Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 96231 Bad Staffelstein
Fl.Nr. 698, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit kann der Antrag der Firma IBC Solar AG nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß, südlich Untertresenfeld.
Hier beantragt die Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Fl.Nr. 698, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche beträgt ca. 8,00 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung dieses Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Grundstück der Fl.Nr. 698, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß, wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der Firma IBC Solar AG die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 08:34 Uhr