Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Anpassung/erneute Aussetzung/Aufhebung des Kriterienkataloges


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser ist den Fraktionen bekannt.
Darin wurde ein maximaler Zubau bis zu 4 % der Gemeindefläche festgelegt (= 300 ha).

In der Stadtratssitzung vom 07.09.2023 befasste sich das Gremium mit der Frage wie nun mit den vermehrt auftretenden Anfragen zur Überplanung landwirtschaftlicher Freiflächen im Gemeindegebiet umgegangen wird. Zum damaligen Zeitpunkt waren bereits realisierte und durch die vorangegangenen Entscheidungsrunden angestoßene Planungen mit einer Gesamtfläche von 115,89 ha genannt worden. Dies entspricht ca. 1,55 % der Gemeindefläche der Stadt Vohenstrauß. Das Gremium entschied sich dafür den Kriterienkatalog vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 auszusetzen. Eingehende Anträge sind von der Verwaltung ohne gesonderten Stadtratsbeschluss unter Hinweis auf den Privilegierungstatbestand entlang von Autobahnen abzuweisen.

Da vereinzelt wieder Projektanten anfragen und die September-Sitzung nicht mehr weit ist, die Sitzungspause im August mit eingerechnet, wird seitens der Verwaltung angeregt, dass sich das Gremium bereits jetzt mit der Thematik rund um den Kriterienkatalog befassen sollte.

Die Gesamtsumme von 115,89 ha zu überplanender bzw. teilweise schon überplanter und bebauter Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen hat sich aktuell durch das Aufgeben eines Projekts mit rund 3,5 ha Fläche, auf Wunsch der Eigentümer, auf 112,89 ha im Gemeindegebiet reduziert. Dies entspricht aber immer noch rund 1,50 % der gesamten Fläche des Gemeindegebietes.

In der Stadtratssitzung vom 07.09.2023 wurde auch auf die bereits jetzt schon mögliche Errichtung von sog. privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen bis zu einer Tiefe von 200 m - gerechnet ab dem Fahrbahnrand - im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) Baugesetzbuch i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Bayerische Bauordnung) hingewiesen.
Nimmt man dann an, dass auf dem 9 km langen Autobahnabschnitt der BAB A6 im Gemeindegebiet Vohenstrauß auf einer Länge von ca. 15 – 20 % beiderseits der Fahrbahnen Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden, so kommt man auf eine Fläche von nochmal ca. 43,2 – 57,6 ha. Hinzugerechnet zu den o.a. Flächen von 1,5 % ergibt sich, dass in Summe ca. 2,12 – 2,31 % der Gemeindefläche, für die Freiflächen-PV-Anlagen verwendet werden könnten.

Ebenfalls angesprochen wurde in der Sitzung im September 2023 die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber eine Ausweitung der festgelegten Tiefe von 200 m auf einen 400-m-Korridor entlang der Autobahnen vornehmen könnte, was bis jetzt allerdings noch nicht geschehen ist. Auch ist noch nicht absehbar wann und ob diese Ausweitung der Privilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen von 200 m auf 400 m überhaupt realisiert werden soll. Sollte dies doch noch geschehen wäre mit einer nochmal größeren Fläche an privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen zu rechnen.
Es ergäbe sich dann, bei der Annahme, dass entlang der 9 km Trassenlänge der Autobahn 15 – 20 % überbaut würden, wiederum eine Fläche von 97,2 - 129,60 ha.
Diese Annahmen, ebenfalls zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen hinzugerechnet, ergeben dann 2,84 - 3,27 % der Gemeindefläche.

Zu berücksichtigen ist zudem noch, dass seit einiger Zeit das Thema Windkraft mit den im Gemeindegebiet geplanten 5 Windenergieanlagen im Raum steht.

Betrachtet man nun die MW-Leistungen der bisher stromerzeugenden Sparten im Bereich der Erneuerbaren Energien, der realisierten und in naher Zukunft geplanten Freiflächen-PV-Anlagen, sowie der geplanten Windenergieanlagen und stellt diese dem Stromverbrauch im gesamten Gemeindegebiet gegenüber ergibt sich folgendes Bild:

Stromverbrauch in Vohenstrauß 
(2021 lt. Energie-Atlas Bayern, sh. Anlage im RIS)
31.554 MWh/a


Aktuelle Stromerzeugung in Vohenstrauß aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) 
(2021, lt. Energie-Atlas Bayern)
29.736 MWh/a

geplante Stromerzeugung aus im Bauleitplanverfahren befindlichen Freiflächen-PV-Anlagen (FPVA)
(1 ha an Fläche entspricht ca. 1.000 MWh/a, insgesamt sind ca. 91,30 ha geplant)
91.300 MWh/a

Zwischensumme aktuelle (EE) und geplante (FPVA) Stromerzeugung 
121.036 MWh/a


geplante Stromerzeugung aus 5 noch zu planenden Windenergieanlagen (WEA)
(1 WEA liefert ca. 17.190 MWh/a)
85.950 MWh/a

Summe aktuelle (EE) und geplante (FPVA + WEA) Stromerzeugung
206.986 MWh/a

Der aktuell ermittelte Stromverbrauch von 31.554 MWh/a im gesamten Gemeindebereich Vohenstrauß kann schon jetzt zu 94 % durch den mit Erneuerbaren Energien erzeugten Strom gedeckt werden. Hier mit einberechnet sind aber noch nicht die wohl seit 2021 auf vielen privaten Dächern neu installierten PV-Anlagen. 

Nimmt man hierzu noch die Menge an Strom der durch die in Planung befindlichen Freiflächen-PV-Anlagen erzeugt wird, kann eine Menge von 121.036 MWh an Strom pro Jahr generiert werden. Dies entspricht einer Abdeckung des Stromverbrauchs für das Gemeindegebiet Vohenstrauß von 383 %, allein durch die bisher erzeugten Strommengen aus Erneuerbaren Energien (Biomasse, PV-Freiflächen, PV-Dachflächen und Wasserkraft, sh. Datenblatt zu Stromverbrauch und -erzeugung in Vohenstrauß, Stand 2021, lt. Energie-Atlas Bayern) und den geplanten Freiflächen-PV-Anlagen. Hinzukommen könnten noch die entlang der Autobahnen privilegierten Anlagen, welche ohne Bebauungsplan im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden dürfen. (sh. Erläuterungen weiter oben).

On Top können nun noch die 5 geplanten Windenergieanlagen dazugerechnet werden, was in der Gesamtsumme die Menge an aus Erneuerbaren Energien in Vohenstrauß erzeugten Strom auf 206.986 MWh pro Jahr erhöht. Dadurch würden am Ende also 655 % des jährlichen Stromverbrauchs von Vohenstrauß gedeckt.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es somit fast geboten den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen, abseits des Privilegierungstatbestandes für Freiflächen-PV-Anlagen an Autobahnen, einzudämmen und den seit Oktober 2022 geltenden „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik in der Stadt Vohenstrauß“ ersatzlos aufzuheben.
Ein weiterer Zubau von den bisher 112,89 ha auf die 300 ha angesetzte Fläche mit Freiflächen-PV-Anlagen erscheint durch die Abdeckung des Stromverbrauchs mit 383 % durch die schon installierten Erneuerbaren Energien und bisher geplanten Freiflächen-PV-Anlagen nicht mehr notwendig.

Die Stadt Vohenstrauß sollte von ihrer Planungshoheit insofern Gebrauch machen, dass Anfragen im Hinblick auf die Planung von Freiflächen-PV-Anlagen auf der grünen Wiese, abseits von Flächen entlang der Autobahn, in Zukunft abgelehnt werden. Dies kann mit Verweis auf die zukünftig über 100 % liegende Abdeckung des Energieverbrauchs im Bereich der Großgemeinde erfolgen.

Beschluss

Der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß in seiner derzeit gültigen Fassung (Stand: Oktober 2022) wird mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Legislaturperiode ausgesetzt

Unabhängig davon haben die bereits mit dem Kriterienkatalog zugelassenen Projekte zur
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“,
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetsrieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und der
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“, die festgelegten Kriterien nach wie vor noch zu erfüllen, ausschlaggebend ist hier das Antragsdatum auf Einleitung der Bauleitplanverfahren.

Bei allen bis zum Ende der Legislaturperiode eingehenden Anfragen in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen ist den Interessenten mitzuteilen, dass die Stadt Vohenstrauß die Verwirklichung weiterer Freiflächenphotovoltaikanlagen derzeit nicht mehr befürwortet und diese ablehnt. Mit Verweis auf die zukünftig über 100 % liegende Abdeckung des Energieverbrauchs im Bereich der Großgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 10:41 Uhr