Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des Feldweges entlang der A6 östlich von Braunetsrieth, Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz, als öffentlicher Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der Grundstücke Fl.Nrn. 626, 628/1, 632 und 632/1 der Gemarkung Burgtreswitz wurden, im Zuge des Baus der Bundesautobahn A6, ein Feldweg - von km 0,000 bis km 0,657 auf den Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz gelegen - parallel zur Autobahntrasse im Norden davon angelegt. Der Weg ist bereits seit langem vorhanden und endgültig hergestellt. Dieser Feldweg ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Der öffentliche Feld- und Waldweg wird dadurch gekennzeichnet, dass er dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 54 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der in der Stadt Vohenstrauß, östlich von Braunetsrieth, gelegene Feld- und Waldweg (auf den Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz) von km 0,000 bis km 0,657 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Osten bei der Gemeindeverbindungstraße „GVStr VOH 24“, Fl.Nr. 612/1 der Gemarkung Burgtreswitz (km 0,000) und endet bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 632 der Gemarkung Burgtreswitz (km 0,657). Die Strecke ist im beiliegenden Lageplan rot-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,657 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und der neu gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg in das Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2024 08:15 Uhr