Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 283 alternativ Fl.Nr. 244 beide Gemarkung Oberlind (Nähe Thomasbühlstraße 37)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 01.08.2024 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das jeweils zur Bebauung vorgesehene Grundstück (Alternative 1 oder 2) liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das jeweilige Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Sicherstellung und Regelung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser liegt der Verwaltung bereits unterzeichnet vor.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zur Bauvoranfrage, von der die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zur Bauvoranfrage mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2024 13:25 Uhr