch genommene Stunden, werden auf die Probentage angerechnet. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie genau die Zeit dann verrechnet wird. 

Bürgermeister Neher merkt an, dass die Abrechnung der Proben bereits einvernehmlich mit den Vereinen, die das Kulturzentrum regelmäßig nutzen, besprochen wurde. 

Ein Mitglied des Stadtrats stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt aufgrund der zeitlichen Situation auf die Sitzung des Haupt- und Umweltausschuss im Januar zu verschieben. 

Abstimmungsergebnis:  23 : 0 angenommen

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall. 

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö 9

Diskussionsverlauf

Keine Wortbeiträge. 

Datenstand vom 20.03.2025 09:43 Uhr