Aufstellung des Bebauungsplanes "GE-Gebiet Vohenstrauß – Ost BA 3";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 07.12.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 12.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Ferner waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 13.12.2023 mit Fristsetzung bis zum 26.01.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen, es sind lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen.
Beschluss
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage 1
Abschließender Beschluss
- Das Architekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer wird beauftragt die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.
- Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, gefertigten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost Bauabschnitt 3“ i.d. Fassung vom 07.12.2023, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung (einschließlich der dazugehörigen Gutachten; u.a. schalltechnischer Bericht 2235_1 v. 14.06.2023, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung v. 15.06.2023, Geotechnischer Bericht v. 30.05.2022, historische Erkundung v. 15.09.2023) und Umweltbericht als Satzung. Die Endfassung der Satzung vom 08.02.2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen, sobald die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt und diese Änderung rechtsverbindlich geworden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2024 08:14 Uhr