Antrag des Philipp-Neri-Werks auf Nutzung der Dreifachturnhalle für ein Benefizkonzert


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Stadtrates, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 26.07.2022 hat der Stadtrat beschlossen, dass auch künftig über das Stattfinden von außersportliche Veranstaltungen in der Dreifachturnhalle im Einzelfall entschieden werden soll.
Mit Schreiben vom 16.02.2023 hat das Phillip Neri Werk den Antrag gestellt die Dreifachturnhalle am 06.05.2023 für ein Benefizkonzert „Kinder singen für Kinder“ zu nutzen, der Erlös soll der Förderung und Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen im Vorschulalter in Einrichtungen in Vohenstrauß und Umgebungen zu Gute kommen.

Bei dem Konzert wirken Kinder der Kindertagesstätte Don Bosco, des Hauses für Kinder Gottfried Sperl, der SVE Vohenstrauß sowie Kinder der Musikwerkstatt Vohenstrauß, der Kinderchor der katholischen Pfarrgemeinde Vohenstrauß und der Kinderchor Cantikids aus Waldthurn mit.
Die Veranstaltung fand bereits 2019 in der Dreifachturnhalle statt.

Es ist geplant Matten auszulegen, Stühle aufzustellen und wie bei Sportveranstaltungen auch die Zuschauertribüne aufzubauen. Der Hallenboden wird durch ein Baustellenflies geschützt sowie durch 4 neue Rasenteppiche, die je 25 m x 2 m betragen. Nach Einschätzung des Bauamts ist eine Überbelastung des Hallenbodens nicht gegeben, daher kann von Seiten der Verwaltung der Vorschlag erfolgen, dass Konzert stattfinden zu lassen.

Aufgrund des sozialen Charakters der Veranstaltung schlägt die Verwaltung vor, auf das Verlangen von einer Beteiligung an den Unterhaltskosten zu verzichten.

Beschluss

Nach Kenntnis vom Sachverhalt beschließt der Stadtrat: 

Die Benutzung der Dreifachturnhalle durch das Philipp Neri Werk am 06.05.2023 zur Veranstaltung eines Benefizkonzerts wird zugestimmt.

Die Abdeckung des Hallenbodens, um diesen vor Beschädigungen zu schützen, ist mit dem Außendienstleiter der Stadt, Herrn Frey, abzusprechen. Die Haftung für möglicherweise auftretende Schäden am Hallenboden und anderweitige Beschädigungen in der Halle hat das Philipp-Neri-Werk zu übernehmen.

Mit dem Benutzer ist in Anlehnung an die vom Stadtrat genehmigte Sporthallenordnung ein Benutzungsvertrag mit Benutzungsordnung abzuschließen. Es wird keine Beteiligung an den Unterhaltskosten erhoben.
Das Philipp-Neri-Werk hat nach Beendigung des Konzerts am Samstagabend in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass der ordnungsgemäße Sportunterricht am nächsten Montag gewährleistet ist.

Ob eine außersportliche Veranstaltung in der Dreifachturnhalle stattfinden darf, soll auch künftig auf Antrag im Einzelfall entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 13:06 Uhr