Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Aufforderung an Projektanten zur Umsetzung der im Kriterienkatalog festgelegten Punkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Der Kriterienkatalog legt in Punkt „4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen“ unter anderem auch fest, dass 
  • eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz anzubieten ist,
  • eine Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler abzuhalten ist und die Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle einzuladen sind.
Bisher hat noch kein Projektant mitgeteilt, dass die geforderte Informationsveranstaltung abgehalten werden soll oder abgehalten worden ist und auch erfolgte keine Information in welcher Form den Bürgerinnen und Bürgern über eine Beteiligungsmöglichkeit an dem Betrieb der Freiflächen-PV-Anlagen Auskunft gegeben werden soll.

Da bei den laufenden Verfahren zur 
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“, 
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetrsieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und der
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“
bisher erst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, mittels ortsüblicher Bekanntmachung, vorgenommen worden ist, sollte vor der zweiten Auslegung der Bauleitpläne eine entsprechende Informationsveranstaltung seitens der Vorhabenträger für die breite Öffentlichkeit abgehalten werden.
Eine Informationsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt, also nach der zweiten Auslegung, könnte eventuell zu einer zusätzlichen dritten Auslegung der Bauleitpläne führen, falls von Seiten der Bürger Einwände vorgebracht werden, welche im Bauleitplanverfahren zwingend zu berücksichtigen sind.

Zeitgleich mit der Informationsveranstaltung zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können die Vorhabenträger den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend die Beteiligungsmöglichkeiten an der jeweiligen Anlage erläutern.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Vorhabenträger der einzelnen Projekte darüber zu informieren, dass vor der Weiterbehandlung der im Sachverhalt angeführten Bauleitplanverfahren - als nächster Schritt steht jeweils die ordentliche und damit zweite Auslegung der Bauleitpläne an - die folgenden Schritte durch den Vorhabenträger erfüllt sein müssen:
  • Abhalten einer Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler/Vorhabenträger und Einladung der Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle (ein entsprechender formeller Nachweis ist der Stadt vorzulegen).
  • Formeller Nachweis darüber, dass eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz ermöglicht worden ist (z.B. mittels Anteilszeichnungen von Bürgerinnen/Bürgern oder Bestätigung einer Energiegenossenschaft bzgl. des Erwerbs von Anteilen – ein schriftlicher/formeller Nachweis ist zwingend erforderlich).

Die von den Projektanten beigebrachten Belege/Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Punkte des Kriterienkataloges sind dem Gremium zu Entscheidung vorzulegen. Der Stadtrat entscheidet dann im Einzelfall darüber, ob die im Kriterienkatalog festgelegten Punkte erfüllt sind und somit die begonnenen Bauleitplanverfahren weiterverfolgt werden können. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Weiterbearbeitung der derzeit auf den Weg gebrachten Bauleitplanverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 10:41 Uhr