Jahresrechnung 2022; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde am 24. und 25.10.2023 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Über das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 08.02.2024 in Kenntnis gesetzt.
Es lagen keine Unstimmigkeiten vor.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung alsbald die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über deren Entlastung.

Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat bereits in der Sitzung am 02.03.2023 in Kenntnis gesetzt.
Der Anlage zu dieser Beschlussvorlage sind diese Ergebnisse beigefügt.

Beschluss 1

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wird, wie in der beiliegenden Anlage ausgewiesen, festgestellt.

Die beigefügte Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Stadtverwaltung erteilt. Er nimmt daher bei der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.

Für die Jahresrechnung 2022 wird hiermit die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2024 08:15 Uhr