Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.03.2023 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2022 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.10.2023 und 25.10.2023 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 durchgeführt. Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gefertigt. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Martin Gleixner, wie folgt vorgetragen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Mitgliedern Martha Bauer, Christian Messer (vertreten durch Bernd Koller), Thomas Eiber und Martin Gleixner nahm vom 24.10. bis 25.10.2023 in zwei Sitzungen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vor.
Für die örtliche Prüfung lagen alle erforderlichen Prüfungsunterlagen vor; die Verwaltung hat alle erforderlichen Unterlagen in Form elektronischer Dateien aufbereitet und zur Verfügung gestellt.
Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Mängel von nicht unwesentlicher Bedeutung lagen zum Prüfungszeitraum nicht vor.
Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erhebliche Haushaltsüberschreitung.
Kredite zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögens-Haushalt wurden nicht aufgenommen.
Steuerhebesätze wurden, soweit geprüft, richtig angewendet.
Kassenkredite wurden nicht in Anspruch genommen.
Der Stellenplan wurde eingehalten.
Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuer wurden richtig gebildet.
Gebühren und Abgaben wurden, soweit geprüft, gemäß der gemeindlichen Satzung eingehoben.
Mieten und Pachten sind, soweit geprüft, vom Stadtrat genehmigt und erscheinen angemessen.
Die Prüfung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B ergab keine Beanstandung.
Erschließungsbeiträge sind rechtzeitig festgesetzt und eingezahlt worden.
Die Prüfung der Ausgaben des Gesamthaushalts und des Verwaltungshaushalts ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.
Die Prüfung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands und der Zuweisungen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.
Die im Haushaltsplan veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage wurde vollständig angelegt.
In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen vergeben uns ausgeführt wurden. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.
Die haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Stadtrats wurden eingehalten.
Die unbebauten und bebauten Grundstücke sind vollständig in Bestandsverzeichnisse eingetragen.
Die Prüfungsfeststellungen früherer Prüfberichte aus dem Haushaltsjahr 2021 wurden vollständig erledigt.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 ergab keine Beanstandung.“