Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023 - 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:


Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.


Der dem Haushaltsplan 2024 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 wird anerkannt und genehmigt.


Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:


2023        24.393.000 EUR
2024        27.991.000 EUR
2025        28.400.000 EUR
2026        29.505.000 EUR
2027        29.821.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2024 13:39 Uhr