18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Vohenstrauß II" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Neuwirtshaus hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers Primus Solar GmbH, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (Teilfläche - TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das Landschaftsarchitekturbüro Neidl & Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt. 
Im Planungsprozess wurde festgelegt, dass die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke mit den Fl.Nrn. 922, 1179 und 1185, alle Gemarkung Vohenstrauß, nicht überplant und damit außerhalb des Planungsbereichs liegen sollen. Der Geltungsbereich zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher entsprechend anzupassen und auf die Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868 (TF), 881, 882, 903 (TF), 904, 906, 920, 921, 1174 (TF), 1177, 1178, 1180, 1181, 1182 und 1184 der Gemarkung Vohenstrauß zu beschränken.

Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat: 

Der Stadtratsbeschluss vom 15.06.2023 Nr. 42/6 wird insofern geändert, als die Fl.Nrn. 922, 1179 und 1185, alle Gemarkung Vohenstrauß, aus dem Geltungsbereich der beschlossenen Bauleitplanverfahren, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Vohenstrauß II“ und 18. Flächennutzungsplanänderung, für die Grundstücke Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185, Gemarkung Vohenstrauß, herausgenommen werden. Der Geltungsbereich zu den beiden Bauleitplanverfahren erstreckt sich somit nur mehr auf die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868 (TF), 881, 882, 903 (TF), 904, 906, 920, 921, 1174 (TF), 1177, 1178, 1180, 1181, 1182 und 1184 der Gemarkung Vohenstrauß.

Mit den Vorentwürfen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Vohenstrauß II“, jeweils in der Fassung vom 11.01.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 14:54 Uhr