Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2022 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im November 2023 erstellt.
Der Jahresabschluss 2022 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.094.539,79 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.094.539,79 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz - 64.046,07 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung - 64.046,07 Euro
Die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung 2022, die Erfolgsübersicht 2022 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2022 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 64.046,07 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresverlust von 82.861,86 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 18.815,79 Euro. Die Ertragslage ist bei der Wasserversorgung als nicht ausreichend zu bezeichnen.“
Bezogen auf den Wasserverkauf von 375.324 m³ beträgt der Jahresverlust 2022 der Wasserversorgung ca. 22 ct/m³.
Im Vorjahr wurde bereits eine Unterdeckung (Verlust) von ca. 0,3 ct/m³ erreicht; das Prinzip der Kostendeckung wurde 2022 jedoch erneut wieder nicht erfüllt.
Das ermittelte Ergebnis ist ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und kann nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Im Jahr 2022 erfolgte die Durchführung einer neuen Gebührenkalkulation nach dem KAG zum 01.10.2022. Auf deren Basis wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vohenstrauß mit der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14.09.2022 (in Kraft getreten am 01.10.2022) angepasst. Dies wirkt sich jedoch erst auf den Jahresabschluss für das laufende Jahr 2023 aus. Die Verbrauchsgebühr wurde zum 01.10.2022 von 1,83 Euro - um 18 Cent - auf 2,01 Euro angehoben. Zudem wurde die Grundgebühr angehoben. Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterdeckung je m³ sich im nächsten Jahresabschluss verringern wird bzw. evtl. eine Überdeckung erwirtschaftet werden kann.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2022 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 18.815,79 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2022 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der vielen Sonnenstunden deutlich überschritten. Es handelte sich um ein sehr gutes Ertragsjahr, fast so ertragreich wie die Jahre 2018 und 2019.
Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 64.046 Euro erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 862.607 Euro zum 31.12.2022 auf 926.653 Euro.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2022 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.