Erweiterung Sanierungsgebiet Vohenstrauß-Altstadt nach Süden; Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 02.02.2023 hat der Stadtrat der Firma u / m / s Stadtstrategien aus Leipzig den Auftrag für die Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt Süd“ aufgrund ihres Angebots vom 11.01.2023 erteilt.
In dem betroffenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert werden. Ziel ist es, dieses Gebiet im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen zu untersuchen, eine Abgrenzung festzulegen und später als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auszuweisen, um die Aufnahme des Gebietes bei der Regierung der Oberpfalz in das Städtebauförderungsprogramm zu beantragen.
Mit Hilfe des im Sanierungsgebiet geltenden besonderen Sanierungsrechtes und der Finanzhilfen der Städtebauförderung sollen die im späteren Sanierungsgebiet städtebaulichen Mängel beseitigt und nachhaltig verbessert werden.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ist für diese vorbereitende Untersuchung ein Einleitungsbeschluss zu fassen, dieser ist öffentlich bekannt zu machen. Auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. An die Mieter und Vermieter in dem betroffenen Gebiet werden Fragebögen versandt, die Fragebögen wurden ins RIS mit eingestellt, Gegenstand der Fragebögen ist auch die Karte des Untersuchungsgebiets „Altstadt Süd“
Beschluss
Nach Kenntnis vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
- Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141, Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich „Altstadt Süd“
Der Stadtrat beschließt den Beginn und die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141, Abs. 3, Satz 1 BauGB zur Sanierung im Bereich der südlichen Altstadt gemäß anliegendem Lageplan zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Auf die nach § 138 BauGB bestehende Auskunftspflicht der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer/Mieter/Pächter und Sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks/Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihrer Beauftragten gegenüber dem Stadtrat Vohenstrauß und deren Beauftragten ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen (§ 141, Abs. 3, Satz 2 und 3 BauGB).
- Beauftragung eines Architekturbüros zur Erarbeitung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Altstadt Süd“
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung des Stadtplanungsbüros
u / m / s Stadtstrategien aus Leipzig zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das im beiliegenden Lageplan abgegrenzte Untersuchungsgebiet „Altstadt Süd“. Name und Kontaktdaten des Stadtplanungsbüros sind in der öffentlichen Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2023 14:07 Uhr