Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.
Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.
Der Stellenplan 2024 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2024 folgenden Stellenplan
1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16
2 Laufbahnbeamte
davon
1 Beamter BesGr A 10
1 Beamtin BesGr A 9
55 Stellen für tariflich Beschäftigte
davon 2,0 Stellen EG 12
1,0 Stelle EG 11
1,0 Stelle EG 10
3,0 Stellen EG 9 c
2,0 Stellen EG 9 b
3,0 Stellen EG 9 a
6,0 Stellen EG 8
3,0 Stelle EG 7
3,0 Stellen EG 6
20,0 Stellen EG 5
1,0 Stellen EG 4
10,0 Stellen EG 2
1,0 Stelle EG S9
2,0 Stellen EG S4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2024 13:39 Uhr