13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß;
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die frühzeitige öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 15.06.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanvorentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 20.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Weiterhin waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit ist von einer von der Bauleitplanung mittelbar betroffenen Grundstückseigentümerin eine Stellungnahme bereits im Vorgriff der frühzeitigen Auslegung eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 20.06.2023 mit Fristsetzung bis zum 28.07.2023.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange sowie der im Sachverhalt erwähnten Stellungnahme einer Grundstückseigentümerin, nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt ganzheitlich beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2. Der vorliegende Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß in der Fassung vom 07.12.2023 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Änderungsverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 08:34 Uhr