Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); hier: Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Florian Meißner sowie Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 wurde Herr Florian Meißner, Unterlind 12, 92648 Vohenstrauß, in den Stadtrat der Stadt Vohenstrauß wiedergewählt. 

Mit Schreiben vom 04.06.2024, gerichtet an 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, die Stadtratsmitglieder und Einwohner/innen der Stadt Vohenstrauß, teilt Herr Meißner mit, sein Stadtratsmandat zum 30.06.2024 niederzulegen. Begründet wird der Schritt mit einer beruflichen Veränderung, die einen Umzug nach Regensburg und verschiedene Verpflichtungen, auch an Abenden und Wochenenden, mit sich bringt. Weiter steht ein Auslandsstudienjahr in Rom an. 

Ein Gemeinderatsmitglied kann gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sein Ehrenamt niederlegen. Da Art. 19 der Gemeindeordnung (GO) keine Anwendung findet, ist die Niederlegung ohne Angabe von Gründen möglich. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Stadtrats, auch wenn dem Stadtrat bei seiner Entscheidung kein Ermessen zusteht (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).  

Verliert ein Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG sein Amt, rückt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ein Listennachfolger nach. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um Herrn Thomas Stahl aus Vohenstrauß. Auf ihn sind bei der Kommunalwahl 2020 1.263 gültige Stimmen entfallen. 

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG ist der Gemeinderat für die Feststellung der Niederlegung des Amts und für die Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zuständig.

Beschluss

Von der Mitteilung des Herrn Florian Meißner, wohnhaft Unterlind 12, 92648 Vohenstrauß, vom 04.06.2024, dass er sein Stadtratsmandat zum 30.06.2024 niederlegt, nimmt der Stadtrat Vohenstrauß Kenntnis. Gleichzeitig wird die Niederlegung mit Ablauf des 30.06.2024 gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt mit der Folge, dass mit diesem Zeitpunkt das Ehrenamt des Herrn Meißner als Stadtrat der Stadt Vohenstrauß endet.

Listennachfolger ist Herr Thomas Stahl, wohnhaft Sägmühlweg 36, 92648 Vohenstrauß. Er wird als Nachrücker festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung zur Annahme des kommunalen Ehrenamts als Stadtratsmitglied und zur Bereitschaft zur Eidesleistung unverzüglich einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 10:41 Uhr