Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Fl.Nr. 679, Gmkg. Waldau
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit kann der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Waldau, südlich Erpetshof.
Hier beantragt die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Fl.Nr. 679, Gemarkung Waldau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,95 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung des Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Fl.Nr. 679, Gemarkung Waldau, wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der ZENO Natur GmbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 08:34 Uhr