Tekturbauantrag über den Neubau einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 710/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Stauferstraße 4) hier: 1) Verlängerung Baukörper 2) Erhöhen der Wohneinheiten von 27 auf 28 3) schmälerer Laubengang > Änderung Wohnfläche 4) zusätzliche Stellplätze 5) Änderung Fußbodenaufbau KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Gebäude mit 4 Vollgeschossen (E+3). Das in unmittelbare Nähe gelegene ehemalige Krankenhausgebäude hat auch 4 Vollgeschosse (E+3). Die Wohnanlage im ehemaligen Schwesternwohnheim in der Pfarrgasse 19, das in Umfeld des geplanten Vorhabens liegt, ist mit E+3+D als 5-geschossiges Gebäude anzusehen. Mit dem ebenfalls in diesem Gebiet liegenden Seniorenheim der Caritas mit 4 Vollgeschossen (E+3) ist in diesem Gebiet ein weiteres großes Gebäude. Durch die in der näheren Umgebung gelegenen (oben erwähnten) Gebäude, welche eine ähnliche Größenordnung wie das geplante Vorhaben haben, ist ein Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung gegeben.

Mit dem jetzigen Tekturbauantrag soll
  1. der geplante Baukörper um 14 cm länger werden (in Richtung Achse 11, also nach Osten), Grund ist die Anpassung an die Werkplanung,
  2. die Anzahl der Wohneinheiten von 27 Wohnungen auf 28 Wohnungen erhöht werden (aus Wohneinheit 14 sollen Wohneinheit 14.1 und 14.2 werden),
  3. der Laubengang um 25 cm schmäler werden und ist somit mit einer Änderung der Wohnflächen verbunden,
  4. durch die zusätzliche Wohneinheit die Anzahl der Stellplätze erhöht werden und 
  5. die Höhe des Fußbodenaufbaus im Kellergeschoss angepasst werden, hierdurch ergeben sich Änderungen an den geplanten Geländehöhen am Gebäude bzw. bei den Parkplätzen.

Für das Grundstück wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung im Juni 2022 eingereicht (Bautenverzeichnis-Nr. 2022/043; Neubau einer Wohnanlage). Diesem Antrag auf Baugenehmigung wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 29.03.2023, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Tekturbauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Tektur, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Tekturbauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Tektur mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2024 07:58 Uhr