Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023 - 2027
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2024 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2023 24.393.000 EUR
2024 27.991.000 EUR
2025 28.400.000 EUR
2026 29.505.000 EUR
2027 29.821.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2024 13:39 Uhr