Fichtenstraße; Haltverbot auf dem Übungsplatz der Fahrschulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Verkehrsausschusses, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Verkehrsausschusses 19.10.2023 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 27.09.2023 bittet Herr Balk (Fahrschule Balko) um die Einrichtung eines Haltverbotes mit dem Zusatz „Fahrschule Frei“ auf den von der Stadt Vohenstrauß errichteten Übungsplätzen/Wendeplätzen für Fahrschulen zwischen Altenstadt und Fiedelbühl.
Laut Herr Balk werden die oben genannten Übungs- und Wendeplätzen des Öfteren von Spaziergängern, die dort ihre Autos abstellen, blockiert, wodurch es bereits zu einem Unfall mit einem Motoradfahrer der Fahrschule gekommen ist. 
Herr Balk bitte um Behandlung im Verkehrsausschuss. 

Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) das Parken auf der Fahrbahn verboten. Dies ist hier nicht der Fall und somit wäre bei Bedarf eine Beschilderung anzubringen. Gemäß §45 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber wiederum nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Es gilt also abzuklären, ob es sich hierbei um einen solchen besonderen Umstand handelt. § 45 StVO ist grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner gerichtet. Da der hier vorgebrachte Umstand aber keine seit längerem andauernde Problematik darstellt und nur in äußerst begrenzten Zeiträumen einer bestimmten Nutzung einzelnen Personen als Problem erscheint, sollte diesbezüglich eine andere Lösung ins Auge gefasst werden. 
Gemäß Wahrnehmung des Unterzeichners (Wohnort in Sichtweite zum Übungsplatz) ist die angesprochene Fläche seit deren Einrichtung aber auch nicht als „ansprechende“ Parkmöglichkeit für Pkw-Fahrer auffällig. 

Beschluss 1

Der Antrag von Herrn Balk auf ein Haltverbot bei den Übungsplätzen der Fahrschule wird aufgrund der Vermeidung von Schilderwäldern und des Verwaltungsaufwandes der Polizei in den Wintermonaten abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Fahrschulen dürfen entsprechend ihrer Fahrstunden und Prüfungen mit  eigenen mobilen Leitkegeln oder Warndreiecken die Übungsplätze Kennzeichen und absperren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 10:15 Uhr