Nachrücken des Herrn Thomas Stahl als Ersatzmann vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU in den Stadtrat und Vereidigung gem. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 von der Entscheidung des Herrn Florian Meißner, sein Amt als Stadtratsmitglied mit Ablauf des 30.06.2024 niederzulegen, Kenntnis genommen und die Niederlegung des Amts beschlussmäßig festgestellt. Weiter wurde entschieden, dass Herr Thomas Stahl für Meißner nachrückt.
Herr Stahl hat mit Schreiben vom 11.07.2024 erklärt, dass er das Amt eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds annehme und bereit sei, den Eid gem. Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten.
In Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Zur Abnahme des Eides ist der 1. Bürgermeister zuständig.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet deshalb Herrn Stahl, zur Ablegung des Eides nach Art. 31 Abs. 5 GO vorzutreten, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel nachzusprechen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Stahl versichert dann dem 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer durch Handschlag die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2024 09:21 Uhr