Büchereiwesen; Erlass einer neuen Benutzungsordnung für die städtische Bücherei


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 02.05.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Umzug der städtischen Bücherei vom Rathaus Vohenstrauß in das Anwesen Marktplatz 3 in Vohenstrauß steht kurz bevor. Die neue Bücherei wird größer und der Medienbestand deutlich umfangreicher sein, außerdem wird es künftig eine Selbstverbucherstation für die eigenständige Ausleihe und Rückgabe der Medien geben. Weiter wird ein Onlineportal (WebOPAC) eingerichtet, über das die Leserinnen und Leser den gesamten Medienbestand einsehen können. Darüber hinaus wird es künftig u.a. möglich sein, zu sehen, ob ein Medium verfügbar oder entliehen ist. Auch Verlängerungen und Vorbestellungen können online durchgeführt werden.

Büchereileitung und Verwaltung sehen sich deshalb veranlasst, die bisherige Benutzungsordnung aus dem Jahre 2005 zu überarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen. Neben kleineren Änderungen zur Hausordnung soll künftig auch ein Mahnwesen betrieben werden. Auch die Gebührensätze – die im Übrigen seit dem Jahre 2005 nicht erhöht wurden – sollen in diesem Zuge angepasst werden. 

Der Entwurf der neuen Benutzungsordnung wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat: 

Vom Inhalt der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Vohenstrauß nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. 

Die beschlossene Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2024 in Kraft.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Benutzungsordnung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2024 09:32 Uhr