16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen südlich Untertresenfeld
hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Stadtrates, 02.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers SÜDWERK Energie GmbH, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das das Landschaftsarchitekturbüro Neidl & Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:
Mit den Vorentwürfen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Untertresenfeld I“, jeweils in der Fassung vom 02.05.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2024 09:32 Uhr