Datum: 28.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.03.2025 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.04.2025 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.04.2025 - öffentlicher Teil
2 Mitglied des Stadtrates Herr Bernhard Thalhofer-Weber - Niederlegung des Stadtratsmandates
3 Nachrücken von Herrn Florian Hesser für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat und Vereidigung
4 Mandatswechsel in der CSU-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Ab. 2 BauGB , - Satzungsbeschluss
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
9 Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren
10 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
11 Stadtbücherei Vöhringen; Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren
12 Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes
13 Verlegung der Heu-/ Hauptstraße in Illerzell
14 Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes in den Stadtteilen Illerberg und Thal; Kanalreinigung und TV-Untersuchung; Auftragsvergabe
15 Verschiedenes
16 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.03.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 1.1
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.04.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 1.2
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.04.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 1.3
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2. Mitglied des Stadtrates Herr Bernhard Thalhofer-Weber - Niederlegung des Stadtratsmandates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 2

Sachverhalt

Herr Bernhard Thalhofer-Weber hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Nachricht vom 14. April 2025 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt. 
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Bernhard Thalhofer-Weber zum 28. April 2025 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Thalhofer-Weber abgestimmt.

Infolgedessen kann der Listennachfolger in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden. 

Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Empfehlung

Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 28.04.2025 und somit der Entlassung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

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3. Nachrücken von Herrn Florian Hesser für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber ist für die CSU-Stadtratsfraktion der nächste Listennachfolger nachrückend.

Im vorliegenden Fall rückt nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020 als nächster Listennachfolger Herr Florian Hesser in den Stadtrat nach.

Herr Hesser ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

1. Herr Florian Hesser rückt als erster Listennachfolger der CSU-Stadtratsfraktion für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat nach. 

2. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Florian Hesser den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

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4. Mandatswechsel in der CSU-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des Mandatswechsels in der CSU-Stadtratsfraktion, wird die Neubesetzung der Ausschüsse notwendig. 

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020)

Nach Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden ist vorgesehen, dass Herr Florian Hesser die Ausschuss-Sitze von Herrn Thalhofer-Weber teilweise übernimmt:

Haupt- und Umweltausschuss:

Als Mitglied im Haupt- und Umweltausschuss wird Herr Florian Hesser bestellt.

Vertreter für Herrn Florian Hesser im Haupt- und Umweltausschuss bleibt Herr Georg Thalhofer.


Bau- und Verkehrsausschuss:

Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses bleibt Herr Georg Thalhofer.

Als Stellvertreter für Herrn Georg Thalhofer im Bau- und Verkehrsausschuss, wird Herr Florian Hesser bestellt.


Personalgremium

Als Mitglied im Personalgremium wird Herr Herbert Walk bestellt. 

Als Stellvertreterin für Herrn Herbert Walk im Personalgremium, wird Frau Stefanie Bilmayer-Frank  bestellt. Als zweiter Stellvertreter für Herrn Herbert Walk im Personalgremium, wird Herr Florian Hesser bestellt.


Rechnungsprüfungsausschuss

Als Stellvertreter für Herrn Sascha Hinterkopf im Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Florian Hesser bestellt.

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für

1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Florian Hesser als Mitglied, 
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Georg Thalhofer,
3.         das Personalgremium Herrn Hebert Walk als Mitglied,
4.         das Personalgremium Frau Stefanie Bilmayer-Frank als Stellvertreterin für Herrn Herbert Walk, sowie Herrn Florian Hesser als zweiten Stellvertreter,
5.         den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Sascha Hinterkopf.

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen an der 20 Flächennutzungsplanänderung waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen soll das Aufstellungsverfahren abgeschossen und die 20. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1 
und 2.2        20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 20. Flächennutzungs-planänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025.

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge -20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Ab. 2 BauGB , - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der 
Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).

Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1 
und 2.2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Anlage 3        Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 3 - Artenschutzgutachten Büro Schuler 22.11.2024 - BBPl PV Illerberg Freyung.pdf

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.

Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.

Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“. 

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025.pdf

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Geltungsbereich befindet sich im Süden von Vöhringen, zwischen dem Stadtgebiet Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg. Die Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Unmittelbar angrenzend befinden sich im Norden und Süden weitere landwirtschaftliche Flächen. Im Westen liegt das Umspannwerk des Übertragungsnetzbetreibers Amprion und des Netzbetreibers LEW / LVN. Im Osten verläuft die Bahnstrecke Memmingen – Neu-Ulm.

Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll nach Vorgaben des Gesetzgebers bis zum Jahr 2030 auf 65% steigen. Mit der stetig zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien, wie Solarstrom-Produktion von PV-Anlagen, nehmen die Spannungsschwankungen im Stromnetz zu. Um diese Instabilitäten im Netz auszugleichen, ist der Einsatz von effektiver Regelenergie, wie sie Batteriespeicher liefern können, unumgänglich. Ein großes Plus dieser Technologie ist die schnelle Reaktionszeit. Durch die Möglichkeit, dass Batteriespeicher je nach Bedarf geladen oder entladen werden können, ist eine Verfügbarkeit jederzeit gegeben. 

Für das Gelingen der Energiewende und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nehmen Batteriespeichersysteme eine zentrale Rolle ein. Vor dem Hintergrund, dass der Netzentwicklungsplan den Bau von Batteriegroßspeichern fordert, müssen geeignete Standorte genutzt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund plant die Firma Energie-Ernte GmbH die Entwicklung eines Batteriegroßspeichersystems (BESS) auf den Flurstücken 1194 und 1196 in der Gemarkung Vöhringen.

Das BESS wird regional und überregional über netzdienliche Dienstleitungen, Regelleistungserbringung und marktlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung und die Netzstabilität leisten. Die Belange von Natur und Landschaft werden gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Für die Aufstellung des Baubauungsplans „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

Anlagen
Anlage 1: Lageplan, Fassung vom 03.03.2025

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).

Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung - 03.03.2025.pdf

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9. Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2022 erhöht. Die aktuellen monatlichen Elternbeiträge betragen seither 
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt derzeit in Vöhringen in allen Einrichtungen 10 €. 
Buchungszeiten von bis zu 4 Stunden sind im Kindergarten für Kinder über 3 Jahren bisher aufgrund des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat (100,- €) gebührenfrei. 
Bei einer Buchungszeit von 5 Stunden im Kindergarten bezahlen die Eltern für ein Kind über 3 Jahren 10 € pro Monat. Das entspricht einem Betreuungsentgelt von 0,10 € pro Stunde. Für eine Betreuung von 9 Stunden fallen derzeit 50,- € an. Dies entspricht einem Betreuungsentgelt 0,28 € pro Stunde. 
Durch das Bayerischen Krippengeld (100,- €, einkommensabhängig) und das Bayerische Familiengeld (250,- €, einkommensunabhängig) reduzieren sich für einen Großteil der Eltern auch die Kosten der Krippenbetreuung. 
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen, welches letztlich durch die Kommunen getragen wird.
Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine Entlastung: Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Aufgrund der Datenvollständigkeit bezieht sich die Kalkulation des derzeitigen Kostendeckungsgrades ausschließlich auf die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft. 
Die freien Träger sind angehalten, sich den Gebührenerhöhungen der Stadt Vöhringen anzuschließen. Demnach wird sich eine Erhöhung der Beiträge künftig positiv auf den Defizitkostenausgleich der freien Träger auswirken. Eine entsprechende Stellungnahme wird nach der Vorberatung angefordert und vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.  
Die Kostenverteilung in Einrichtungen städtischer Trägerschaft stellte sich in den Jahren 2022-2024 wie folgt dar:

Der Anteil der Eltern lag demnach bei 5,47 % (539.581,50 €). Die Stadt Vöhringen übernahm 52,98 % (5.225.735,62 €) der Betreuungskosten, der Freistaat Bayern 37,36 % (3.685.211,42 €). 4,18 % (412.470,42 €) wurden durch sonstige Einnahmen (Spenden, Erstattungen der Sozialversicherung, Kostenübernahmen durch den Bezirk, sonstige Zuschüsse) gedeckt. 
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2025 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen anzupassen. Ziel soll sein, einen vorher festgelegten Deckungsgrad durch Elternbeiträge zu finanzieren. 
Hierzu wurden drei Varianten (Deckungsgrade 8 %; 12 % und 16 %) errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag. 
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 
Variante 1 – 8 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
146,00 € (100,00 €)
100,00 €
46,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
161,00 € (110,00 €)
100,00 €
61,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
176,00 € (120,00 €)
100,00 €
76,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
190,00 € (130,00 €)
100,00 €
90,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
205,00 € (140,00 €)
100,00 €
105,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
219,00 € (150,00 €)
100,00 €
119,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
234,00 € (160,00 €)
100,00 €
134,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
219,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
234,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
249,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
263,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
278,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
293,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
307,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
132,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
146,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
161,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
176,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
190,00 €  (130,00 €)

Variante 2 – 12 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
219,00 € (100,00 €)
100,00 €
119,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
241,00 € (110,00 €)
100,00 €
141,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
263,00 € (120,00 €)
100,00 €
163,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
285,00 € (130,00 €)
100,00 €
185,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
307,00 € (140,00 €)
100,00 €
207,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
329,00 € (150,00 €)
100,00 €
229,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
351,00 € (160,00 €)
100,00 €
251,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
329,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
351,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
373,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
395,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
417,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
439,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
461,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
197,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
219,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
241,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
263,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
285,00 €  (130,00 €)

Variante 3 – 16 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
293,00 € (100,00 €)
100,00 €
193,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
322,00 € (110,00 €)
100,00 €
222,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
351,00 € (120,00 €)
100,00 €
251,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
380,00 € (130,00 €)
100,00 €
280,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
410,00 € (140,00 €)
100,00 €
310,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
439,00 € (150,00 €)
100,00 €
339,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
468,00 € (160,00 €)
100,00 €
368,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
439,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
468,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
497,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
527,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
556,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
585,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
614,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
263,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
293,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
322,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
351,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
380,00 €  (130,00 €)

Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich. 
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
30,00 €  (10,00 €)
35,00 €  (15,00 €)
37,00 €  (17,00 €)
40,00 €  (20,00 €)
2 Tage        
40,00 €  (20,00 €)
45,00 €  (25,00 €)
47,00 €  (27,00 €)
50,00 €  (30,00 €)
3 Tage        
50,00 €  (30,00 €)
55,00 €  (35,00 €)
57,00 €  (37,00 €)
60,00 €  (40,00 €)
4 Tage        
60,00 €  (40,00 €)
65,00 €  (45,00 €)
67,00 €  (47,00 €)
70,00 €  (50,00 €)
5 Tage        
70,00 €  (50,00 €)
75,00 €  (55,00 €)
77,00 €  (57,00 €)
80,00 €  (60,00 €)

Mittagessenpauschale
Derzeit werden die Mittagessen in den städtischen Einrichtungen pauschal abgerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte hier teilweise erhebliche Abweichungen. Aufgrund jährlich steigender Einzelkosten des Essenslieferants, müsste die Pauschale jährlich angepasst werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Pauschalen und das Widereinführen der Einzelnen Abrechnungen vor.  

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten. 
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert. 
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.  
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 

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10. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 10

Sachverhalt

In Anlehnung an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen an den eben gefassten Beschluss anzugleichen (siehe Anlage 1).
§ 6 der Satzung soll in Bezug auf die Änderung der Buchungszeiten um Absatz 4 ergänzt werden:
(4) Buchungszeiten werden erstmalig mit Beginn der Betreuung festgelegt. Diese können jährlich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres angepasst werden. Für jede weitere Änderung der Betreuungszeiten werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,- € erhoben.
§ 8 der Satzung soll in Bezug auf die Höhe des Verpflegungsgeldes wie folgt ersetzt werden:
Das Verpflegungsgeld wird monatlich abgerechnet. Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach dem Menüpreis des Essensanbieters in Abhängigkeit von der tatsächlich bestellten Anzahl an Essen.  
Der Anhang zu § 6 und § 8 der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird ebenfalls entsprechend angepasst. 
Die Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 1. Änderung der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen. 
Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. 

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11. Stadtbücherei Vöhringen; Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Bücherei der Stadt Vöhringen ist seit 01.01.2012 in städtischer Trägerschaft. Seit Übernahme der Büchereien wurde keine Benutzungsordnung erlassen. Ebenso sind die Mahn- und Versäumnisgebühren unverändert. 

Grundsätzlich sollen Büchereien Zugang zu Information, Bildung, Freizeit, Lesekompetenz für alle bieten. Diese Möglichkeit zu Büchereinutzung sollte erschwinglich für alle sein und somit Chancengleichheit zum Erwerb von Lese- und Medienkompetenz garantieren.

Derzeit erhebt die Stadt Vöhringen keine Jahresgebühren für die Benutzung der Bücherei. 
Für das einmalige Ausstellen eines Benutzerausweises werden 3,00 € berechnet. Für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien werden 0,30 €/Medium/Woche erhoben. 

Künftig soll durch die Benutzungsordnung neben allgemeinen Regelungen zum reibungslosen Ablauf folgende Gebühren erhoben werden:

  • für die erstmalige Ausstellung eines Leseausweises                                    10,00 €
  • für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust                                 5,00 €
  • Bestellungen über den bayerischen Leihverkehr                                           Porto + 3,00 €        
  •        für das Überschreiten der Leihfrist
    • in der ersten und zweiten Woche                                1,- €/Medium/Woche
    • ab der dritten Woche                                                2,- €/Medium/Woche
    • ab der zweiten Mahnung                                                  5,- €/Mahnung
    • ab der dritten Mahnung                                Wiederbeschaffungswert des 
Mediums sowie 15,- € Gebühr
       
Die Einführung einer Jahresgebühr wird weiterhin nicht befürwortet. 
Stattdessen soll die einmalige Gebühr zur Ausstellung eines Leseausweises sowie die Versäumnis- und Mahngebühren angehoben werden. Letzteres soll für eine verlässlichere Rückgabe der Medien sorgen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es weiterhin möglich, entliehene Medien während der Frist zu verlängern. Eine Gebühr ist hierfür nicht vorgesehen. 

So bleibt der Zugang zur Bildung weiterhin niederschwellig und erschwinglich. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.05.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.  
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

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12. Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird. 
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage). 
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft. 
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen. 
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10.03.2025 wurde die Richtlinie vorberaten und die Beträge angepasst. Die Verwaltung hat zudem aufgrund der besseren Verständlichkeit stellenweise Formulierungen geändert, die jedoch inhaltlich nichts verändern. Ebenso wurde die Richtlinie um die Kosten zur Verleihung des Geschirrmobils ergänzt.  

Empfehlung

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

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13. Verlegung der Heu-/ Hauptstraße in Illerzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 13

Sachverhalt

In der Stadtratsitzung vom 25.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu realisieren. Die Bebauung sieht ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten vor. Um eine geeignete Fläche für das Bauvorhaben zu schaffen, wurde eine geänderte Straßenführung an der Ecke Heu-/ Hauptstraße vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden verschiedene Straßenverläufe aufgezeigt. Die Entscheidung fiel auf Variante 1, welche eine Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße beschreibt (s. Anlage 1). 
Diese Variante weist jedoch einige Nachtteile wie z.B.:
  • kein beidseitiger Gehweg (nur im Norden ist ein Gehweg möglich)
  • Infrastrukturtrassen (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom Telekom sowie Gas) müssen verlegt werden
  • hohe Kosten bei der Verlegung der Infrastrukturleitungen sind zu erwarten
In der weiteren Diskussion im Stadtrat wurden u. a. die Verlegung der Bushaltestelle weiter nach Süden vorgeschlagen, um den Einmündungsbereich Heu-/Hauptstraße übersichtlicher zu machen. Infolge der zahlreichen Anregungen aus dem Stadtrat erging folgender Beschluss:
Der vorgestellten Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird, vorbehaltlich gewisser Modifizierungen, grundsätzlich zugestimmt. 
Daraufhin gab es verschieden Abstimmungsgespräche sowohl mit den angrenzenden Grundstückseigentümern als auch mit dem Landratsamt (Herrn Maier). Letztere diente der Frage ob mit der Verlegung der Straße eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts vorliegt. Aufgrund der Trassenidentität (keine neue Straße) können keine Beiträge erhoben werden. Des Weiteren wurde vorgetragen, dass durch die geänderte Straßenführung die Erschließungssituation von zwei Grundstücken sogar verschlechtert wird.
Für die Maßnahme hat das Ingenieurbüro Wassermüller seinerzeit Baukosten in Höhe von 315.000€ (2018) geschätzt. Heute würde die Baumaßnahme ca. 700.000€ kosten.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadtverwaltung eine Anfrage zum Erwerb des städtischen Grundstücks an der Hauptstraße 28 aus der unmittelbaren Nachbarschaft.
Aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Tiefbau und der Maßgabe, dass die Realisierung der Straßenverlegung im Straßensanierungsprogramm 2025 im Jahr 2029 vorgesehen ist, stellt sich die Stadtverwaltung die Frage, ob die Stadt Vöhringen weiterhin an der Planung von 2018 festhalten soll. 
In Anbetracht des eher geringen Verkehrsaufkommens sollte darüber nachgedacht werden, ob das Projekt zwingend erforderlich ist. Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der vergangenen Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Es liegen seitens der Polizei keine Informationen für vermehrte Unfälle vor. Auch von der Bürgerschaft sind der Stadtverwaltung keine Anfragen bzw. Beschwerden bekannt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die aktuelle Straßenführung beizubehalten und diese lediglich im Verlauf verkehrstechnisch zu optimieren. Das auf der Hauptstraße 28 anstrebte Mehrfamilienhaus könnte an anderer Stelle, wie beispielsweise am Turbinenweg 1 umgesetzt werden. 

Anlage 1: Variante 1, Straßenführung 

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt den Statusbericht zur geplanten „Verlegung der Heu-/ Hauptstraße “ sowie der Errichtung eines Wohnprojektes für ein Mehrfamilienhaus zur Kenntnis.

Die Projektierung wird in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt, da die geplante Straßenführung inkl. der Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen wird empfohlen, die aktuelle Straßen- und Gehwegführung verkehrstechnisch zu optimieren.

Der Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 wird aufgehoben.“ 

Dokumente
Download Anlage 1 _Variante 1; Straßenführung.pdf

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14. Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes in den Stadtteilen Illerberg und Thal; Kanalreinigung und TV-Untersuchung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 8
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 14

Sachverhalt

Die Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen sind in den entsprechenden Regelwerken festgelegt.
So ist eine regelmäßige Wartung, Zustandserfassung und Sanierung der Einrichtungen notwendig.

In den Jahren 2013 bis 2017 wurde nahezu das komplette Kanalnetz von Vöhringen gereinigt, auf Schäden untersucht und anschließend ein Sanierungskonzept für die Behebung der Schäden erstellt.
In der Zwischenzeit wurden die gravierenden Schäden saniert bzw. beseitigt.

Im Stadtteil Illerzell wurden diese Arbeiten schon vor längerer Zeit durchgeführt.

Nun verbleiben die Stadtteile Illerberg und Thal.

Die notwendigen Kanalreinigungs- und Untersuchungsarbeiten wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt in einer beschränkten Ausschreibung nach VOL ausgeschrieben.

Die Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Wassermüller ergab, dass die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, das günstigste Angebot abgegeben hat.

Der Preisspiegel kann der vertraulichen Anlage entnommen werden, nachdem in einem Vergabeverfahren nach VOL (Liefer- und Dienstleistungen) keine Angebotspreise veröffentlicht werden dürfen.

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist die Fa. Aquares dem Ing.-Büro Wassermüller ohne Einschränkung bekannt.

Der Beginn der Arbeiten ist für Mai 2025 geplant.

Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.02.2025 vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 70000.9505 zu entnehmen.

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 15
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16. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö 16
Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr