In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Der Kriterienkatalog legt in Punkt „4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen“ unter anderem auch fest, dass
- eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz anzubieten ist,
- eine Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler abzuhalten ist und die Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle einzuladen sind.
Bisher hat noch kein Projektant mitgeteilt, dass die geforderte Informationsveranstaltung abgehalten werden soll oder abgehalten worden ist und auch erfolgte keine Information in welcher Form den Bürgerinnen und Bürgern über eine Beteiligungsmöglichkeit an dem Betrieb der Freiflächen-PV-Anlagen Auskunft gegeben werden soll.
Da bei den laufenden Verfahren zur
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“,
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetrsieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und der
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“
bisher erst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, mittels ortsüblicher Bekanntmachung, vorgenommen worden ist, sollte vor der zweiten Auslegung der Bauleitpläne eine entsprechende Informationsveranstaltung seitens der Vorhabenträger für die breite Öffentlichkeit abgehalten werden.
Eine Informationsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt, also nach der zweiten Auslegung, könnte eventuell zu einer zusätzlichen dritten Auslegung der Bauleitpläne führen, falls von Seiten der Bürger Einwände vorgebracht werden, welche im Bauleitplanverfahren zwingend zu berücksichtigen sind.
Zeitgleich mit der Informationsveranstaltung zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können die Vorhabenträger den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend die Beteiligungsmöglichkeiten an der jeweiligen Anlage erläutern.