Datum: 28.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 20:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 27.03.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.04.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.04.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.04.2025 mit der Anmerkung, zu TOP 6 die Formulierung „gibt zu“ im dritten Absatz durch „erklärt“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Mitglied des Stadtrates Herr Bernhard Thalhofer-Weber - Niederlegung des Stadtratsmandates
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt
Herr Bernhard Thalhofer-Weber hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Nachricht vom 14. April 2025 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Bernhard Thalhofer-Weber zum 28. April 2025 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Thalhofer-Weber abgestimmt.
Infolgedessen kann der Listennachfolger in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 28.04.2025 und somit der Entlassung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Stadt wird Herrn Thalhofer-Weber noch ein Abschiedspräsent zukommen lassen
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 28.04.2025 und somit der Entlassung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Nachrücken von Herrn Florian Hesser für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat und Vereidigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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28.04.2025
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber ist für die CSU-Stadtratsfraktion der nächste Listennachfolger nachrückend.
Im vorliegenden Fall rückt nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020 als nächster Listennachfolger Herr Florian Hesser in den Stadtrat nach.
Herr Hesser ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.
Empfehlung
1. Herr Florian Hesser rückt als erster Listennachfolger der CSU-Stadtratsfraktion für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat nach.
2. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Florian Hesser den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Herr Florian Hesser rückt als erster Listennachfolger der CSU-Stadtratsfraktion für Herrn Bernhard Thalhofer-Weber in den Stadtrat nach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Florian Hesser den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Mandatswechsel in der CSU-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Aufgrund des Mandatswechsels in der CSU-Stadtratsfraktion, wird die Neubesetzung der Ausschüsse notwendig.
Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020)
Nach Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden ist vorgesehen, dass Herr Florian Hesser die Ausschuss-Sitze von Herrn Thalhofer-Weber teilweise übernimmt:
Haupt- und Umweltausschuss:
Als Mitglied im Haupt- und Umweltausschuss wird Herr Florian Hesser bestellt.
Vertreter für Herrn Florian Hesser im Haupt- und Umweltausschuss bleibt Herr Georg Thalhofer.
Bau- und Verkehrsausschuss:
Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses bleibt Herr Georg Thalhofer.
Als Stellvertreter für Herrn Georg Thalhofer im Bau- und Verkehrsausschuss, wird Herr Florian Hesser bestellt.
Personalgremium
Als Mitglied im Personalgremium wird Herr Herbert Walk bestellt.
Als Stellvertreterin für Herrn Herbert Walk im Personalgremium, wird Frau Stefanie Bilmayer-Frank bestellt. Als zweiter Stellvertreter für Herrn Herbert Walk im Personalgremium, wird Herr Florian Hesser bestellt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Als Stellvertreter für Herrn Sascha Hinterkopf im Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Florian Hesser bestellt.
Empfehlung
Der Stadtrat bestellt für
1. den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Florian Hesser als Mitglied,
2. den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Georg Thalhofer,
3. das Personalgremium Herrn Hebert Walk als Mitglied,
4. das Personalgremium Frau Stefanie Bilmayer-Frank als Stellvertreterin für Herrn Herbert Walk, sowie Herrn Florian Hesser als zweiten Stellvertreter,
5. den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Sascha Hinterkopf.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Zusätzlich weist er auf die kurzfristige Änderung der Sitzungsvorlage hin, nach der Herr Herbert Walk statt Herrn Florian Hesser als Mitglied des Personalgremiums bestellt wird.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss 1
Der Stadtrat bestellt für
1. den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Florian Hesser als Mitglied.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat bestellt für
2. den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Georg Thalhofer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat bestellt für
3. das Personalgremium Herrn Hebert Walk als Mitglied.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Stadtrat bestellt für
4. das Personalgremium Frau Stefanie Bilmayer-Frank als Stellvertreterin für Herrn Herbert Walk, sowie Herrn Florian Hesser als zweiten Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Stadtrat bestellt für
5. den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Florian Hesser als Stellvertreter für Herrn Sascha Hinterkopf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Vorberatend
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen an der 20 Flächennutzungsplanänderung waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen soll das Aufstellungsverfahren abgeschossen und die 20. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1
und 2.2 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 20. Flächennutzungs-planänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und den dort gefassten Empfehlungsbeschluss. Auf eine erneute Vorstellung im Stadtrat wird verzichtet.
Ohne Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 20. Flächennutzungs-planänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge -20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung - 20.FNP Änderung PV Freyung Illerberg.pdf
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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Ab. 2 BauGB ,
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
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Vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 19.12.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024 wurde mit Schreiben vom 24.01.2025 im Zeitraum bis 28.02.2025 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 25.01.2025 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der
Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2.1
und 2.2 Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 28.04.2025
Anlage 3 Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses. Auf eine erneute Vorstellung im Stadtrat wird verzichtet.
Ohne Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.1 - Planzeichnung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 2.2 - Begründung BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
Download Anlage 3 - Artenschutzgutachten Büro Schuler 22.11.2024 - BBPl PV Illerberg Freyung.pdf
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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“,
- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
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Vorberatend
|
4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.
Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.
Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher weist auf den Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 8 hin. Er begrüßt die Herren Betz und Turber von der Firma „EnergieErnte“, die das Projekt kurz vorstellen werden.
Herr Betz geht anhand seiner Präsentation auf den geplanten Standort, die Funktionalität und Vorteile eines Batteriegroßspeichers ein. Er informiert darüber, dass zwei Flächen der Gemarkung Vöhringen am Umspannwerk und eventuell eine Fläche der Gemarkung Bellenberg benötigt wird. Zu den Schutzmaßnahmen, wie Brandschutz und Lärmschutz, können noch keine detaillierten Auskünfte gegeben werden, da diese Gutachten erst noch erstellt werden. Er geht kurz auf die Vorteile für die Stadt Vöhringen ein, auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer. Zeitlich wäre eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2026 denkbar.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob bei hohem Strombedarf ein Signal zur Einspeisung abgegeben wird, und ob die Speicherkapazitäten regional begrenzt sind.
Herr Betz erklärt, dass die Einspeisung mit dem Börsenhandel und der Regeldienstleistung zusammenhängt. Die Netzfrequenz muss stabil gehalten werden. Der Strom wird nicht regional aufgeschlüsselt. Herr Turber ergänzt, dass durch die erneuerbaren Energien ein volatiles Netz entsteht. Die Speicher lagern Strom ein, um ein verfrühtes Abschalten von PV-Anlagen zu verhindern. Nachts kann dieser Strom dann wieder eingespeist werden.
Ein weiteres Mitglied fragt nach, ob das Projekt ein Kooperationsprojekt mit Bellenberg wird, da über ein geplantes Projekt der Gemeinde Bellenberg an der Autobahn berichtet wurde.
Herr Betz erklärt, dass die Gemeinde Bellenberg über das mögliche Projekt in Vöhringen informiert ist, da eventuell eine Fläche der Gemarkung Bellenberg benötigt wird. In diesem Fall sollten die Stadt Vöhringen und die Gemeinde Bellenberg gewisse Punkte natürlich gemeinsam besprechen. Das Projekt an der Autobahn sei ein anderes Projekt.
Ein Stadtrat fragt nach, was mit dem gespeicherten Strom passiere, wenn dieser nicht benötigt wird. Herr Betz geht auf die Frage anhand eines Beispiels ein. Bei einem System mit 100 MW und 200 MWh darf man in das Stromnetz 100 MW ein- oder ausspeisen. Hierbei gibt es von den Netzbetreibern verschiedene Vorgaben, ob uneingeschränkt oder beschränkt eingespeist werden darf. Eine Einschränkung für die Einspeisung besteht beispielsweise, wenn viel PV-Strom ins Netz fließt. In diesem Falle möchte der Speicherbetreiber aber auch nicht ins Netz einspeisen, weil der PV-Strom sehr günstig ist. In diesem Fall ist es Ziel, die Speicher aufzuladen. Bei vollen Speichern besteht die Möglichkeit die 100 MW über 2 Stunden ins Netz einzuspeisen, bei leeren Speichern aus dem Netz zu beziehen. Derzeit geht die Tendenz sogar in Richtung 4 Stunden. Die 100 MW Leistung bleibt konstant und die Kapazität wird auf 400 MWh erhöht. Mit der Erhöhung der Kapazität erweitert man den möglichen Lade- bzw. Entladezeitraum. Herr Turber ergänzt, dass der begrenzende Faktor der Netzanschluss sei.
Ein Ratsmitglied fragt nach, ob mit diesem Beschluss gleichzeitig die Zustimmung für einen Energiespeicher in Zusammenhang mit Wasserstoff gegeben wird.
Herr Betz erklärt, dass dafür eine separate Baugenehmigung nötig wäre. Der Batteriespeicher soll über die Laufzeit des Flächennutzungsvertrags betrieben werden.
Ein Gremiumsmitglied spricht die kritische Infrastruktur an und erkundigt sich danach, ob die Anlage im Falle eines Fehlers mit der Internetanbindung weiterlaufen kann.
Herr Betz erläutert, dass die Anlage zwar fernüberwacht wird, aber manuell reparierbar ist. Eine netzstabilisierende Anlage wäre möglich, so fortgeschritten sei die Planung aber noch nicht. Herr Turber ergänzt, dass dies das Modell des „Netzboosters“ wäre.
Ein Ratsmitglied fragt nach, welche Anlage bezüglich der Bilder der Präsentation geplant wäre.
Herr Betz erklärt, dass die Größe von der Rückmeldung der Netzbetreiber abhänge.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025.pdf
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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Energiespeicher Im Rank“,
- Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich befindet sich im Süden von Vöhringen, zwischen dem Stadtgebiet Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg. Die Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Unmittelbar angrenzend befinden sich im Norden und Süden weitere landwirtschaftliche Flächen. Im Westen liegt das Umspannwerk des Übertragungsnetzbetreibers Amprion und des Netzbetreibers LEW / LVN. Im Osten verläuft die Bahnstrecke Memmingen – Neu-Ulm.
Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll nach Vorgaben des Gesetzgebers bis zum Jahr 2030 auf 65% steigen. Mit der stetig zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien, wie Solarstrom-Produktion von PV-Anlagen, nehmen die Spannungsschwankungen im Stromnetz zu. Um diese Instabilitäten im Netz auszugleichen, ist der Einsatz von effektiver Regelenergie, wie sie Batteriespeicher liefern können, unumgänglich. Ein großes Plus dieser Technologie ist die schnelle Reaktionszeit. Durch die Möglichkeit, dass Batteriespeicher je nach Bedarf geladen oder entladen werden können, ist eine Verfügbarkeit jederzeit gegeben.
Für das Gelingen der Energiewende und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nehmen Batteriespeichersysteme eine zentrale Rolle ein. Vor dem Hintergrund, dass der Netzentwicklungsplan den Bau von Batteriegroßspeichern fordert, müssen geeignete Standorte genutzt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund plant die Firma Energie-Ernte GmbH die Entwicklung eines Batteriegroßspeichersystems (BESS) auf den Flurstücken 1194 und 1196 in der Gemarkung Vöhringen.
Das BESS wird regional und überregional über netzdienliche Dienstleitungen, Regelleistungserbringung und marktlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung und die Netzstabilität leisten. Die Belange von Natur und Landschaft werden gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Für die Aufstellung des Baubauungsplans „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan, Fassung vom 03.03.2025
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).
Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Vorstellung bei der Behandlung des vorangegangenen Tagesordnungspunktes.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energiespeicher Im Rank“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich von insgesamt 3,23 ha umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen gemäß Lageplan der Firma Energie Ernte GmbH vom 03.03.2025 (Anlage 1).
Der Planbereich soll als Sondergebiet Energiespeicher gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Planzeichnung - 03.03.2025.pdf
zum Seitenanfang
9. Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
10.03.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
5 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2022 erhöht. Die aktuellen monatlichen Elternbeiträge betragen seither
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
100,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
110,00 €
|
100,00 €
|
10,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
120,00 €
|
100,00 €
|
20,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
130,00 €
|
100,00 €
|
30,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
140,00 €
|
100,00 €
|
40,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
150,00 €
|
100,00 €
|
50,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
160,00 €
|
100,00 €
|
60,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
150,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
160,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
170,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
180,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
200,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
210,00 € (149,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
90,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
100,00 € (76,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
120,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
130,00 € (82,00 €)
|
4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
10,00 € (8,00 €)
|
15,00 € (9,00 €)
|
17,00 € (10,00 €)
|
20,00 € (10,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
20,00 € (16,00 €)
|
25,00 € (18,00 €)
|
27,00 € (20,00 €)
|
30,00 € (20,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
30,00 € (24,00 €)
|
35,00 € (27,00 €)
|
37,00 € (30,00 €)
|
40,00 € (30,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
40,00 € (32,00 €)
|
45,00 € (36,00 €)
|
47,00 € (40,00 €)
|
50,00 € (40,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
50,00 € (40,00 €)
|
55,00 € (45,00 €)
|
57,00 € (50,00 €)
|
60,00 € (50,00 €)
|
Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt derzeit in Vöhringen in allen Einrichtungen 10 €.
Buchungszeiten von bis zu 4 Stunden sind im Kindergarten für Kinder über 3 Jahren bisher aufgrund des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat (100,- €) gebührenfrei.
Bei einer Buchungszeit von 5 Stunden im Kindergarten bezahlen die Eltern für ein Kind über 3 Jahren 10 € pro Monat. Das entspricht einem Betreuungsentgelt von 0,10 € pro Stunde. Für eine Betreuung von 9 Stunden fallen derzeit 50,- € an. Dies entspricht einem Betreuungsentgelt 0,28 € pro Stunde.
Durch das Bayerischen Krippengeld (100,- €, einkommensabhängig) und das Bayerische Familiengeld (250,- €, einkommensunabhängig) reduzieren sich für einen Großteil der Eltern auch die Kosten der Krippenbetreuung.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen, welches letztlich durch die Kommunen getragen wird.
Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine Entlastung: Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Aufgrund der Datenvollständigkeit bezieht sich die Kalkulation des derzeitigen Kostendeckungsgrades ausschließlich auf die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.
Die freien Träger sind angehalten, sich den Gebührenerhöhungen der Stadt Vöhringen anzuschließen. Demnach wird sich eine Erhöhung der Beiträge künftig positiv auf den Defizitkostenausgleich der freien Träger auswirken. Eine entsprechende Stellungnahme wird nach der Vorberatung angefordert und vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.
Die Kostenverteilung in Einrichtungen städtischer Trägerschaft stellte sich in den Jahren 2022-2024 wie folgt dar:
Der Anteil der Eltern lag demnach bei 5,47 % (539.581,50 €). Die Stadt Vöhringen übernahm 52,98 % (5.225.735,62 €) der Betreuungskosten, der Freistaat Bayern 37,36 % (3.685.211,42 €). 4,18 % (412.470,42 €) wurden durch sonstige Einnahmen (Spenden, Erstattungen der Sozialversicherung, Kostenübernahmen durch den Bezirk, sonstige Zuschüsse) gedeckt.
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2025 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen anzupassen. Ziel soll sein, einen vorher festgelegten Deckungsgrad durch Elternbeiträge zu finanzieren.
Hierzu wurden drei Varianten (Deckungsgrade 8 %; 12 % und 16 %) errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Variante 1 – 8 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
146,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
46,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
161,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
61,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
176,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
76,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
190,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
90,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
205,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
105,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
219,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
119,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
234,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
134,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
219,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
234,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
249,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
263,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
278,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
293,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
307,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
132,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
146,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
161,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
176,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (130,00 €)
|
Variante 2 – 12 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
219,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
119,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
241,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
141,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
263,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
163,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
285,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
185,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
307,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
207,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
329,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
229,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
351,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
251,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
329,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
351,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
373,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
395,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
417,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
439,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
461,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
197,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
219,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
241,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
263,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
285,00 € (130,00 €)
|
Variante 3 – 16 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
293,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
193,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
322,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
222,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
351,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
251,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
380,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
280,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
410,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
310,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
439,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
339,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
468,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
368,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
439,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
468,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
497,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
527,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
556,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
585,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
614,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
263,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
293,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
322,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
351,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
380,00 € (130,00 €)
|
Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich.
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
30,00 € (10,00 €)
|
35,00 € (15,00 €)
|
37,00 € (17,00 €)
|
40,00 € (20,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
40,00 € (20,00 €)
|
45,00 € (25,00 €)
|
47,00 € (27,00 €)
|
50,00 € (30,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
50,00 € (30,00 €)
|
55,00 € (35,00 €)
|
57,00 € (37,00 €)
|
60,00 € (40,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
60,00 € (40,00 €)
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65,00 € (45,00 €)
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67,00 € (47,00 €)
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70,00 € (50,00 €)
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5 Tage ⇨
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70,00 € (50,00 €)
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75,00 € (55,00 €)
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77,00 € (57,00 €)
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80,00 € (60,00 €)
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Mittagessenpauschale
Derzeit werden die Mittagessen in den städtischen Einrichtungen pauschal abgerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte hier teilweise erhebliche Abweichungen. Aufgrund jährlich steigender Einzelkosten des Essenslieferants, müsste die Pauschale jährlich angepasst werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Pauschalen und das Widereinführen der Einzelnen Abrechnungen vor.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten.
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses. Er informiert darüber, dass in der Bayerischen Gemeindezeitung berichtet wurde, dass ursprünglich bei Einführung des BayKiBiG 1/3 der Kosten für Kindertagesstätten durch die Eltern finanziert werden sollten. In Vöhringen sollen die Eltern sich mit 8% beteiligen, um familienfreundlich zu bleiben.
Frau Ertle führt aus, dass der Hauptausschuss sich für die Variante mit 8% entschieden hat. Dies sei die geringste Steigerung. Anhand der Sitzungsvorlage informiert Sie über Änderungen der Gebühren, sowie gleichbleibende Regelungen. Die Rückmeldungen der freien Träger liegen der Sitzungsvorlage bei.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Kostensteigerung, im Hinblick auf Vergleiche mit anderen Kommunen, mögliche steuerliche Aspekte, und finanzielle Fördermöglichkeiten gut kommuniziert werden sollte.
Frau Ertle informiert darüber, dass finanzielle Unterstützungen durch das Jugendamt oder das Jobcenter möglich sind. Darauf weisen die Einrichtungsleitungen hin.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Stadt weiterhin leistungsfähig bleiben und das Angebot ausbauen muss. Daher müssen die Beiträge erhöht werden.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob eine soziale Komponente eingebaut werden kann, die die Höhe der Gehälter berücksichtigt.
Bürgermeister Neher erklärt, dass bei einkommensabhängigen Zahlungen der Personalbedarf der Stadt weiter ansteigen würde.
Frau Ertle ergänzt, dass bei Bezuschussungen durch das Jugendamt im Einzelfall entschieden wird.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Steigerung mit Blick auf den Haushalt notwendig sei. Dennoch sollte der Freistaat Bayern zu einer höheren Mitfinanzierung aufgerufen werden. Das Mitglied bittet um Beratung über kurzfristigere Anpassungen in einer späteren Sitzung.
Bürgermeister Neher verweist auf die höheren Kosten in Baden-Württemberg und die automatische Festschreibung der Stadt Illertissen, die aktuell bei 16 % liegt. Die Satzung in Illertissen muss jährlich angepasst werden.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Stadt den Personalnotstand der Kindertagesstätten entgegenwirken muss.
Frau Ertle erklärt, dass fast alle Kindergärten mittlerweile voll besetzt seien. Lediglich ein Kindergarten weist noch Defizite auf, die aber bald besetzt werden könnten.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob eine stufenweise Anhebung der Kosten möglich sei, und ob das letzte Jahr noch kostenlos sei.
Bürgermeister Neher erklärt, dass das letzte Jahr nicht mehr kostenfrei sei. Aus diesem Grund gibt es den monatlichen Beitragszuschuss von 100 , - €. Eine stufenweise Anhebung der Kosten sei nicht sinnvoll.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und den steigenden Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten.
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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10. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
10 |
Sachverhalt
In Anlehnung an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen an den eben gefassten Beschluss anzugleichen (siehe Anlage 1).
§ 6 der Satzung soll in Bezug auf die Änderung der Buchungszeiten um Absatz 4 ergänzt werden:
(4) Buchungszeiten werden erstmalig mit Beginn der Betreuung festgelegt. Diese können jährlich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres angepasst werden. Für jede weitere Änderung der Betreuungszeiten werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,- € erhoben.
§ 8 der Satzung soll in Bezug auf die Höhe des Verpflegungsgeldes wie folgt ersetzt werden:
Das Verpflegungsgeld wird monatlich abgerechnet. Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach dem Menüpreis des Essensanbieters in Abhängigkeit von der tatsächlich bestellten Anzahl an Essen.
Der Anhang zu § 6 und § 8 der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird ebenfalls entsprechend angepasst.
Die Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 1. Änderung der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Ohne Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 1. Änderung der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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11. Stadtbücherei Vöhringen;
Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
10.03.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
6 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Die Bücherei der Stadt Vöhringen ist seit 01.01.2012 in städtischer Trägerschaft. Seit Übernahme der Büchereien wurde keine Benutzungsordnung erlassen. Ebenso sind die Mahn- und Versäumnisgebühren unverändert.
Grundsätzlich sollen Büchereien Zugang zu Information, Bildung, Freizeit, Lesekompetenz für alle bieten. Diese Möglichkeit zu Büchereinutzung sollte erschwinglich für alle sein und somit Chancengleichheit zum Erwerb von Lese- und Medienkompetenz garantieren.
Derzeit erhebt die Stadt Vöhringen keine Jahresgebühren für die Benutzung der Bücherei.
Für das einmalige Ausstellen eines Benutzerausweises werden 3,00 € berechnet. Für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien werden 0,30 €/Medium/Woche erhoben.
Künftig soll durch die Benutzungsordnung neben allgemeinen Regelungen zum reibungslosen Ablauf folgende Gebühren erhoben werden:
- für die erstmalige Ausstellung eines Leseausweises 10,00 €
- für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust 5,00 €
- Bestellungen über den bayerischen Leihverkehr Porto + 3,00 €
- für das Überschreiten der Leihfrist
- in der ersten und zweiten Woche 1,- €/Medium/Woche
- ab der dritten Woche 2,- €/Medium/Woche
- ab der zweiten Mahnung 5,- €/Mahnung
- ab der dritten Mahnung Wiederbeschaffungswert des
Mediums sowie 15,- € Gebühr
Die Einführung einer Jahresgebühr wird weiterhin nicht befürwortet.
Stattdessen soll die einmalige Gebühr zur Ausstellung eines Leseausweises sowie die Versäumnis- und Mahngebühren angehoben werden. Letzteres soll für eine verlässlichere Rückgabe der Medien sorgen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es weiterhin möglich, entliehene Medien während der Frist zu verlängern. Eine Gebühr ist hierfür nicht vorgesehen.
So bleibt der Zugang zur Bildung weiterhin niederschwellig und erschwinglich.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.05.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Frau Ertle.
Frau Ertle erläutert, dass der Erlass einer Benutzungsordnung überfällig sei. Zudem betreffen künftige Mehrkosten nur diejenigen Nutzer, die ausgeliehene Medien nicht fristgerecht abgeben. Somit bleibt es weiterhin bei einem niederschwelligen Bildungsangebot.
Ein Ratsmitglied fragt nach, ob die Anmeldegebühren gesenkt werden könnten, da die Zielgruppe eher Schüler sei.
Frau Ertle weist darauf hin, dass Grundschulen mit der Bücherei zusammenarbeiten können. Durch das damit verbundene Angebot des „Lesefuchses“, bekommen teilnehmende Schüler den Büchereiausweis umsonst.
Bürgermeister Neher ergänzt, dass der Ausweis für Bürger unter 16 Jahren ohnehin umsonst sei.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.05.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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12. Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
10.03.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird.
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage).
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft.
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen.
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10.03.2025 wurde die Richtlinie vorberaten und die Beträge angepasst. Die Verwaltung hat zudem aufgrund der besseren Verständlichkeit stellenweise Formulierungen geändert, die jedoch inhaltlich nichts verändern. Ebenso wurde die Richtlinie um die Kosten zur Verleihung des Geschirrmobils ergänzt.
Empfehlung
Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Frau Ertle weist auf den Empfehlungsbeschluss hin. Einige Formulierungen wurden nachträglich vereinfacht, und die Thematik des Geschirrmobils wurde mitaufgenommen. Die neue Abrechnungsform soll eine transparente und einheitliche Vorgehensweise mit sich bringen.
Im Rahmen der Diskussion wird seitens einiger Ratsmitglieder angesprochen, dass die Vereine hiervon teils massiv finanziell in Anspruch genommen werden, was zu einer Reduzierung von Veranstaltungen führen könnte. Vor allem die Kosten für die Bühnenelemente seien zu hoch. Die Anlieferung und Abholung, nicht aber die Nutzung der Elemente, könnte berechnet werden.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob Rapportzettel für die Abrechnung an die Vereine ausgegeben werden. Frau Ertle bestätigt dies.
Bürgermeister Neher merkt an, dass Kommunen ihr Mobiliar nicht umsonst abgeben dürfen.
Ein Ratsmitglied fragt nach, weshalb die Richtlinie den Toilettenwagen nicht beinhaltet. Frau Ertle erklärt, dass dieser von der Vereinsgemeinschaft Illerzell betreut wird
Des Weiteren erkundigt sich ein Ratsmitglied danach, ob der Teleskopradlader weiterhin umsonst für die Vereine ausgeliehen werden kann. Bürgermeister Neher bestätigt dies.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass es auch darum geht, das Engagement zur Mitarbeit durch die Vereine zu fördern.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die Vereine die Bühnenelemente abkaufen könnten.
Bürgermeister Neher erklärt, dass dies möglich wäre, wenn die Vereine das Mobiliar selbst lagern und verwalten.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass eine Passage über eine Kostenreduzierung pro Helfer um 50, -- € in der Richtlinie angesprochen wird. Zudem wäre ein Einführungsjahr denkbar.
Bürgermeister Neher schlägt vor, den Beschluss abzulehnen und das Mobiliar an die Vereine zu verkaufen. Die Verwaltung wird einen neuen Vorschlag ausarbeiten.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23
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13. Verlegung der Heu-/ Hauptstraße in Illerzell
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
13.03.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
13 |
Sachverhalt
In der Stadtratsitzung vom 25.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu realisieren. Die Bebauung sieht ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten vor. Um eine geeignete Fläche für das Bauvorhaben zu schaffen, wurde eine geänderte Straßenführung an der Ecke Heu-/ Hauptstraße vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden verschiedene Straßenverläufe aufgezeigt. Die Entscheidung fiel auf Variante 1, welche eine Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße beschreibt (s. Anlage 1).
Diese Variante weist jedoch einige Nachtteile wie z.B.:
- kein beidseitiger Gehweg (nur im Norden ist ein Gehweg möglich)
Infrastrukturtrassen (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom Telekom sowie Gas) müssen verlegt werden
hohe Kosten bei der Verlegung der Infrastrukturleitungen sind zu erwarten
In der weiteren Diskussion im Stadtrat wurden u. a. die Verlegung der Bushaltestelle weiter nach Süden vorgeschlagen, um den Einmündungsbereich Heu-/Hauptstraße übersichtlicher zu machen. Infolge der zahlreichen Anregungen aus dem Stadtrat erging folgender Beschluss:
Der vorgestellten Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird, vorbehaltlich gewisser Modifizierungen, grundsätzlich zugestimmt.
Daraufhin gab es verschieden Abstimmungsgespräche sowohl mit den angrenzenden Grundstückseigentümern als auch mit dem Landratsamt (Herrn Maier). Letztere diente der Frage ob mit der Verlegung der Straße eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts vorliegt. Aufgrund der Trassenidentität (keine neue Straße) können keine Beiträge erhoben werden. Des Weiteren wurde vorgetragen, dass durch die geänderte Straßenführung die Erschließungssituation von zwei Grundstücken sogar verschlechtert wird.
Für die Maßnahme hat das Ingenieurbüro Wassermüller seinerzeit Baukosten in Höhe von 315.000€ (2018) geschätzt. Heute würde die Baumaßnahme ca. 700.000€ kosten.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadtverwaltung eine Anfrage zum Erwerb des städtischen Grundstücks an der Hauptstraße 28 aus der unmittelbaren Nachbarschaft.
Aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Tiefbau und der Maßgabe, dass die Realisierung der Straßenverlegung im Straßensanierungsprogramm 2025 im Jahr 2029 vorgesehen ist, stellt sich die Stadtverwaltung die Frage, ob die Stadt Vöhringen weiterhin an der Planung von 2018 festhalten soll.
In Anbetracht des eher geringen Verkehrsaufkommens sollte darüber nachgedacht werden, ob das Projekt zwingend erforderlich ist. Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der vergangenen Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Es liegen seitens der Polizei keine Informationen für vermehrte Unfälle vor. Auch von der Bürgerschaft sind der Stadtverwaltung keine Anfragen bzw. Beschwerden bekannt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die aktuelle Straßenführung beizubehalten und diese lediglich im Verlauf verkehrstechnisch zu optimieren. Das auf der Hauptstraße 28 anstrebte Mehrfamilienhaus könnte an anderer Stelle, wie beispielsweise am Turbinenweg 1 umgesetzt werden.
Anlage 1: Variante 1, Straßenführung
Empfehlung
„Der Stadtrat nimmt den Statusbericht zur geplanten „Verlegung der Heu-/ Hauptstraße “ sowie der Errichtung eines Wohnprojektes für ein Mehrfamilienhaus zur Kenntnis.
Die Projektierung wird in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt, da die geplante Straßenführung inkl. der Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen wird empfohlen, die aktuelle Straßen- und Gehwegführung verkehrstechnisch zu optimieren.
Der Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 wird aufgehoben.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob an beiden Seiten nun ein Gehweg angedacht sei.
Frau Dal bestätigt das und erklärt, dass die Thematik noch vorgestellt wird. Zudem sei eine Vor-Ort-Besichtigung geplant.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
„Der Stadtrat nimmt den Statusbericht zur geplanten „Verlegung der Heu-/ Hauptstraße “ sowie der Errichtung eines Wohnprojektes für ein Mehrfamilienhaus zur Kenntnis.
Die Projektierung wird in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt, da die geplante Straßenführung inkl. der Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen wird empfohlen, die aktuelle Straßen- und Gehwegführung verkehrstechnisch zu optimieren.
Der Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 wird aufgehoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 _Variante 1; Straßenführung.pdf
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14. Abwasserbeseitigung;
Sanierung des Kanalnetzes in den Stadtteilen Illerberg und Thal;
Kanalreinigung und TV-Untersuchung;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.04.2025
|
ö
|
Vorberatend
|
8 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
Beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Die Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen sind in den entsprechenden Regelwerken festgelegt.
So ist eine regelmäßige Wartung, Zustandserfassung und Sanierung der Einrichtungen notwendig.
In den Jahren 2013 bis 2017 wurde nahezu das komplette Kanalnetz von Vöhringen gereinigt, auf Schäden untersucht und anschließend ein Sanierungskonzept für die Behebung der Schäden erstellt.
In der Zwischenzeit wurden die gravierenden Schäden saniert bzw. beseitigt.
Im Stadtteil Illerzell wurden diese Arbeiten schon vor längerer Zeit durchgeführt.
Nun verbleiben die Stadtteile Illerberg und Thal.
Die notwendigen Kanalreinigungs- und Untersuchungsarbeiten wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt in einer beschränkten Ausschreibung nach VOL ausgeschrieben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Wassermüller ergab, dass die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, das günstigste Angebot abgegeben hat.
Der Preisspiegel kann der vertraulichen Anlage entnommen werden, nachdem in einem Vergabeverfahren nach VOL (Liefer- und Dienstleistungen) keine Angebotspreise veröffentlicht werden dürfen.
Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist die Fa. Aquares dem Ing.-Büro Wassermüller ohne Einschränkung bekannt.
Der Beginn der Arbeiten ist für Mai 2025 geplant.
Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu zu vergeben.
Empfehlung
Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.02.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 70000.9505 zu entnehmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag über die Reinigung und TV-Befahrung der Kanalleitungen in den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Aquares GmbH, 88299 Leutkirch/Allgäu, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.02.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 70000.9505 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
15 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
zum Seitenanfang
16. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
16 |
zum Seitenanfang
16.1. Parkplatz für Wohnmobile;
Anfrage Herr Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
16.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler bedankt sich für das ausgesprochene Parkverbot für Wohnmobile in Illerzell. Er informiert darüber, dass diese nun an den Vöhringer See ausweichen, was im Sommer zu Problemen führen könnte. Er erkundigt sich danach, ob in Vöhringen ein gebührenpflichtiger Parkplatz für Wohnmobile möglich wäre.
Bürgermeister Neher erklärt, dass dies ausgearbeitet werden könnte. Hierfür müsste allerdings erst eine Infrastruktur geschafft werden. Das Stadtbauamt wird dies prüfen.
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16.2. Defekter Aufzug am Bahnübergang;
Anfrage Herr Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
16.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler merkt an, dass der Aufzug am Bahnübergang bereits über 3 Wochen kaputt sei.
Bürgermeister Neher merkt an, dass das Problem und der damit verbundene Unmut bekannt sei. Er informiert darüber, dass das benötigte Ersatzteil nicht beschaffbar war. Sobald das Ersatzteil eintrifft, wird die Firma den Aufzug reparieren.
Auf die Frage hin, ob Überwachungskameras installiert werden könnten, erklärt Bürgermeister Neher, dass bereits Kameras vorhanden sind.
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16.3. Illegale Müllablagerung Illerzell;
Anfrage Herr Bader
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.04.2025
|
ö
|
|
16.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Bader informiert darüber, dass an der Illertangente vor 2 Wochen ein Elefantengrasfeld abgemäht wurde. Dort wurde illegal Müll abgelagert, der nun im ganzen Feld verteilt liegt. Er bittet darum, das Ordnungsamt zu beauftragen, den Eigentümer diesbezüglich zu kontaktieren.
Bürgermeister Neher sichert dies zu.
Datenstand vom 26.05.2025 08:42 Uhr