Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2023 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Juni 2024 erstellt.

Der Jahresabschluss 2023 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.024.960,26 Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                5.024.960,26 Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                 - 196.870,14 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung         - 196.870,14 Euro

Die Bilanz zum 31.12.2023, die Gewinn- und Verlustrechnung 2023, die Erfolgsübersicht 2023 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2023 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 196.870,14 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresverlust von 209.975,25 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 13.105,11 Euro. Die Ertragslage ist bei der Wasserversorgung als nicht ausreichend zu bezeichnen.“ 

Bezogen auf den Wasserverkauf von 375.313 m³ beträgt der Jahresverlust 2023 der Wasserversorgung ca. 56 ct/m³.

Im Vorjahr wurde bereits auch eine Unterdeckung (Verlust) von ca. 22 ct/m³ erreicht; das Prinzip der Kostendeckung wurde 2023 erneut wieder nicht erfüllt und das Defizit vergrößerte sich sogar.
Das ermittelte Ergebnis ist ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und kann nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen. 
Zum 01.10.2022 erfolgte anlässlich der durchgeführten Gebührenkalkulation eine Anhebung der Wassergebühren, was die Annahme zu lies, dass eine Unterdeckung je m³ sich in dem nächsten Jahresabschluss (sprich, für die Abschlüsse der Jahre 2023 und folgende) verringern wird bzw. evtl. eine Überdeckung erwirtschaftet werden kann. Dies ist leider nicht der Fall.

Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2023 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 13.105,11 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2023 wurde im Durchschnitt bei allen PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag gut erreicht. Es handelte sich um ein durchschnittliches Ertragsjahr, annähernd wie das Jahr 2021.

Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 196.871 Euro erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 926.653 Euro zum 31.12.2023 auf 1.123.524 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2023 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.

Beschluss

1.        Der Jahresabschluss 2023 „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß

       Bilanzsumme Aktivseite                                        5.024.960,26 Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                        5.024.960,26 Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                        -  196.870,14 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung                   -  196.870,14 Euro

wird hiermit festgestellt.

2.        Der erzielte Jahresverlust 2023 in Höhe von 196.870,14 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.        Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.

4.        Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
       Die Konzessionsabgabe für 2023 konnte nicht erwirtschaftet werden.

5.        Ein zukünftiger Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (BgA) wird bis auf weiteres immer der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 10:41 Uhr