Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG hier: Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im städtischen Kindergarten "Anton Ferazin"


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 02.05.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Es fanden am 06.02.2024 und am 15.04.2024 Besprechungen mit den Vertretern der  Kindertageseinrichtungen Don Bosco, Gottfried Sperl und dem BRK im kleinen Sitzungssaal im Rathaus statt. Die Vertreter der Einrichtungen und der Stadt sind sich einig, dass die Elternbeiträge zu erhöhen sind. Dies wurde auch durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband in seinem Bericht angeregt. Grund hierfür sind verschiedene Faktoren, darunter vor allem die gestiegenen Energiekosten, steigende Löhne und Tarifabschlüsse, die Inflation sowie allgemeine Kostensteigerungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitsabnahmen oder Versicherungen.
Die Gebühren im städtischen Kindergarten Anton Ferazin wurden letztmalig in 2011 erhöht. Für die Kindergartenbeiträge (für Kinder über drei) gibt es einen Elternbeitragszuschuss von 100 € von Seiten des Freistaats.

Bei den Gebühren ist darauf zu achten, dass diese zu staffeln sind. Hier wird vom Staatsministerium ein Mindestabstand von 10% der Kategorie >3 h bis 4 h bzw. >4 h bis 5 h vorgesehen. 

Die niedrigste mögliche Buchungskategorie sind >3-4 Stunden. Für die Kinder über drei ist eine Erhöhung von 60 € auf 90 € für die Mindestbuchungszeit vorgesehen mit einer Steigerung von 10 € für jede weitere Buchungszeit, in dem Betrag sind 3,00 € Spielgeld enthalten.

Für die Kinder unter drei ist eine Erhöhung von 80 € auf 110 € für die Mindestbuchungszeit vorgesehen mit einer Steigerung von 10 € für jede weitere Buchungszeit, in dem Betrag sind 3,00 € Spielgeld enthalten.

Bei den Gebühren ist darauf zu achten, dass diese zu staffeln sind. Hier wird vom Staatsministerium ein Mindestabstand von 10% der Kategorie >3 h bis 4 h bzw. >4 h bis 5 h vorgesehen.










Kinder unter 3










neu
alt
Spielgeld






>3-4 Stunden
107,00 €
77,00 €
3,00 €

>4-5 Stunden
117,00 €
82,00 €
3,00 €

>5-6 Stunden   
127,00 €
87,00 €
3,00 €

>6,5 Stunden             
137,00 €
92,00 €
3,00 €













Kindergarten
neu
alt
Spielgeld






>3-4 Stunden
87,00
57,00 €
3,00 €

>4-5 Stunden
97,00
62,00 €
3,00 €

>5-6 Stunden   
107,00
67,00 €
3,00 €

>6,5 Stunden             
117,00
72,00 €
3,00 €






























Die Defizite im städtische Kindergarten in vergangenen Jahren betrugen:

2020     85.345
2021    119.165
2022        144.447
2023         130.417

Beschluss

Beschlussvorschlag nach Kenntnis und Beratung beschließt der Stadtrat:
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Elternbeiträge im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ für Kinder unter drei Jahren (Stichtag jeweils der 01.09.) wie folgt festgesetzt:
Kinder unter 3 
       
                               >3-4 Stunden                  107,00 €    zzgl. 3,00 Spielgeld
                         >4-5 Stunden                 117,00 €   zzgl. 3,00 Spielgeld
                          >5-6 Stunden                       127,00 €    zzgl. 3,00 Spielgeld
  >6,5 Stunden                      137,00 €    zzgl. 3,00 Spielgeld


Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Elternbeiträge im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ für Kinder über drei Jahren (Stichtag jeweils der 01.09.) wie folgt festgesetzt:

 Kindergarten        
>3-4 Stunden                87,00 €    zzgl. 3,00 Spielgeld
                        >4-5 Stunden                       97,00 €    zzgl. 3,00 Spielgeld
                        >5-6 Stunden               107,00 €   zzgl. 3,00 Spielgeld
                    >6-7 Stunden               117,00 €   zzgl. 3,00 Spielgeld


 
Den Kindertageseinrichtungen ist eine entsprechende Mitteilung zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2024 09:32 Uhr