Tektur-Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllebehälter, hier geänderte Ausführung der Güllegrube; Baugrundstück Fl.Nr. 698 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 3)
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Randbereich des Ortsteils Braunetsrieth (Außenbereich nach § 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Tektur-Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Tektur-Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Tektur-Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Tektur-Bauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2024 11:42 Uhr