Zuschüsse der Stadt Vohenstrauß zu den Beförderungskosten in die Kindertageseinrichtungen; erstmalige Bezuschussung der Beförderungskosten in die Kindertageseinrichtung des BRK in Vohenstrauß


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Stadtrates, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

In der Stadtratssitzung am 05.07.2012 hat der Stadtrat die Zuschüsse zu den Beförderungskosten für die Kindertageseinrichtungen geregelt und einen einheitlichen Kilometersatz von 0,15 € pro Kilometer für die einfache kürzeste Strecke auf einer Basis von 220 Kindergartentagen ermittelt.
Es wird nur die Hinfahrt ohne Umweg bezuschusst, der Zuschuss ist auf maximal 264 € pro Kalenderjahr begrenzt. Die Begrenzung ist an die 256 € Grenze bei den Anträgen für die Jugendgruppen angelehnt. Für das zweite und weitere Kinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen ermäßigt sich der Zuschuss um die Hälfte.

Im November 2022 ist die Kindertageseinrichtung des BRKs in Vohenstrauß in Betrieb genommen worden. Hierfür ist nun ebenfalls ein Beförderungskostenzuschuss zu regeln.
Für den Waldkindergarten und den kommunalen Kindergarten wird nur ein Zuschuss gewährt, wenn die Anfahrt von der Ortsmitte des Wohnorts bis zur Einrichtung mindestens zwei Kilometer beträgt.

Da der BRK Kindergarten sich am Rand des Stadtgebietes befindet, wird ebenfalls die Regelungen mit einem 2 Kilometer Radius um den BRK Kindergarten von der Verwaltung vorgeschlagen.
Der Zuschuss wird nach entsprechender Bestätigung des jeweiligen Einrichtungsträgers am Ende des Kindergartenjahres ausgezahlt.

Der Beförderungskostenzuschuss wird in stets widerruflicher Weise gewährt.

Beschluss

Die Stadt Vohenstrauß gewährt den Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Beförderung ihrer Kindergarten- und Kinderkrippenkindern weiterhin einen Zuschuss. Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 gilt dies auch für Eltern oder Erziehungsberechtigte deren Kinder die Kindertageseinrichtung des BRKs in Vohenstrauß besuchen. 

Für den BRK Kindergarten muss die Anfahrt von der Ortsmitte des Wohnorts bis zur Einrichtung mindestens zwei Kilometer betragen.

Der Zuschuss beträgt 0,15 EUR pro Kilometer. Es wird nur die Hinfahrt, die ohne Umweg zu erfolgen hat, bezuschusst. Er beträgt jedoch maximal 264 EUR pro Kindergartenjahr.
Der Berechnung der Zuschusshöhe werden 220 Öffnungstage im Jahr zu Grunde gelegt.
Für das zweite und weitere Kinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen, ermäßigt sich der Zuschuss um die Hälfte.

Der Zuschuss wird nach entsprechender Bestätigung des jeweiligen Einrichtungsträgers am Ende des Kindergartenjahres ausgezahlt.
Der Beförderungskostenzuschuss wird in stets widerruflicher Weise gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 13:06 Uhr