Sportförderung der Stadt Vohenstrauß hier: Erlass einer Sportförderrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 07.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Fraktionen haben parteiübergreifend einen Entwurf zur Überarbeitung der bisherigen Sportförderung ausgearbeitet, hier wird verstärkt auf die Jugendarbeit geachtet, zudem wird künftig auch ein Betriebskostenzuschuss für den Unterhalt von Sportanlagen gewährt. Die Sportförderung wird künftig auf zwei Säulen aufgeteilt:

  1. Ein Allgemeiner Zuschuss hierfür wird ein Betrag von 15.000 € pro Kalenderjahr festgelegt. Der Zuschuss verteilt sich wie folgt auf die förderungsfähigen Vereine:

  1. Pauschalbetrag je Verein in Höhe von 250 €
  2. Der Restbetrag wird anhand einer Kopfquote verteilt.

Zur Berechnung der Kopfquote wird jedes Mitglied bis einschließlich 18 Jahre zehnfach gezählt.
Jedes Mitglied ab 19 Jahren zählt einfach.

Die sich hieraus ergebende Vereinssumme wird ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller förderungsfähigen Vereine gesetzt. 

  1. Ein Betriebskostenzuschuss für Sportanlagen, der jährliche Gesamtzuschuss beträgt 10.000 €. Zuschussberechtigt sind alle Sportvereine der Großgemeinde, die aktiven Sportwettbewerb betreiben und eigene Sportanlagen und Vereinsheime besitzen oder angepachtet haben. Von dieser Förderung sind Sportanlagen ausgeschlossen, welche von der Stadt Vohenstrauß instandgehalten werden. Die Mittel sind zweckgebunden (Aufwand für Pflege, Mieten/Pachten und Energie). Jeder Verein erhält für seine Sportanlagen Förderpunkte, der Gesamtzuschuss wird anhand dem Verhältnis der jeweiligen Vereinssumme zur Gesamtsumme aufgeteilt.

Auch wird die Bezuschussung der Errichtung und Erweiterung, Sanierung und Ausstattung von Sportanlagen geregelt. Die Zuwendung beläuft sich hier auf maximal 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Über gestellte Anträge ist durch den Stadtrat jeweils ein Beschluss zu fassen.

Beschluss

Die neuen Sportförderrichtlinien, welche als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt wurden werden genehmigt, sie gelten erstmals für das Jahr 2023. Über die Gewährung der Sportförderung ist alljährlich ein Beschluss zu fassen. Die Gewährung der Sportförderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des städtischen Haushalts. Die Anträge sind von den Vereinen bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres bei der Kämmerei der Stadt Vohenstrauß schriftlich zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 14:39 Uhr